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Rechtsanwälte und Kanzleien
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Der erläutert einführend, ob ein nach deutschem Recht formal wirksam errichtetes Testament in den USA anerkannt werden kann.
Form des Testaments nach deutschem Recht
Nach dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (“BGB”) kann der Testierende zwischen zwei Testamentsformen wählen (§ 2231 BGB): 1) Dem öffentlichen oder notariellen Testament (§ 2232 BGB), und 2) dem handschriftlichen Testament (§2247 BGB). Für die Formwirksamkeit dieser Testamente sind Testierzeugen nicht erforderlich und – anders als in den USA – ist es auch unüblich Testierzeugen hinzuzuziehen.
Form des Testaments nach US Recht
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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: In einer Vielzahl der Fälle setzen sich Eheleute in ihren Testamenten zunächst wechselseitig als Erben ein. Die Kinder werden dann zumeist zu gleichen Teilen als Schlusserben eingesetzt. Hierbei sollte allerdings berücksichtigt werden, dass mitunter im Todesfall eines Elternteils unter Umständen auch dessen Bruder oder Schwester seinen bzw. ihren Pflichtteil einfordern kann. Dieser Aspekt kann möglicherweise enorme Schwierigkeiten bereiten. Dabei kann sich insbesondere der verbleibende Schlusserbe ... weiter lesen
Das Erben als Last
Zur Frage, wie eine Erbengemeinschaft aufzulösen ist
Kurzfassung
Wollen Miterben ihre Erbengemeinschaft auflösen, so müssen sie sich entweder einigen oder streng nach den gesetzlichen Regeln vorgehen. Letzteres heißt: Nachlassschulden sind unter Versilberung der Nachlassgegenstände zu begleichen und der verbleibende Erlös ist unter den Erben nach der jeweiligen Erbquote aufzuteilen.
Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor. Dem Begehren einer Erbin, einen Miterben zur Zustimmung zu einem nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Auseinandersetzungsvertrag zu zwingen, wurde deshalb nicht entsprochen. Mit der Konsequenz, dass ein ererbtes Grundstück nicht auf sie übertragen ... weiter lesen
Wenn Sie die Hilfe eines kompetenten Anwalts benötigen und in Wuppertal oder dem bergischen Land leben, finden Sie Rat und Unterstützung auf der Homepage kania-partner.de. Die Anwaltskanzlei hat sich darauf spezialisiert für jeden rechtlichen Bereich kompetente Fachanwälte zu beschäftigen, so dass Mandanten sowohl mit privaten Rechtsangelegenheiten als auch Unternehmen, die bezogen auf wirtschaftsrechtliche Fragen anwaltliche Unterstützung benötigen, bei der Kanzlei Kania Tschersich & Partner Rechtsanwälte GBR kompetente Unterstützung erhalten. Die Fachanwälte der Kanzlei Kania Tschersich & Partner haben sich zu einem Unternehmen zusammengeschlossen, in dem alle relevanten ... weiter lesen
BFH mindert das Kostenrisiko von Zivilprozessen - Zivilprozesskosten sind nun als außergewöhnliche Belastung abziehbar bei der Einkommensteuererklärung
Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof jetzt entschieden, dass Kosten eines Zivilprozesses unabhängig von dessen Gegenstand bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können.
Darauf verweist der Rechtsanwalt / Fachanwalt für Erbrecht / Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn aus der Kanzlei Dr. Gaupp & Coll. Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. Juli 2011 zum Urteil vom 12. Mai 2011 - VI R 42/10.
