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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Allem Anschein nach hat der Bundesfinanzhof (BFH) durch Beschluss vom 27.09.2012 (Az.: II R 9/11) beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erneut in Frage gestellt, dass das ErbStG in der Fassung von 2009 mit einzelnen Vorschriften gegen den im Grundgesetz verankerten Allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar ist. Der BFH geht davon aus, dass insbesondere einige Steuervergünstigungen über das frühere Recht hinausgehen und sogar eine vollständige Steuerfreistellung möglich sei. Eine Steuerbefreiung sei mit dem ... weiter lesen
Zur Möglichkeit des Erblassers, den Pflichtteil eines Erben de facto zu beschränken – und zur Möglichkeit des Erben, sich dagegen zu wehren Kurzfassung Wer im Testament als Erbe eingesetzt ist, sollte sich nicht zu früh freuen – sondern erst einmal nachrechnen. Hat nämlich der Erblasser ein Vermächtnis zu Gunsten eines Dritten angeordnet, kann unter Umständen die Ausschlagung der Erbschaft äußerst lukrativ sein. Das zeigt ein jetzt vom Landgericht Coburg entschiedener Fall. Dort stand eine Erbin unter dem Strich mit deutlich weniger Erbe da, als ihr „Pflichtteil“ (also die Hälfte des gesetzlichen Erbteiles) gewesen wäre. Hätte sie das Erbe rechtzeitig ausgeschlagen, hätte sie den Pflichtteil bekommen. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Sollte der Fall eintreten, dass das Originaltestament verschwindet, könne der Wille des Erblassers auch auf anderen Wegen erwiesen werden. Nach der gerichtlichen Entscheidung sei es fortan möglich, durch eine Kopie des Testaments das Erbrecht erfolgreich nachzuweisen. Bedingung sei allerdings, dass das Testament ohne jegliche Zweifel vom Erblasser stamme. Zudem sei zu ermitteln, ob dieser das Originaltestament nicht bewusst habe verschwinden lassen wollen, denn daraus würde ein Widerruf resultieren. Im vorliegenden Fall zweifelte das Gericht keinesfalls ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 10.07.2013 (Az.: IV ZR 224/12) festgelegt, dass die Begebung keiner gesonderten notariellen Beurkundung bedürfe. Dieser Entscheidung lag ein Fall zugrunde, in welchem die Parteien um die Erbenstellung nach dem im Jahre 2010 verstorbenen Erblasser stritten. Im Jahr 2002 hatte der Erblasser einen Erbvertrag mit seiner ersten Ehefrau zugunsten einer von ihm errichteten Stiftung geschlossen. Nach dem Tod seiner ersten Ehefrau heiratete der Erblasser erneut. Er legte seine ... weiter lesen
Die EU-Erbrecht-VO (EU) No 650/2012 des Europäischen Parlament und des Rates wurde am Freitag, den 27.07.2012 in dem offiziellen Anzeiger der Europäischen Union veröffentlicht und wird am 17. August 2012 in Kraft treten. Vollumfänglich anzuwenden ist es ab dem 17. August 2015. Vorsicht: Für Deutsche, die zeitweise oder ganz in Spanien leben, kann die Erbrechts-VO überraschende Folgen haben. Wir verweisen auf unseren Beitrag zur Erbrechts-VO im Verhältnis zu Spanien . weiter lesen
In Deutschland werden in den nächsten Jahren Billionen vererbt. Leider führt dies häufig zu Streitigkeiten zwischen den Hinterbliebenen. Gerade diese Streitigkeiten sind sehr emotionsgeladen und enden manchmal sogar vor Gericht. Denn zusätzlich zu der Tatsache, dass es meist um hohe Beträge geht, streiten hier meist nahe Angehörige um den Nachlass. Es kommt erschwerend hinzu, dass es hier nicht nur um finanzielle Werte geht, sondern auch innerfamiliäre Verbindlichkeiten aufgewühlt werden. Gerade deshalb ist es auch für die rechtliche Betreuung durch den Rechtsanwalt erforderlich, dass dieser sich auf die Besonderheiten richtig einstellt und auch Verständnis für die emotionale ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dies gelte, da in einem solchen Fall keine Vervielfältigung der Pflichtteilslast drohe. Aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27.06.2012 (AZ: IV ZR 239/10) zum Pflichtteilsanspruch entfernter Abkömmlinge trotz Pflichtteilsverzicht des näheren Abkömmlings, könnte auch ein entfernter Abkömmling in Zukunft einen Pflichtteilsanspruch gegenüber dem näheren Abkömmling geltend machen, wenn beide Erben einem Stamm gesetzlicher Erben angehören. Der nähere Abkömmling soll aufgrund des ... weiter lesen
