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Eine gerne übersehende Verpflichtung von Erben aus dem Erbschaftsteuerrecht, die zu schwerwiegenden Konsequenzen führen kann ist Gegenstand einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Beschluss BFH vom 11.05.2012 II B 63/11). In dem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte ein Erbe die ihm obliegende Verpflichtung zur Anzeige einer Erbschaft nicht beachtet sondern lediglich einen Testamentsvollstrecker eine Steuererklärung errichten und abgeben lassen.
Zwar ist in einem Erbfall, in dem ein Testamentsvollstrecker kraft testamentarischer Anordnung tätig wird dieser verpflichtet, die Steuererklärung abzugeben. Dies regelt der Gesetzgeber im § 31 Abs. 5 des Erbschaftsteuergesetzes. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Verfügt ein Erblasser in seinem Testament, dass der Vorerbe, sobald die Nacherben ihren Pflichtteil verlangen, frei über den Nachlass verfügen kann, so erhält der Vorerbe die Rechtsstellung eines Vollerbens. So soll das OLG Hamm in einem aktuellen Beschluss (Az.: 15 W 112/13) entschieden haben. Im vorliegenden Fall hatte der Erblasser seine zweite Ehefrau als Vorerbin und seine Kinder als Nacherben eingesetzt. Des Weiteren bestimmte er in seinem Testament, dass die Vorerbin frei über den Nachlass ... weiter lesen
TÜRKİSCHES ERBRECHT
Immer mehr Europäer erwerben Immbilien oder niederlassen sich oder gründen Firmen in der Türkei. Nach dem Ausleben der Erblasser, entstehen internationale Erbfälle. Dadurch gewinnt das türkische Erbrecht und internationales Privat in Berührung mit Erbrecht noch mehr Bedeutung.
Deswegen wollen wir die Grundzüge des türkischen Erbrecht mit internationaler Berührung und praktische Probleme und Hinweise erörtern:
Wichtig ist, nach türkischem internationalen Privatrecht, gilt für bewegliche Vermögen das nationale Erbrecht des Erblassers, für unbewegliche Sachen, die sich innerhalb der türkischen ... weiter lesen
1. Kein Testament "Ich brauche kein Testament, meine Frau bekommt doch sowieso alles." Dieser Satz ist so weit verbreitet wie er falsch ist. Wenn kein Testament vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbfolge. Wer verheiratet ist und keinen Ehevertrag geschlossen hat, wird von seinem Ehegatten zu ½ beerbt, die Kinder teilen sich die andere Hälfte des Nachlasses. Hinterlässt der Verstorbene keine Kinder, erbt der Ehegatte zu ¾ und die Eltern des Verstorbenen, ersatzweise dessen Geschwister, zu ¼. Alle Erben bilden eine Erbengemeinschaft und sind für die Aufteilung und Verwaltung des Nachlasses gemeinsam zuständig. Der Ehegatte ist gezwungen, sich mit den weiteren Erben zu ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) entschied mit Beschluss vom 10.01.2013 (Az.: 15 W 79/12), dass eine transmortale Vollmacht, welche seitens des Erblassers erlassen wurde, wohl erlischt sofern der Bevollmächtigte Alleinerben sei. In dem von dem OLG zu entscheidenden Fall soll eine beantragte Eigentumsumschreibung eines Ehemanns der Erblasserin anscheinend von dem Grundbuchamt abgelehnt worden sein. Vor ihrem Tod soll die verstorbene Ehefrau ihrem Ehemann eine notarielle Generalvollmacht erteilt haben. Diese sollte ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Essen, Nürnberg und Bremen www.grprainer.com erläutern dazu: Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg beantwortete in seinem Beschluss (Az.: 6 W 20/12) die Frage, ob ein sich im Endstadium befindender todkranker Patient noch ein wirksames Testament errichten könne. Nach Ansicht der Richter sei dies grundsätzlich möglich und erfordere auch nicht die Einholung eines Sachverständigengutachtens. Im zu entscheidenden Fall hatte ein an Krebs erkrankter Erblasser sieben Tage vor seinem Tod ein notarielles Testament aufgesetzt, wonach seine Lebensgefährtin Alleinerbin ... weiter lesen
Erklärt ein Abkömmling nach dem Tode seines Vaters in einem notariellen Erbauseinandersetzungsvertrag mit seiner Mutter, er sei mit der Zahlung eines bestimmten Betrages “vom elterlichen Vermögen unter Lebenden und von Todes wegen ein für alle Male abgefunden“, kann das als Verzicht auf das gesetzliche Erbrecht nach dem Tode der Mutter auszulegen sein. Das hat der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm unter Abänderung des erstinstanzlichen Beschlusses des Amtsgerichts Kamen am 22.07.2014 entschieden.