Nach ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Sollte der Fall eintreten, dass das Originaltestament verschwindet, könne der Wille des Erblassers auch auf anderen Wegen erwiesen werden. Nach der gerichtlichen Entscheidung sei es fortan möglich, durch eine Kopie des Testaments das Erbrecht erfolgreich nachzuweisen. Bedingung sei allerdings, dass das Testament ohne jegliche Zweifel vom Erblasser stamme. Zudem sei zu ermitteln, ob dieser das Originaltestament nicht bewusst habe verschwinden lassen wollen, denn daraus würde ein Widerruf resultieren. Im vorliegenden Fall zweifelte das Gericht keinesfalls ... weiter lesen
Mit Beschluss vom 09.07.2014 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln, dass die testamentarische Anordnung, demjenigen, der in den letzten Stunden beisteht, Alles übergeben zu wollen, nicht hinreichend bestimmt und daher unwirksam ist (AZ.: 2 Wx 188/14)
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus:
Im vorliegenden Fall hinterließ die Erblasserin verschiedene letztwillige Verfügungen, weshalb verschiedene Familienangehörige und ein Nachbar die Erteilung eines Erbscheins beantragten. In ihrem letzten, den Formerfordernissen entsprechenden, Testament legte sie fest, derjenige, der ihr in ihren ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der Bundesfinanzhof (BFH) soll durch Beschluss vom 27.09.2012 (Az. II R 9/11) dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erneut die Frage vorgelegt haben, ob das ErbStG in der Fassung von 2009 in einzelnen Vorschriften wegen eines Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verfassungswidrig ist. Grund für den Klärungsbedarf durch das Bundesverfassungsgericht seien die Steuervergünstigungen, die mit dem neuen ErbStG sogar über das frühere Recht hinausgehen und sogar zu einer völligen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: In den meisten Testamenten setzen sich Eheleute wechselseitig als Erben und ihre Kinder im Nachzug zu gleichen Teilen als Schlusserben ein. Die Erbfolge scheint damit geklärt zu sein. Nicht bedacht wird dabei jedoch häufig, dass im Todesfall eines Elternteils ein Geschwisterteil seinen Pflichtteil einfordern kann. In dieser Konstellation können erhebliche Schwierigkeiten auftauchen, welche sich in erster Linie auf den übriggebliebenen Schlusserben negativ auswirken, der sich des verbleibenden ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Oftmals setzen sich Eheleute in ihren Testamenten wechselseitig als Erben und ihre Kinder zu gleichen Teilen als Schlusserben ein. Dabei wird vielfach nicht bedacht, dass im Todesfall eines Elternteils auch dessen Bruder oder Schwester seinen bzw. ihren Pflichtteil einfordern kann. Dies kann dann im Endeffekt zu großen Problemen führen. Insbesondere der verbleibende Schlusserbe kann sich des verbleibenden Schlusserbteils letztlich nicht sicher sein und somit kann diese Konstellation gerade für ihn negative ... weiter lesen
Hamm (jur). Ein wirksames Testament muss „einen ernstlichen Testierwillen des Erblassers“ erkennen lassen. Bei kleinen Zetteln mit grob fehlerhafter Überschrift ist ein solcher Wille nicht feststellbar, wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Dienstag, 5. Januar 2016, bekanntgegebenen Beschluss entschied (Az.: 10 W 153/15).
Im entschiedenen Fall war die Erblasserin im Juli 2013 im Alter von 102 Jahren verstorben. Sie hatte eine kinderlose Tochter sowie einen 2009 verstorbenen Sohn mit vier Kindern.
Nach dem Tod ihrer Großmutter verlangten die Enkel deren Haus im ostwestfälischen Lübbecke für sich. Sie legten zwei Schriftstücke vor, die sie als wirksames Testament ansahen. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit der Frage der Testierfähigkeit von Personen mit Erkrankungen die Auswirkungen auf die kognitiven Fähigkeiten haben, musste sich kürzlich das Oberlandesgericht (OLG) München beschäftigen (Az.: 31 Wx 266/12). Es ging um die Testierfähigkeit einer Erblasserin, die an einer Creutzfeld-Jakob-Erkrankung mit progredienter Demenz litt. Diese hatte mehrere Testamente errichtet. Ein Jahr vor ihrem Tod setzte sie ihren Sohn mit notariellem Testament als Alleinerben ein. Nach dem Tod stellte der Sohn ... weiter lesen