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Bei einem Testament denkt man häufig zuerst an "Enterbung", die Ausschließung von gesetzlichen Erben. Ein Testament ermöglicht aber viel mehr und muss nicht das Geringste mit Enterbung zu tun haben. Ein sorgfältig formuliertes Testament kann viel Streit unter den Erben vermeiden.
1. Inhalt eines Testaments
Mit einem Testament kann der Erblasser vielfältigste Verfügungen von Todes wegen treffen und sicherstellen, dass sein Wille verwirklicht wird. Neben der Ausschließung von Erben kann der Erblasser auch Vermächtnisse bestimmen und den Erben Auflagen erteilen,
Mit einem Testament kann man auch die ... weiter lesen
Bis zur Erbrechtsreform verjährten erbrechtliche Ansprüche in 30 Jahren. Seit dem 1.1.2010 gilt auch für erbrechtliche Ansprüche im Grundsatz – es gibt Ausnahmen (z.B. Herausgabeanspruch des Erben)– die allgemeine Verjährungsfrist, also 3 Jahre zum Jahresende. Dies gilt selbst dann, wenn der Erbfall vor dem 01.01.2010 eingetreten war.
Die Übergangsbestimmung des Art. 229 § 23 EGBGB bestimmt ferner, dass die 3-Jahresfrist spätestens für am 1.1.2010 noch nicht verjährte Ansprüche am 1.1.2010 beginnt. Daher verjähren viele erbrechtliche zum Ablauf des Jahres 2012. Die Verjährung kann durch Klageerhebung gehemmt werden.
Nach Ablauf des Jahres 2012 ist es ... weiter lesen
Mit Beschluss vom 22.07.2014 nahm das Oberlandesgericht (OLG) Hamm Stellung zur Auslegung der Bestimmung einer Erbschaft "gemäß Berliner Testament" in einem privatschriftlichen Testament (AZ.: I-15 W 98/14).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus:
Hier errichtete der Erblasser ein formgültiges Testament. In diesem bestimmte er unter anderem, dass nach seinem Tod die Erbschaft "gemäß dem Berliner Testament" erfolgen und auch die Wiederverheiratungsklausel angewandt werden soll. Zur Familie des Erblassers gehörten zum Zeitpunkt seines Ablebens seine zweite Ehefrau sowie ... weiter lesen
Die einzeltestamentarische Bestimmung eines Erblassers, nach der die "Erbschaft gemäß dem Berliner Testament erfolgen" soll, ist keine wirksame Erbeinsetzung des überlebenden Ehegatten, wenn nicht festgestellt werden kann, welche inhaltlichen Vorstellungen der Erblasser mit einem "Berliner Testament" verbunden hat. Das hat der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 22.07.2014 unter Bestätigung des erstinstanzlichen Beschlusses des Amtsgerichts Münster entschieden.
Der im Jahre 2013 im Alter von 89 Jahren verstorbene Erblasser aus Münster war in zweiter Ehe verheiratet. Aus der geschiedenen ersten Ehe des Erblassers sind eine Tochter und ein Sohn hervorgegangen, die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Teilweise wurden die deutschen Finanzämter umgangen, da zu versteuernde Zinsen nicht in Deutschland angegeben wurden. Transaktionen von Geld in die Schweiz war Anfang der 1980er Jahre, bei einigen Deutschen anscheinend beliebt. Viele dieser Steuersünder sind zwischenzeitlich verstorben, so dass sich mittlerweile deren Erben im Besitz des Geldes befinden. Strafverfolgung könnte auch Erben von Steuersündern drohen, nachdem kürzlich immer wieder von Steuerfahndungen wegen Steuerhinterziehung die Rede war. Ärger scheint jedoch nicht nur den ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Beschluss vom 11.2. 2013 (Az.: 20 W 542/11) hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. klargestellt, dass ein Pfeildiagramm nicht die Voraussetzungen eines eigenhändig geschriebenen Testaments erfüllen soll. Bei der Frage der Formwirksamkeit eines Testaments gehe es um eine allgemeine Wirksamkeitsvoraussetzung, sodass es nicht allein darauf ankommen könne, ob das Pfeildiagramm tatsächlich vom Erblasser selbst errichtet worden sein soll. Bei einem Pfeildiagramm mangele es bereits an der ... weiter lesen
