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Nach vielen Jahrzehnten des Friedens sind in Deutschland insgesamt Vermögenswerte in Billionenhöhe angehäuft worden. Wenn es zum Erbfall kommt ist dies meist auch emotional eine Ausnahmesituation. Leider kommt es auch immer häufiger zu Streitigkeiten wegen der Erbschaft. wenn keine gütliche Einigung erzielt werden kann, dann landen diese Streitigkeiten auch immer häufiger vor den Gerichten. Deshalb sollten gerade Erblasser- um eine solche Situation zu vermeiden- ihren letzten Willen eindeutig formulieren. Um bzgl. der Form und des Inhalts keine Fehler zu machen, empfiehlt es sich daher, sich hierbei juristischen Rat zu holen. Denn so mancher Erblasser würde sich sprichwörtlich im Grabe umdrehen, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das mit dem Abschluss einer Lebensversicherung verfolgte Ziel liegt in der finanziellen Absicherung einer nahestehenden Person. Wenn der Verstorbene allerdings hohe Schulden hinterlässt, kann es passieren, dass der durch die Lebensversicherung Begünstigte die fällige Versicherungssumme nicht erhält. Diese letzte finanzielle Hilfe kann den Angehörigen somit verwehrt bleiben. Der Bundesgerichtshof hat am 23.10.2003 (AZ: IX ZR 252/01) im Falle einer Überschuldung des Nachlasses entschieden, dass die fällige Versicherungssumme ... weiter lesen
Zur Möglichkeit des Erblassers, den Pflichtteil eines Erben de facto zu beschränken – und zur Möglichkeit des Erben, sich dagegen zu wehren
Kurzfassung
Wer im Testament als Erbe eingesetzt ist, sollte sich nicht zu früh freuen – sondern erst einmal nachrechnen. Hat nämlich der Erblasser ein Vermächtnis zu Gunsten eines Dritten angeordnet, kann unter Umständen die Ausschlagung der Erbschaft äußerst lukrativ sein.
Das zeigt ein jetzt vom Landgericht Coburg entschiedener Fall. Dort stand eine Erbin unter dem Strich mit deutlich weniger Erbe da, als ihr „Pflichtteil“ (also die Hälfte des gesetzlichen Erbteiles) gewesen wäre. Hätte sie das Erbe rechtzeitig ausgeschlagen, hätte sie den Pflichtteil bekommen. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dies solle gelten, da in einem solchen Fall keine Vervielfältigung der Pflichtteilslast drohe. Aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27.06.2012 (AZ: IV ZR 239/10) zum Pflichtteilsanspruch entfernter Abkömmlinge trotz Pflichtteilsverzicht des näheren Abkömmlings, könnte auch ein entfernter Abkömmling in Zukunft einen Pflichtteilsanspruch gegenüber dem näheren Abkömmling geltend machen, wenn beide Erben einem Stamm gesetzlicher Erben angehören. Der nähere Abkömmling gelte aufgrund des ... weiter lesen
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der durch Erbvertrag eingesetzte Erbe von Dritten Geschenke des Erblassers herausverlangen kann
Kurzfassung
Auch ein Erbvertrag mit seiner Mutter schützt den Alleinerben nicht davor, dass die Erblasserin zu Lebzeiten an Nichterben großzügige Geschenke verteilt. Und handelt sie dabei in sogenanntem lebzeitigen Eigeninteresse, hat die Schenkung auch nach ihrem Tod Bestand – so z. B., wenn sie sich für Pflegeleistungen erkenntlich zeigen wollte.
Das zeigt ein vom Landgericht Coburg entschiedener Fall, bei dem die Klage eines Vertragserben gegen seine Schwester auf Herausgabe geschenkter rund 6.600 € abgewiesen wurde. Der Erblasserin habe es nämlich an der Absicht gefehlt, ihren ... weiter lesen
Die einzeltestamentarische Bestimmung eines Erblassers, nach der die "Erbschaft gemäß dem Berliner Testament erfolgen" soll, ist keine wirksame Erbeinsetzung des überlebenden Ehegatten, wenn nicht festgestellt werden kann, welche inhaltlichen Vorstellungen der Erblasser mit einem "Berliner Testament" verbunden hat. Das hat der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 22.07.2014 unter Bestätigung des erstinstanzlichen Beschlusses des Amtsgerichts Münster entschieden.
