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Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der durch Erbvertrag eingesetzte Erbe von Dritten Geschenke des Erblassers herausverlangen kann Kurzfassung Auch ein Erbvertrag mit seiner Mutter schützt den Alleinerben nicht davor, dass die Erblasserin zu Lebzeiten an Nichterben großzügige Geschenke verteilt. Und handelt sie dabei in sogenanntem lebzeitigen Eigeninteresse, hat die Schenkung auch nach ihrem Tod Bestand – so z. B., wenn sie sich für Pflegeleistungen erkenntlich zeigen wollte. Das zeigt ein vom Landgericht Coburg entschiedener Fall, bei dem die Klage eines Vertragserben gegen seine Schwester auf Herausgabe geschenkter rund 6.600 € abgewiesen wurde. Der Erblasserin habe es nämlich an der Absicht gefehlt, ihren ... weiter lesen
Bei Immobilien in einer Erbschaft werden etwaige Nacherben durch einen Vermerk im Grundbuch geschützt. Das Münchener Oberlandesgericht (OLG)musste nun in einer Entscheidung darüber entscheiden, ob Begünstigte auf diesen erbrechtlichen Schutz verzichten können. Unterschied zwischen Nacherbenvermerk und Testamentsvollstreckervermerk In dem zu entscheidenden Fall war eine Mutter vor Erwin und ihr Sohn nach Erbe. Mit der herrschenden Meinung im Erbrecht geht das OLG München davon aus, dass der Verzicht auf die Eintragung eines Nacherbenvermerk zulässig ist. Sehr einzeln wird, unter Hinweis auf den Testamentsvollstreckervermerk, auch eine andere Ansicht vertreten. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In der heutigen Zeit sind Erbfälle mit Auslandsbezug nicht selten. Hierfür können mehrere Gründe angeführt werden. In Deutschland leben beispielsweise viele Erblasser mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit. Des Weiteren steigt der Anteil der deutschen Staatsangehörigen, die Vermögen im Ausland besitzen. Bei der Frage, welches Erbrecht anwendbar ist, kommt es nach den Regeln des deutschen und des internationalen Erbrechts zunächst auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Todeszeitpunkt an. Anders ist ... weiter lesen
Erklärt ein Abkömmling nach dem Tode seines Vaters in einem notariellen Erbauseinandersetzungsvertrag mit seiner Mutter, er sei mit der Zahlung eines bestimmten Betrages “vom elterlichen Vermögen unter Lebenden und von Todes wegen ein für alle Male abgefunden“, kann das als Verzicht auf das gesetzliche Erbrecht nach dem Tode der Mutter auszulegen sein. Das hat der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm unter Abänderung des erstinstanzlichen Beschlusses des Amtsgerichts Kamen am 22.07.2014 entschieden. Der 1991 im Alter von 62 Jahren verstorbene Familienvater aus Bergkamen wurde von seiner 1935 geborenen Ehefrau und seinen beiden Kindern, einer 1960 geborenen Tochter und einem 1972 ... weiter lesen
Mit Urteil vom 29.04.2014 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Anspruch auf eine Geldentschädigung wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten nicht vererblich ist (AZ.: VI ZR 246/12). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Dies gilt nach Auffassung des BGH auch dann, wenn der Anspruch eingeklagt wurde, der Kläger aber vor Abschluss des Gerichtsverfahrens verstirbt. Grundsätzlich gehen Ansprüche nämlich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im Wege der Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge auf den oder die Erben über. Hier war der Erblasser ein bekannter ... weiter lesen
Bei wirksamer Anfechtung wegen Demenzerkrankung kann das Testament des Erblassers ungültig werden. Die Beweislast ist in der Praxis aber erdrückend. Demenz als Geißel einer alternden Gesellschaft Unsere Gesellschaft wird immer älter. Die Anzahl der Demenzkranken wächst daher in Deutschland rasant. Einer von zehn der über 65-Jährigen, einer von fünf der über 80-Jährigen sind schon heute von Demenz betroffen. Im Jahre 2050 werden schätzungsweise drei Millionen Deutsche an Demenz erkrankt sein. Von der Erkrankung kann nicht nur das Gedächtnis, sondern auch das generelle Denkvermögen, die Auffassungsgabe und die Persönlichkeitsstruktur ... weiter lesen
