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Hamm (jur). Alte Menschen, die wegen einer fortgeschrittenen Demenz die Tragweite ihrer Erklärungen nicht mehr einschätzen können, können auch vor einem Notar kein wirksames Testament mehr erklären. Bei der Einschätzung kommt es überwiegend auf Fachleute an, betonte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am 5. Februar 2018 bekanntgegebenen Urteil (Az.: 10 U 76/16). Denn Laien, auch der Notar, könnten dies bei Demenzerkrankten oft nicht richtig einschätzen. Im entschiedenen Fall geht es um den Nachlass einer 2013 im Alter von 92 Jahren verstorbenen Frau. Wegen ihrer fortschreitenden Alzheimer-Demenz war sie 2004 in ein Pflegeheim gezogen. Gleichzeitig berief das Betreuungsgericht ... weiter lesen
Den Testamentsvollstrecker treffen zahlreiche Aufgaben und Pflichten, deren Wahrnehmung in Spanien oftmals mit tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten verbunden ist. Der Beitrag gibt eine kurze Einführung in die besonderen rechtlichen Probleme bei Spanienvermögen. Auf die Testamentsvollstreckung anwendbares Erbrecht War der Erblasser deutscher Staatsangehöriger, so ist sowohl aus deutscher Sicht (Art. 25 Abs. 1 EGBGB) als auch aus spanischer Sicht (Art. 9 Abs. 8 Código Civil) deutsches materielles Erbrecht anzuwenden (nicht zu verwechseln mit dem Steuerrecht, siehe unten). Dies betrifft auch die Testamentsvollstreckung. Pflichten des Testamentsvollstreckers Nach deutschem ... weiter lesen
(Stuttgart) Der Bundesgerichtshof hat soeben über die Vererblichkeit des Anspruchs auf Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts entschieden. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Erbrecht Henn, Vizepräsident der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V., mit dem Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 30.04.2014 zu seinem Urteil vom 29. April 2014 – VI ZR 246/12. Der Kläger ist Erbe eines bekannten, inzwischen verstorbenen Entertainers. Dieser sah sich durch in Zeitschriften der Beklagten erschienene Artikel, die unter anderem seine Trauer um seine verstorbene ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit der Frage der Testierfähigkeit von Personen mit Erkrankungen die Auswirkungen auf die kognitiven Fähigkeiten haben, musste sich kürzlich das Oberlandesgericht (OLG) München beschäftigen (Az.: 31 Wx 266/12). Es ging um die Testierfähigkeit einer Erblasserin, die an einer Creutzfeld-Jakob-Erkrankung mit progredienter Demenz litt. Diese hatte mehrere Testamente errichtet. Ein Jahr vor ihrem Tod setzte sie ihren Sohn mit notariellem Testament als Alleinerben ein. Nach dem Tod stellte der Sohn ... weiter lesen
In seinem Beschluss vom 01.10.2014 äußerte sich das Oberlandesgericht (OLG) München zu den Anforderungen an den Erbschein, insbesondere dessen Inhalt, für den Nacherben (AZ.: 31 Wx 314/14). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Das OLG führte aus, dass der nach Eintritt der Nacherbefolge erteilte Erbschein positiv oder negativ angeben muss, dass sich das Erbrecht des Nacherben nicht auf die Gegenstände erstreckt, welche der Vorerbe durch Vorausvermächtnis erhalten hat, beispielsweise der bewegliche Nachlass und ein Teil des Grundbesitzes. Hier hatte das OLG zu entschieden, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Az. I-15 W 134/12) soll jetzt in einem Fall entschieden haben, in dem die beiden leiblichen Töchter des Ehemanns im Ehevertrag eines Ehepaares als Schlusserben eingesetzt worden sein sollen. Mit dem Tod des Vaters soll eine seiner zwei Töchter ihren Pflichtteil eingefordert haben. Damit soll die Andere als Schlusserbin übrig geblieben sein. In der Folgezeit soll die Ehefrau des verstorbenen Ehemannes den Ehevertrag zugunsten ihrer eigenen leiblichen Tochter abgeändert ... weiter lesen