Der im Jahre 2013 im Alter von 89 Jahren verstorbene Erblasser aus Münster war in zweiter Ehe verheiratet. Aus der geschiedenen ersten Ehe des Erblassers sind eine Tochter und ein Sohn hervorgegangen, die ... weiter lesen
Wenn der Erbfall eintritt sollte in der Regel zunächst ein Rechtsanwalt für Erbrecht für ein Beratungsgespräch konsultiert werden. Was ist überhaupt ein Pflichtteilsanspruch?! Es ist zunächst zu fragen, wer einen Pflichtteilsanspruch überhaupt geltend machen kann. Einen solchen Anspruch haben gemäß § 2303 BGB -die Kinder – sei es ehelich, unehelich oder adoptiert (Minderjährigenadoption) und deren Abkömmlinge. Nicht erbberechtigt sind Stiefkinder und Pflegekinder. -der Ehegatte und die Eltern des Erblassers Dies gilt nicht, wenn auf das Erbe oder den Pflichtteil verzichtet wurde oder sich der Verzicht von einem anderen auswirkt. Zudem ist es ... weiter lesen
Mit der Einführung von § 108 FamFG ist die Frage, ob im Grundbuchverfahren der Nachweis des Erbrechts durch ausländischen Erbschein (oder anderes Erbfolgezeugnis) erbracht wird, erneut Gegenstand von zwei gerichtlichen Entscheidungen geworden.
Das OLG Bremen hat mit Beschluss vom 7.9.2011 Geschäftszeichen: 3 W 13/11 die Eintragung auf der Grundlage eines englischen Letters Testamentary abgelehnt und dies damit begründete, dass § 108 FamFG nur Entscheidungen, die der Rechtskraft fähig sind, meint. Das Kammergericht Berlin hat mit Beschluss vom 25.09.2012 (Az: 1 W 270 - 271/12, 1 W 270/12, 1 W 271/12) seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, dass § 35 Abs. 1 GBO gegenüber § ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Ein bestehendes Mietverhältnis des Erblassers geht normalerweise nach dem Tod auf dessen Erben über. Bei der Beendigung eines solchen Mietverhältnisses muss der Erbe unter Umständen die in § 564 Satz 2 BGB genannte Frist beachten. Die nach dem Tod des Erblassers entstandenen Forderungen aus dem Mietverhältnis seien nach einer fristgerechten Kündigung des Erben als reine Nachlassverbindlichkeiten zu werten. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 23.01.2013 (Az.: VIII ZR 68/12), ... weiter lesen
Ein Erblasser hat durch Testament eine Anordnung getroffen, die ein Kind, einen Ehegatten oder die Eltern bei der Erbfolge nicht bedenken und somit enterben. In einem solchen Fall stehen zuvorderst den Kindern (auch deren Kindern, also Enkeln), dem enterbten Ehegatten und grundsätzlich auch den Eltern des Erblassers von Gesetztes wegen Pflichtteilsansprüche zu. Häufig besteht aber das Problem in der tatsächlichen Durchsetzung darin, dass der in Betracht kommende Erbe sich weigert, nähere Informationen über den Nachlass zu erteilen. Gem. § 2314 des bürgerlichen Gesetzbuches stehen dem Pflichtteilsberechtigten nunmehr eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung, Auskunft ... weiter lesen
Damit der Rechtsverkehr geschützt wird, braucht der rechtmäßige Erbe einen Nachweis über seine Erbenstellung – den Erbschein. Doch wie kommt man eigentlich zu einem solchen Erbschein?
Für außenstehende Dritte ist oft schwer erkennbar, wer nach dem Tode eines Menschen dessen Erbe geworden ist. Dabei kann die Erbenstellung eine große Rolle spielen. Vor allem für diejenigen, die wissen wollen, wer ihr neuer Vertragspartner geworden ist. Diese Dritten müssen sich darauf verlassen können, dass der „neue Erbe“ auch wirklich zur Betätigung von Geschäften berechtigt ist.
Der Erbschein dient dem Nachweis der rechtmäßigen Erbenstellung ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der Bundesfinanzhof (BFH) soll durch Beschluss vom 27.09.2012 (Az. II R 9/11) dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erneut die Frage vorgelegt haben, ob das ErbStG in der Fassung von 2009 in einzelnen Vorschriften wegen eines Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verfassungswidrig ist. Grund für den Klärungsbedarf durch das Bundesverfassungsgericht seien die Steuervergünstigungen, die mit dem neuen ErbStG sogar über das frühere Recht hinausgehen und sogar zu einer völligen ... weiter lesen