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Ein mehrsprachiger Auszug aus dem Sterbeverzeichnis („internationale Sterbeurkunde“), der nach dem Muster der Übereinkommen der Internationalen Kommission für das Zivil- und Personenstandswesen vom 08.09.1976 (CIEC) ausgestellt wurde, ist in den anderen Vertragsstaaten von jeder Förmlichkeit befreit. Eine internationale Sterbeurkunde erleichtert daher die Nachlassabwicklung in Spanien . Ebenfalls von allen Förmlichkeiten befreit sind mehrsprachige Geburts- und Heiratsurkunden nach dem CIEC. Vertragsstaaten des Wiener CIEC-Übereinkommens sind Belgien; Bosnien-Herzegowina; Deutschland ; Estland (seit 24.12.2011); Frankreich; Italien; Kroatien; Litauen; Luxemburg; ... weiter lesen
Wir werden immer wieder gefragt, ob bei Anwendbarkeit des englischen Erbrechts ein Pflichtteil verlangt werden kann. Der Beitrag gibt eine kurze Einführung zu dieser Frage. Grundsatz der Testierfreiheit Das Erbrecht von England und Wales (nachfolgend "englisches Erbrecht") wird vom Grundsatz der Testierfreiheit beherrscht. Das englische Erbrecht kennt daher inbesondere keinen Pflichtteil im Sinne des deutschen Erbrechts (anders: Schottland!). Zahlungen nach dem “ Inheritance (Provision for Family and Dependants) Act 1975 ” Nach dem “ Inheritance (Provision for Family and Dependants) Act 1975 ... weiter lesen
In seinem Beschluss vom 01.10.2014 äußerte sich das Oberlandesgericht (OLG) München zu den Anforderungen an den Erbschein, insbesondere dessen Inhalt, für den Nacherben (AZ.: 31 Wx 314/14). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus: Das OLG führte aus, dass der nach Eintritt der Nacherbefolge erteilte Erbschein positiv oder negativ angeben muss, dass sich das Erbrecht des Nacherben nicht auf die Gegenstände erstreckt, welche der Vorerbe durch Vorausvermächtnis erhalten hat, beispielsweise der bewegliche Nachlass und ein Teil des Grundbesitzes. Hier hatte das OLG zu entschieden, wie ein ... weiter lesen
Die EU-Erbrecht-VO (EU) No 650/2012 des Europäischen Parlament und des Rates wurde am Freitag, den 27.07.2012 in dem offiziellen Anzeiger der Europäischen Union veröffentlicht und wird am 17. August 2012 in Kraft treten. Vollumfänglich anzuwenden ist es ab dem 17. August 2015. Vorsicht: Für Deutsche, die zeitweise oder ganz in Spanien leben, kann die Erbrechts-VO überraschende Folgen haben. Wir verweisen auf unseren Beitrag zur Erbrechts-VO im Verhältnis zu Spanien . weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Die Erbrechtsreform aus dem Jahre 2010 hat die Verjährungsregeln geändert und könnte nun in diesem Jahr erstmals merklich ihre Kreise ziehen. Auf Grund der zum 01.01.2010 in Kraft getretenen Reform des Erb- und Verjährungsrechts könnte zum 31.12.2012 ein Großteil erbrechtlicher Ansprüche verjähren. Im Zuge dieser Reform ist die dreißigjährige Verjährungsfrist für erbrechtliche Ansprüche nach § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB alte Fassung weggefallen. Seit dem 01.01.2010 fallen erbrechtliche Ansprüche unter die ... weiter lesen
Wenn es zum Erbfall kommt sind meist viele Angelegenheiten zu regeln und es muss vieles organisiert werden. Oft ist es auch emotional eine außerordentlich belastende Ausnahmesituation. Nachdem die erste Zeit vergangen ist, stellt sich häufig auch die Frage nach den Erben und den Pflichtteilsberechtigten des Erblassers oder der Erblasserin. Oft gestaltet sich der Umgang zwischen den Beteiligten äußerst schwierig, da auch emotionale Befindlichkeiten eine große Rolle spielen. Wenn es keine eindeutigen testamentarischen Anordnungen gibt oder ein potentieller Erb- oder Pflichtteilsberechtigter übergangen wurde, kommt es häufig zum Streit zwischen den Beteiligten. Dabei ist es gerade in einer solchen ... weiter lesen