Der deutsche Testamentsvollstrecker und Spanienvermögen
I. Anwendbares Recht und Aufgaben des Testamentsvollstreckers Das auf einen Erbfall anwendbare Recht - das sog. „Erbstatut" - beurteilt sich sowohl aus deutscher (Art. 25 Abs. 1 EGBGB) wie auch aus spanischer Sicht (Art. 9 Abs. 8 Código Civil) nach dem Recht der Staatsangehörigkeit des Erblassers. Das Erbstatut regelt nicht nur die „gängigen" erbrechtlichen Fragen wie die des gesetzlichen Erbrechts, des Pflichtteilsrechts oder der inhaltlichen Wirksamkeit von Testamenten. Nach ihm beurteilt sich auch das Recht der Testamentsvollstreckung. War der Verstorbene also deutscher Staatsangehöriger, findet auf ihn deutsches Erb- und ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dies hat zur Folge, dass künftig auch diese Schuld des Verstorbenen, einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, vom Wert der Erbschaft abgezogen werden kann und dies bevor das Finanzamt die Erbschaftssteuer berechnen darf. Fest stand bereits, dass Erben gemäß § 1967 Abs. 1 BGB für Schulden, die der Verstorbene hinterlassen hat, haften und dass auch die noch nicht bezahlte Einkommenssteuer zu diesen Schulden zählt. Solche Schulden können gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG vom Wert der Erbschaft ... weiter lesen
Hamm/Berlin (DAV). Der Nachkomme eines Erblassers kann diesem gegenüber auf seinen Erbteil verzichten. Gründe dafür gibt es genug, etwa weil man schon mehr als die anderen Geschwister erhalten hat. Wenn man jedoch verzichtet, sollte man sich darüber im Klaren sein, dass je nach Formulierung auch die eigenen Kinder von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über ein Urteil des Oberlandgerichts (OLG) Hamm vom 28.1.2015 (Az: 15 W 503/14).
Die Mutter setzt ihren Sohn und ihre Tochter testamentarisch als gemeinsame Erben ein. Hiernach erhält die Tochter von der Mutter Zahlungen in Höhe von 150.000,00 €. Daraufhin ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Für die Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments sei es nicht erforderlich, dass beide Ehegatten das Testament zur gleichen Zeit unterzeichnen. Selbst ein Beitritt nach Jahren soll noch möglich sein. So hat das Oberlandesgericht in München jüngst entschieden. Errichten die Ehegatten ein Testament, in dem sie sich gegenseitig als Erben einsetzen und im Falle des Todes des Letztversterbenden der Nachlass an einen Dritten, regelmäßig die Kinder, fallen soll (sog. Berliner Testament), sei die Unterschrift beider Ehegatten ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hatte in einem Fall hinsichtlich der Erfordernisse eines Erbnachweises des Erben eines verstorbenen Kunden gegenüber einer Bank zu entscheiden. Mit Urteil vom 01.10.2012 (AZ: I-31 U 55/12) hat das OLG entschieden, dass die Erbberechtigung eines Erben gegenüber einer Bank wohl nicht notwendigerweise durch einen Erbschein nachgewiesen werden muss. Der Nachweis der Erbschaft könne vom Erben auch in anderer Weise als durch einen Erbschein, beispielsweise durch einen Erbvertrag oder ... weiter lesen
Wenn der Erblasser nicht durch Verfügung von Todes wegen seine Erben bestimmt, werden seine nächsten Verwandten und der Ehegatte kraft Gesetzes seine gesetzlichen Erben. Durch Testament oder Erbvertrag können die gesetzlichen Erben aber recht unkompliziert enterbt werden, indem einfach eine andere Erbfolge bestimmt wird.
Diese Freiheit des Testierenden, über sein Vermögen auch für den Todesfall frei zu bestimmen, wird aber durch das Gesetz eingeschränkt. Das Bürgerliche Gesetzbuch schützt das Recht der gesetzlichen Erben auf einen Mindestanteil. Bestimmte nahe Angehörige erhalten zum Ausgleich für die Enterbung ein Pflichtteilsrecht.
Das Pflichtteilsrecht bezweckt damit ... weiter lesen