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Stirbt ein Deutscher in Spanien und hinterlässt dort eine Immobilie (z.B. eine Finca, ein Haus, eine Wohnung oder einen Miteigentumsanteil), so stellt sich die Frage, ob das Grundbuch auf die Erben umgeschrieben werden soll und was hierzu zu veranlassen ist. Der Artikel gibt eine Einführung über die erforderlichen Schritte.
Anwendbares Erbrecht
Ein deutscher Staatsangehöriger wird nach deutschem Erbrecht beerbt . Nach § 1922 BGB geht der Nachlass mit dem Erbfall unmittelbar und ohne einen weiteren förmlichen Akt auf die Erben über. Es bedarf daher keiner förmlichen Annahmeerklärung und der Erbe wird unabhängig von einer Eintragung Eigentümer der Immobilie (Finca, ... weiter lesen
Von Dr. Burckhardt Löber und Dr. Alexander Steinmetz
Wer als Erbe Rechtsnachfolger des Erblassers geworden ist, hat in der Regel Probleme bei der Übertragung der Konten und Depots des Erblassers auf sich. Nicht nur, dass er den Nachweis für die Zahlung der Erbschaftsteuer erbringen muss; viele Bankinstitute verlangen trotz testamentarischer Erbeinsetzung und gerichtlich erfolgter Testamentseröffnung die Vorlage eines Erbscheins. Dies geschieht häufig sogar bei Testamenten in notarieller Form. Die deutschen Sparkassen und Banken berufen sich hierbei auf eine entsprechende Klausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs).
Kommt der Erbe dieser Aufforderung der Bank nach, kann ihn ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dies hat zur Folge, dass künftig auch diese Schuld des Verstorbenen, einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, vom Wert der Erbschaft abgezogen werden kann und dies bevor das Finanzamt die Erbschaftssteuer berechnen darf. Fest stand bereits, dass Erben gemäß § 1967 Abs. 1 BGB für Schulden, die der Verstorbene hinterlassen hat, haften und dass auch die noch nicht bezahlte Einkommenssteuer zu diesen Schulden zählt. Solche Schulden können gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG vom Wert der Erbschaft ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Mit Beschluss vom 10.01.2013 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Az.: 15 W 79/12), dass die von einem Erblasser erteilte transmortale Vollmacht erlischt, wenn es sich bei dem Bevollmächtigten um den Alleinerben handelt. Im vorliegenden Fall lehnte das Grundbuchamt eine beantragte Eigentumsumschreibung des Ehemanns der Erblasserin wohl ab. Die im Jahr 2011 verstorbene Ehefrau hatte ihrem Ehemann scheinbar eine notarielle Generalvollmacht erteilt, die auch nach ihrem Tode wirksam bleiben sollte und somit eine ... weiter lesen
Ideale Rechtsform für Lebenspartner
Von Dr. Burckhardt Löber und Dr. Alexander Steinmetz
Allein Ehepartnern ist nach deutschem Recht das gemeinschaftliche Testament vorbehalten. Gemeinschaftliche Testamente von nicht verheirateten Lebenspartnern – parejas de hecho – sind nach den §§ 2274 bis 2302 BGB unzulässig. Angesichts der Vielzahl von Lebenspartnern, die im Rahmen einer so genannten Mini-Ehe in Spanien zusammen leben, können diese, sofern ihr Erbstatut dies zulässt, ihre erbrechtlichen Beziehungen im Rahmen eines Erbvertrages regeln. Dies erscheint uns auch angesichts der Vielzahl von Lebenspartnerschaften in Deutschland wie in ... weiter lesen
Meistes ist es so, dass man sich zunächst freut, wenn man erfährt, dass man geerbt hat. Diese Freude ist leider häufig schnell vorbei, denn eine Erbschaft ist nicht immer gleichbedeutend mit einem Geldsegen und daraus resultierendem sorgenfreien Leben: auch sämtliche Verbindlichkeiten, welche der Erblasser besessen hat, werden mit übernommen. Oft genug ist man als Erbe dann gut damit beraten, das Erbe auszuschlagen. Doch wie funktioniert eine Erbausschlagung im Erbrecht?