Die sog. Erbrechtsverordnung – Verordnung (EU) Nr. 650/2012 vom 4. Juli 2012 – tritt ab dem 17.08.2015 in Kraft. Das hat erhebliche Auswirkungen für ausländische Staatsangehörige in Deutschland! Bislang werden alle Erbfälle von Italienern, die in Deutschland ihren letzten Wohnsitz hatten, nach dem italienischen Erbrecht geregelt, wenn sie im Testament keine andere Wahl getroffen haben, Art. 25 I EGBGB und Art. 46 I legge 218 vom 31.051995. Entscheidend für das anwendbare Erbrecht ist bis dahin die Staatsangehörigkeit des Verstorbenen. Diese grundsätzliche Regel ändert sich nun ab dem 17.08.2015. Nach diesem Datum richtet sich das anwendbare Erbrecht nach dem Recht des ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Allem Anschein nach hat der Bundesfinanzhof (BFH) durch Beschluss vom 27.09.2012 (Az.: II R 9/11) beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erneut in Frage gestellt, dass das ErbStG in der Fassung von 2009 mit einzelnen Vorschriften gegen den im Grundgesetz verankerten Allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar ist. Der BFH geht davon aus, dass insbesondere einige Steuervergünstigungen über das frühere Recht hinausgehen und sogar eine vollständige Steuerfreistellung möglich sei. Eine Steuerbefreiung sei mit dem ... weiter lesen
Erbrechtliche Vermögens- und Gesundheitsvorsorge Niemand ist verpflichtet, ein Testament zu errichten oder einen Erbvertrag zu schließen. Schließlich gibt es gesetzliche Bestimmungen, die greifen, wenn keine individuellen Regelungen getroffen worden sind. Aus diesem Grund ist es angezeigt, sich zunächst über die eigene rechtliche Ausgangsposition Klarheit zu verschaffen. Gerade im Erbrecht kursieren leider oftmals Fehlvorstellungen über die gesetzliche Erbfolge und über gebräuchliche Formen der Testamentsgestaltung, wie zum Beispiel das sog. Berliner Testament von Ehegatten. Diese Fehlvorstellungen führen manchmal dazu, dass am Ende das eigene Vermögen leider nicht in die ... weiter lesen
Welcher Freibetrag gilt für die Erben? von Dr. Burckhardt Löber und Dr. Alexander Steinmetz Das deutsche Erbschaftsteuerrecht kennt zwei Arten von Freibeträgen, die der in Deutschland Ansässigen und die der nicht in Deutschland Ansässigen. Während bspw. ein Kind eines deutschen Erblassers hinsichtlich des Nachlasses in Deutschland ein Freibetrag in Höhe von 400.000 € zusteht, beträgt der Freibetrag nur 2.000 €, wenn Erben und Erblasser im Ausland ansässig sind, also dort unbeschränkt steuerpflichtig sind. Es ging im vorliegenden Fall um die Frage, ob diese Regelung auch bei steuerlicher Ansässigkeit des Erblassers und der Erben in ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Ein pflichtteilsberechtigter Angehöriger, der Miterbe ist, soll ein Recht auf Grundbucheinsicht zur Feststellung von eventuell bestehenden Pflichtteilergänzungsansprüchen haben. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) München mit Beschluss vom 07.11.2012 (Az.: 34 Wx 360/12). Das OLG hatte in einem Fall zu entscheiden, in dem eine gesetzliche Erbin die Erteilung von unbeglaubigten Grundbuchauszügen "über eventuelle Grundbesitze" des verstorbenen Vaters zur Feststellung möglicher ... weiter lesen
Wenn ein Todesfall eintritt, dann sind meist viele Angelegenheiten zu regeln. Daneben kann es zu der unschönen Situation kommen, dass die Aufteilung der Erbschaft durch den Erblasser nicht eindeutig geregelt wurde und es nunmehr unter den potentiellen Erben zum Streit kommt. Diese Situation war in den allermeisten Fällen auch sicherlich vom Erblasser nicht gewollt. Aber leider kommt es ziemlich häufig vor, dass der Erblasser meint, seinen letzten Willen völlig unmißverständlich formuliert zu haben- tatsächlich ist dies aber keineswegs der Fall. Um einer solchen Situation vorzubeugen und einen potentiellen Streit unter den zukünftigen Erben möglichst zu vermeiden, kann nur empfohlen werden, ... weiter lesen