(Stuttgart) Ein Erbverzicht kann auch für die Kinder des Verzichtenden Folgen haben. Das, so der Stuttgarter Fachanwalt für Erbrecht Henn, Vizepräsident der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V., mit dem Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Gerichts vom 10.04.2015 zu seinem rechtskräftigen Beschluss vom 28.01.2015 (15 W 503/14), hat der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm in einer Nachlasssache entschieden und damit den erstinstanzlichen Beschluss des Amtsgerichts Dortmund bestätigt. Danach gilt: Wer auf einen ihm testamentarisch zugewandten Erbteil verzichtet, schließt auch seine Kinder vom ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Mit Beschluss vom 10.01.2013 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Az.: 15 W 79/12), dass die von einem Erblasser erteilte transmortale Vollmacht erlischt, wenn es sich bei dem Bevollmächtigten um den Alleinerben handelt. Im vorliegenden Fall lehnte das Grundbuchamt eine beantragte Eigentumsumschreibung des Ehemanns der Erblasserin wohl ab. Die im Jahr 2011 verstorbene Ehefrau hatte ihrem Ehemann scheinbar eine notarielle Generalvollmacht erteilt, die auch nach ihrem Tode wirksam bleiben sollte und somit eine ... weiter lesen
Wir werden immer wieder gefragt, wann ein Testament in Kalifornien anerkannt wird. Der Beitrag erläutert die Form des Testaments des kalifornischen Erbrechts und die Anerkennung ausländischer Testamente in Kalifornien. Form nach dem Erbrecht von Kalifornien Nach dem Erbrecht von Kalifornien kann ein Testament als „Zwei-Zeugen-Testament“ errichtet werden. Nach 6110. (a) CPC muss ein Testament schriftlich errichtet werden. Nach 6110. (b) CPC muss es von einer der folgenden Personen unterschrieben werden: (1) dem Testator (2) im Namen des Testators bei einer anderen Person in der Gegenwart und auf Anweisung des Testators (3) von einem conservator ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht (OLG) München äußerte sich mit Beschluss vom 17.07.2014 zur Reichweite der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers über Nachlassgegenstände (AZ.: 34 Wx 161/14). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Das OLG führt aus, dass der Testamentsvollstrecker nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundsätzlich zwar nur dann Verbindlichkeiten für den Nachlass wirksam eingehen könne, wenn die ordnungsgemäße Nachlassverwaltung dies erfordere, allerdings auch dazu berechtigt sein könne, Verbindlichkeiten zu Verfügungen ... weiter lesen
Gemeinschaftliches Testament deutscher Ehegatten in Spanien? Was man beachten sollte. Die Zahl der Deutschen, die sich entscheiden, ihren Lebensabend dauerhaft unter der Sonne Spaniens zu verbringen, steigt weiterhin an. Mit dem dauerhaften Aufenthalt im Ausland fallen eine Vielzahl der rechtlichen Bezüge zum Heimatland (Deutschland) weg: Im sonnigen Süden erwerben die „Auswanderer" häufig ihre eigene „finca"; auch lassen sie Konten bei einheimischen Banken einrichten. Die in Spanien abgeschlossenen Geschäfte werden häufig dem Recht gewöhnlichen Aufenthaltes also spanischem Recht, unterliegen. Die Bedeutung und rechtliche Relevanz der Staatsangehörigkeit gerät für Jahre ... weiter lesen
Das Kammergericht (KG) hat mit Beschluss vom 03.04.2012, AZ: 1 W 557/11, nochmals die herrschende Meinung a) zum anwendbaren Erbrecht bei Vererbung von Anteilen einer Erbengemeinschaft und b) zur Rechtsstellung des Trustee und der Begünstigten („beneficiary“) eines US – Trusts (Colorado) in Deutschland. Zu a) führt das KG aus: „Nach Art. 25 Abs. 1 EGBGB unterliegt die Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Recht des Staates, dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes angehörte. Da der Erblasser die Staatsangehörigkeit der Vereinigten Staaten besaß, verweist Art. 25 Abs. 1 EGBGB also auf US-amerikanisches Recht. Bei dieser Verweisung handelt es sich nach Art. 4 Abs. 1 Satz ... weiter lesen