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1. Ein Abkömmling soll gar nichts bekommen.
Nehmen wir an, Sie haben ein oder mehrere Kinder, die Sie aufgrund ihres Lebenswandels für nicht erbwürdig halten.
Sie möchten ausschließen, dass Ihr Vermögen von diesem Kind gleich nach Erhalt verprasst wird. Entweder möchten Sie dieses Kind vollständig von der Erbfolge ausschließen, oder Sie möchten zumindest eine Verwaltung des Vermögens, dass Sie diesem Kind hinterlassen, anordnen.
2. Sie haben keine Abkömmlinge
Für diesen Fall sieht das gesetzliche Erbrecht vor, dass zunächst einmal Ihre Eltern erben und wenn diese nicht mehr vorhanden sind, der Nachlass an Ihre Geschwister und deren ... weiter lesen
Wenn der Erblasser nicht durch Verfügung von Todes wegen seine Erben bestimmt, werden seine nächsten Verwandten und der Ehegatte kraft Gesetzes seine gesetzlichen Erben. Durch Testament oder Erbvertrag können die gesetzlichen Erben aber recht unkompliziert enterbt werden, indem einfach eine andere Erbfolge bestimmt wird.
Diese Freiheit des Testierenden, über sein Vermögen auch für den Todesfall frei zu bestimmen, wird aber durch das Gesetz eingeschränkt. Das Bürgerliche Gesetzbuch schützt das Recht der gesetzlichen Erben auf einen Mindestanteil. Bestimmte nahe Angehörige erhalten zum Ausgleich für die Enterbung ein Pflichtteilsrecht.
Das Pflichtteilsrecht bezweckt damit ... weiter lesen
(Stuttgart) Der Bundesgerichtshof hat soeben eine Entscheidung zum Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks getroffen.
Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Erbrecht Henn, Vizepräsident der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V., mit dem Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu seinem Urteil vom 25. März 2014 – X ZR 94/12.
Die Kläger verlangen als Erben der vormaligen Klägerin von deren Sohn die Rückübereignung eines bebauten Grundstücks nach dem Widerruf der zugrunde liegenden Schenkung.
Die Mutter des Beklagten schenkte diesem das Grundstück im Jahr 2004, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: In einer Vielzahl der Fälle setzen sich Eheleute in ihren Testamenten zunächst wechselseitig als Erben ein. Die Kinder werden dann zumeist zu gleichen Teilen als Schlusserben eingesetzt. Hierbei sollte allerdings berücksichtigt werden, dass mitunter im Todesfall eines Elternteils unter Umständen auch dessen Bruder oder Schwester seinen bzw. ihren Pflichtteil einfordern kann. Dieser Aspekt kann möglicherweise enorme Schwierigkeiten bereiten. Dabei kann sich insbesondere der verbleibende Schlusserbe ... weiter lesen
Des Erbens unwürdig
Zur vorläufigen Sicherung eines Nachlasses, wenn ein testamentarisch bedachter Erbe wegen Tötung des Erblassers als erbunwürdig anzusehen ist
Kurzfassung
Bringt der Erbe seinen Gönner um, führt dies unter Umständen zum Verlust der Erbschaft . Die Erbunwürdigkeit tritt allerdings nicht automatisch ein, sondern kann nur durch ein Gericht festgestellt werden. Was aber ist zu tun, wenn der Bedachte beabsichtigt, vor der gerichtlichen Feststellung das gesamte Erbe vorzeitig zu verscherbeln? Dann müssen die Verwandten des Getöteten schnell handeln und den Nachlass durch eine einstweilige Verfügung sichern lassen.
Das zeigt ein vom Landgericht Coburg und vom Oberlandesgericht Bamberg nunmehr ... weiter lesen
Nach dem Wills Act 1837 in der Fassung des Justice Act 1982 ist ein Testament nur wirksam, wenn es folgende Voraussetzungen erfüllt:
(a) es muss schriftlich sein und von dem Testierenden unterzeichnet werden. Es kann auch von einer anderen Person unterschrieben werden, wenn der Testator bei der Unterschriftsleistung dieser Person anwesend ist und diese Person anweist zu unterschreiben.