1. Ein Abkömmling soll gar nichts bekommen. Nehmen wir an, Sie haben ein oder mehrere Kinder, die Sie aufgrund ihres Lebenswandels für nicht erbwürdig halten. Sie möchten ausschließen, dass Ihr Vermögen von diesem Kind gleich nach Erhalt verprasst wird. Entweder möchten Sie dieses Kind vollständig von der Erbfolge ausschließen, oder Sie möchten zumindest eine Verwaltung des Vermögens, dass Sie diesem Kind hinterlassen, anordnen. 2. Sie haben keine Abkömmlinge Für diesen Fall sieht das gesetzliche Erbrecht vor, dass zunächst einmal Ihre Eltern erben und wenn diese nicht mehr vorhanden sind, der Nachlass an Ihre Geschwister und deren ... weiter lesen
Was ist überhaupt der Pflichtteilsanspruch?! Es ist zunächst zu fragen, wer einen Pflichtteilsanspruch überhaupt geltend machen kann. Einen solchen Anspruch haben gemäß § 2303 BGB -die Kinder - sei es ehelich, unehelich oder adoptiert (Minderjährigenadoption) und deren Abkömmlinge. Nicht erbberechtigt sind Stiefkinder und Pflegekinder. -der Ehegatte und die Eltern des Erblassers Dies gilt nicht, wenn auf das Erbe oder den Pflichtteil verzichtet wurde oder sich der Verzicht von einem anderen auswirkt. Zudem ist es möglich, das die Erbschaft ohne Berechtigung ausgeschlagen wurde oder der Pflichtteil wirksam aberkannt wurde. In seltenen Fällen kann auch Erbunwürdigkeit ... weiter lesen
Erbrechtliche Vermögens- und Gesundheitsvorsorge Niemand ist verpflichtet, ein Testament zu errichten oder einen Erbvertrag zu schließen. Schließlich gibt es gesetzliche Bestimmungen, die greifen, wenn keine individuellen Regelungen getroffen worden sind. Aus diesem Grund ist es angezeigt, sich zunächst über die eigene rechtliche Ausgangsposition Klarheit zu verschaffen. Gerade im Erbrecht kursieren leider oftmals Fehlvorstellungen über die gesetzliche Erbfolge und über gebräuchliche Formen der Testamentsgestaltung, wie zum Beispiel das sog. Berliner Testament von Ehegatten. Diese Fehlvorstellungen führen manchmal dazu, dass am Ende das eigene Vermögen leider nicht in die ... weiter lesen
Der erläutert einführend, ob ein nach deutschem Recht formal wirksam errichtetes Testament in den USA anerkannt werden kann. Form des Testaments nach deutschem Recht Nach dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (“BGB”) kann der Testierende zwischen zwei Testamentsformen wählen (§ 2231 BGB): 1) Dem öffentlichen oder notariellen Testament (§ 2232 BGB), und 2) dem handschriftlichen Testament (§2247 BGB). Für die Formwirksamkeit dieser Testamente sind Testierzeugen nicht erforderlich und – anders als in den USA – ist es auch unüblich Testierzeugen hinzuzuziehen. Form des Testaments nach US Recht Es ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In der heutigen Zeit sind Erbfälle mit Auslandsbezug nicht selten. Hierfür können mehrere Gründe angeführt werden. In Deutschland leben beispielsweise viele Erblasser mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit. Des Weiteren steigt der Anteil der deutschen Staatsangehörigen, die Vermögen im Ausland besitzen. Bei der Frage, welches Erbrecht anwendbar ist, kommt es nach den Regeln des deutschen und des internationalen Erbrechts zunächst auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Todeszeitpunkt an. Anders ist ... weiter lesen