Ausgangspunkt in der Praxis
Zunächst ist zu beachten, dass in der Praxis davon ausgegangen wird, dass der Erbe die Erbschaft annimmt. Hierfür bedarf es keinerlei extra Zustimmung oder Bestätigung der Annahme. Es ist ... weiter lesen
Zur Möglichkeit des Erblassers, den Pflichtteil eines Erben de facto zu beschränken – und zur Möglichkeit des Erben, sich dagegen zu wehren
Kurzfassung
Wer im Testament als Erbe eingesetzt ist, sollte sich nicht zu früh freuen – sondern erst einmal nachrechnen. Hat nämlich der Erblasser ein Vermächtnis zu Gunsten eines Dritten angeordnet, kann unter Umständen die Ausschlagung der Erbschaft äußerst lukrativ sein.
Das zeigt ein jetzt vom Landgericht Coburg entschiedener Fall. Dort stand eine Erbin unter dem Strich mit deutlich weniger Erbe da, als ihr „Pflichtteil“ (also die Hälfte des gesetzlichen Erbteiles) gewesen wäre. Hätte sie das Erbe rechtzeitig ausgeschlagen, hätte sie den Pflichtteil bekommen. ... weiter lesen
Mit Beschluss vom 24.2.2015 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass ein Testamentsvollstreckervermerk nicht in eine eingereichte Gesellschafterliste aufgenommen werden kann (Az.: II ZB 17/14).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus:
Der BGH führte aus, grundsätzlich dürfe das Registergericht prüfen, ob eine eingereichte Gesellschafterliste die Anforderungen, welche das Gesetz über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHG) an diese stellt, erfüllt. Nach dem GmbHG müssen die GmbH-Geschäftsführer nach jeder wirksamen Veränderung hinsichtlich ihrer ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das mit dem Abschluss einer Lebensversicherung verfolgte Ziel liegt in der finanziellen Absicherung einer nahestehenden Person. Die durch den Tode eines Angehörigen fällig gewordene Versicherungssumme stellt für viele Hinterbliebene nicht selten den letzten finanziellen Anker dar. Leider soll ihnen dieser im Falle hoher Schulden des Verstorbenen immer häufiger verwehrt bleiben. Der Bundesgerichtshof hat am 23.10.2003 (AZ: IX ZR 252/01) im Falle einer Überschuldung des Nachlasses entschieden, dass die fällige Versicherungssumme zunächst ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Essen, Nürnberg und Bremen www.grprainer.com erläutern dazu: Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg beantwortete in seinem Beschluss (Az.: 6 W 20/12) die Frage, ob ein sich im Endstadium befindender todkranker Patient noch ein wirksames Testament errichten könne. Nach Ansicht der Richter sei dies grundsätzlich möglich und erfordere auch nicht die Einholung eines Sachverständigengutachtens. Im zu entscheidenden Fall hatte ein an Krebs erkrankter Erblasser sieben Tage vor seinem Tod ein notarielles Testament aufgesetzt, wonach seine Lebensgefährtin Alleinerbin ... weiter lesen
Ist der Erblasser Deutscher, richtet sich die Rechtsnachfolge von Todes wegen gemäß Art. 9 Ziff. 8 CC nach deutschem Recht. Dies gilt auch im Hinblick auf die Wirksamkeit und die Bindungswirkungen eines gemeinschaftlichen Testaments . Haben zwei Deutsche ein gemeinschaftliches Testament errichtet, so ist es daher wirksam und entfaltet Bindungswirkung. Es liegt auch kein Verstoß gegen den spanischen Ordre Public vor (TS vom 8.10.2010, recurso 313/2007).
Beispiel
Die Eheleute H und F, beide deutsche Staatsangehörige, errichten ein gemeinschaftliches Testament und setzen sich gegenseitig auf den Tod des Erstversterbenden als Alleinerben ein. Schlusserbe sollen das gemeinsame Kind K ein. F verstirbt als ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Beschluss vom 10.01.2013 (Az. 15 W 79/12) hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden, dass eine Vollmacht, die der Erblasser erteilt hat und die nach seinem Tode weiter gelten soll, dann erlöschen soll, wenn der Bevollmächtigte den Erblasser allein beerbt. Grundsätzlich braucht bei einer transmortalen Vollmacht, die auch über den Tod hinaus Geltung entfaltet, das Grundbuchamt nur die Wirksamkeit der Vollmacht zu prüfen, so dass ein Erbfolgennachweis nicht mehr erforderlich ist. Etwas anderes ... weiter lesen