(b) erkennbar ist, dass der Testierende mit seiner Unterschrift dem Testament Wirkung geben wollte.
(c) die Unterschrift wurde bei gleichzeitiger Anwesenheit von zwei oder mehr Zeugen anerkannt oder geleistet.
(d) Jeder Zeuge bestätigt entweder das Testament oder unterschreibt es in der Gegenwart des Testierenden (nicht ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Verfügt ein Erblasser in seinem Testament, dass der Vorerbe, sobald die Nacherben ihren Pflichtteil verlangen, frei über den Nachlass verfügen kann, so erhält der Vorerbe die Rechtsstellung eines Vollerbens. So soll das OLG Hamm in einem aktuellen Beschluss (Az.: 15 W 112/13) entschieden haben. Im vorliegenden Fall hatte der Erblasser seine zweite Ehefrau als Vorerbin und seine Kinder als Nacherben eingesetzt. Des Weiteren bestimmte er in seinem Testament, dass die Vorerbin frei über den Nachlass ... weiter lesen
Die EU-Erbrecht-VO (EU) No 650/2012 des Europäischen Parlament und des Rates wurde am Freitag, den 27.07.2012 in dem offiziellen Anzeiger der Europäischen Union veröffentlicht und wird am 17. August 2012 in Kraft treten. Vollumfänglich anzuwenden ist es ab dem 17. August 2015.
Vorsicht: Für Deutsche, die zeitweise oder ganz in Spanien leben, kann die Erbrechts-VO überraschende Folgen haben. Wir verweisen auf unseren Beitrag zur Erbrechts-VO im Verhältnis zu Spanien . weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit der Frage der Testierfähigkeit von Personen mit Erkrankungen die Auswirkungen auf die kognitiven Fähigkeiten haben, musste sich kürzlich das Oberlandesgericht (OLG) München beschäftigen (Az.: 31 Wx 266/12). Es ging um die Testierfähigkeit einer Erblasserin, die an einer Creutzfeld-Jakob-Erkrankung mit progredienter Demenz litt. Diese hatte mehrere Testamente errichtet. Ein Jahr vor ihrem Tod setzte sie ihren Sohn mit notariellem Testament als Alleinerben ein. Nach dem Tod stellte der Sohn ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht (OLG) München entschied mit Beschluss vom 31.10.2014, dass auch bei nicht zweifelsfreier Annahme der Testierfähigkeit des Erblassers durch mehrere Sachverständige von der Testierfähigkeit auszugehen ist (AZ.: 34 Wx 293/14).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus:
Damit entschied das OLG, dass das Grundbuchamt trotz bestehender Zweifel an der Testierfähigkeit keinen Erbschein verlangen kann, wenn sich die Erbfolge aus einem notariellen Testament ergibt.
Vorliegend ging es um die Aufhebung einer Zwischenverfügung, die das Grundbuchamt erlassen hatte. Das OLG ... weiter lesen
Die Bundesregierung hat den vorgelegten Gesetzentwurf für die Durchführung der ab dem 17.08.2015 geltenden neuen europäischen Erbrechtsverordnung bestätigt, sodass einige Veränderungen auf die Betroffenen zukommen.
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus:
Die Europäische Erbrechtsverordnung betrifft vor allem Erbfälle, die einen grenzüberschreitenden Bezug haben, d.h. wenn sich z.B. das Vermögen in mehreren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) befindet. Grundsätzlich gilt dann, dass in einem solchen Fall das Erbrecht desjenigen Mitgliedstaats anzuwenden ... weiter lesen
Die Erbrechtsreform aus dem Jahre 2010 hat die Verjährungsregeln geändert und könnte nun in diesem Jahr erstmals merklich ihre Kreise ziehen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Auf Grund der zum 01.01.2010 in Kraft getretenen Reform des Erb- und Verjährungsrechts könnte zum 31.12.2012 ein Großteil erbrechtlicher Ansprüche verjähren. Im Zuge dieser Reform ist die dreißigjährige Verjährungsfrist für erbrechtliche Ansprüche nach § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB alte Fassung weggefallen. Seit dem 01.01.2010 fallen erbrechtliche Ansprüche unter ... weiter lesen