Der 1991 im Alter von 62 Jahren verstorbene Familienvater aus Bergkamen wurde von seiner 1935 geborenen Ehefrau und seinen beiden Kindern, einer 1960 geborenen Tochter und einem 1972 ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Im Falle des Eintrittes eines Erbfalles können den Erben neben der emotionalen Ausnahmesituation oft auch juristische Angelegenheiten Schwierigkeiten bereiten. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Erblasser ein Mietverhältnis eingegangen ist. Das Mietverhältnis geht dann im Normalfall mit dem Erbfall auf den Erben über. Dieser kann das Mietverhältnis dann fristgerecht kündigen. Bei den nach dem Tod des Erblassers entstandenen Forderungen aus dem Mietverhältnis handelt es sich ... weiter lesen
Ideale Rechtsform für Lebenspartner
Von Dr. Burckhardt Löber und Dr. Alexander Steinmetz
Allein Ehepartnern ist nach deutschem Recht das gemeinschaftliche Testament vorbehalten. Gemeinschaftliche Testamente von nicht verheirateten Lebenspartnern – parejas de hecho – sind nach den §§ 2274 bis 2302 BGB unzulässig. Angesichts der Vielzahl von Lebenspartnern, die im Rahmen einer so genannten Mini-Ehe in Spanien zusammen leben, können diese, sofern ihr Erbstatut dies zulässt, ihre erbrechtlichen Beziehungen im Rahmen eines Erbvertrages regeln. Dies erscheint uns auch angesichts der Vielzahl von Lebenspartnerschaften in Deutschland wie in ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Oftmals setzen sich Eheleute in ihren Testamenten wechselseitig als Erben und ihre Kinder zu gleichen Teilen als Schlusserben ein. Dabei wird vielfach nicht bedacht, dass im Todesfall eines Elternteils auch dessen Bruder oder Schwester seinen bzw. ihren Pflichtteil einfordern kann. Dies kann dann im Endeffekt zu großen Problemen führen. Insbesondere der verbleibende Schlusserbe kann sich des verbleibenden Schlusserbteils letztlich nicht sicher sein und somit kann diese Konstellation gerade für ihn negative ... weiter lesen
Erbrechtliche Vermögens- und Gesundheitsvorsorge
Niemand ist verpflichtet, ein Testament zu errichten oder einen Erbvertrag zu schließen. Schließlich gibt es gesetzliche Bestimmungen, die greifen, wenn keine individuellen Regelungen getroffen worden sind. Aus diesem Grund ist es angezeigt, sich zunächst über die eigene rechtliche Ausgangsposition Klarheit zu verschaffen. Gerade im Erbrecht kursieren leider oftmals Fehlvorstellungen über die gesetzliche Erbfolge und über gebräuchliche Formen der Testamentsgestaltung, wie zum Beispiel das sog. Berliner Testament von Ehegatten. Diese Fehlvorstellungen führen manchmal dazu, dass am Ende das eigene Vermögen leider nicht in die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit dem Urteil vom 18.07.2011 (AZ: I-3 Wx 124/11) hat das OLG Düsseldorf zu den Anforderungen an die Verwirklichung einer Pflichtteilsstrafklausel Stellung genommen. Nicht erforderlich sei die erfolgreiche, gerichtliche Durchsetzung oder die wirksame Ausschlagung des Nacherbes.Eine Pflichtteilsstrafklausel mit der Formulierung "Sollten die Kinder … nach dem Tode ihres Vaters als Erstversterbenden Pflichtteilsansprüche geltend machen, so sollen sie nach dem Tode des Letztversterbenden von uns ebenfalls nur pflichtteilsberechtigt sein, …" soll ... weiter lesen