Wenn es zum Erbfall kommt sind meist viele Angelegenheiten zu regeln und es muss vieles organisiert werden. Oft ist es auch emotional eine außerordentlich belastende Ausnahmesituation. Nachdem die erste Zeit vergangen ist, stellt sich häufig auch die Frage nach den Erben und den Pflichtteilsberechtigten des Erblassers oder der Erblasserin. Oft gestaltet sich der Umgang zwischen den Beteiligten äußerst schwierig, da auch emotionale Befindlichkeiten eine große Rolle spielen. Wenn es keine eindeutigen testamentarischen Anordnungen gibt oder ein potentieller Erb- oder Pflichtteilsberechtigter übergangen wurde, kommt es häufig zum Streit zwischen den Beteiligten. Dabei ist es gerade in einer solchen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Mit Beschluss vom 10.01.2013 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Az.: 15 W 79/12), dass die von einem Erblasser erteilte transmortale Vollmacht erlischt, wenn es sich bei dem Bevollmächtigten um den Alleinerben handelt. Im vorliegenden Fall lehnte das Grundbuchamt eine beantragte Eigentumsumschreibung des Ehemanns der Erblasserin wohl ab. Die im Jahr 2011 verstorbene Ehefrau hatte ihrem Ehemann scheinbar eine notarielle Generalvollmacht erteilt, die auch nach ihrem Tode wirksam bleiben sollte und somit eine ... weiter lesen
Erbengemeinschaften sind streitanfällig, dies ist weithin bekannt. Dies beruht u. a. darauf, dass die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaften nur einstimmig beschlossen werden kann und damit jeder Miterbe die Möglichkeit hat, alle gütlichen Einigungen zu blockieren. Dies führt dann in letzter Konsequenz dazu, dass der gesamte Nachlass versteigert werden muss, da nur Geld anschließend durch einen ggf. gerichtlich zu erzwingenden Teilungsplan entsprechend den Erbquoten geteilt werden kann. Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn mehrere Personen Erben werden. Verhindern lässt sich daher eine Erbengemeinschaft nur, wenn nur eine Person als Erbe eingesetzt wird und andere Begünstigte ... weiter lesen
Ideale Rechtsform für Lebenspartner Von Dr. Burckhardt Löber und Dr. Alexander Steinmetz Allein Ehepartnern ist nach deutschem Recht das gemeinschaftliche Testament vorbehalten. Gemeinschaftliche Testamente von nicht verheirateten Lebenspartnern – parejas de hecho – sind nach den §§ 2274 bis 2302 BGB unzulässig. Angesichts der Vielzahl von Lebenspartnern, die im Rahmen einer so genannten Mini-Ehe in Spanien zusammen leben, können diese, sofern ihr Erbstatut dies zulässt, ihre erbrechtlichen Beziehungen im Rahmen eines Erbvertrages regeln. Dies erscheint uns auch angesichts der Vielzahl von Lebenspartnerschaften in Deutschland wie in ... weiter lesen
Um ein Testament zu schreiben, bedarf es grundsätzlich nicht viel. Stift und Papier reichen als Erstes aus, um den letzten Willen niederzuschreiben. Es sind jedoch einige Dinge zu beachten, damit das Geschriebene auch wirksam ist. Die Handschriftlichkeit Das Testament kann entweder vor einem Notar oder aber eigenhändig handschriftlich verfasst werden. Sollte Letzteres der Fall sein, muss die Verfügung vom Erblasser selbst mit der Hand geschrieben werden- von der ersten bis zur letzten Zeile. Dabei darf kein Computer oder Smartphone benutzt werden. Auch Tonträger dürfen nicht verwendet werden. Ein ... weiter lesen
Das Erbrecht von Florida wird vom Grundsatz der Testierfreiheit beherrscht und kennt keinen Pflichtteil im Sinne des Deutschen Rechts. Werden Kinder und Ehegatte im Testament nicht bedacht, so müssen sie – auch wenn das Testament wirksam ist und nicht angefochten werden kann - aber nicht unbedingt leer ausgehen. Der Artikel gibt einen Überblick über die Rechte von Kindern und Ehegatten bei einem Erbfall in Florida. Wahlanteil des Ehegatten Der Ehegatte hat einen Anspruch auf einen Anteil am Nachlass, sog. Wahlanteil (elective share), vgl. z.B. 732.201 ff. Florida Statutes. Der Wahlanteil beträgt 30% des zu Grunde zu legenden Nachlasses (elective estate). Übergehen ... weiter lesen