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Damit der Rechtsverkehr geschützt wird, braucht der rechtmäßige Erbe einen Nachweis über seine Erbenstellung – den Erbschein. Doch wie kommt man eigentlich zu einem solchen Erbschein?
Für außenstehende Dritte ist oft schwer erkennbar, wer nach dem Tode eines Menschen dessen Erbe geworden ist. Dabei kann die Erbenstellung eine große Rolle spielen. Vor allem für diejenigen, die wissen wollen, wer ihr neuer Vertragspartner geworden ist. Diese Dritten müssen sich darauf verlassen können, dass der „neue Erbe“ auch wirklich zur Betätigung von Geschäften berechtigt ist.
Der Erbschein dient dem Nachweis der rechtmäßigen Erbenstellung ... weiter lesen
(Stuttgart) Ein Erbverzicht kann auch für die Kinder des Verzichtenden Folgen haben.
Das, so der Stuttgarter Fachanwalt für Erbrecht Henn, Vizepräsident der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V., mit dem Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Gerichts vom 10.04.2015 zu seinem rechtskräftigen Beschluss vom 28.01.2015 (15 W 503/14), hat der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm in einer Nachlasssache entschieden und damit den erstinstanzlichen Beschluss des Amtsgerichts Dortmund bestätigt.
Danach gilt:
Wer auf einen ihm testamentarisch zugewandten Erbteil verzichtet, schließt auch seine Kinder vom ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat mit Urteil (Az. 15 W 79/12) vom 10.01.2013 in einer Grundbuchsache entschieden, dass eine postmortale Vollmacht erlöschen soll, wenn ein Bevollmächtigter den Vollmachtgeber, der eine rechtsgeschäftliche Vollmacht erteilt hat, die auch nach dessen Tod gelten soll. Dies folge daraus, dass eine rechtsgeschäftliche Vollmacht jedenfalls voraussetze, dass Vollmachtgeber und Bevollmächtigter personenverschieden sein müssen. Deswegen soll die Vollmacht erlöschen, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com erläutern dazu: Der Eintritt eines Erbfalls stellt für die Erben in den meisten Fällen eine Ausnahmesituation dar. Dies kann zum einen an den emotionalen Auswirkungen und zum anderen an den juristischen Folgen, die ein Erbfall mit sich bringt, liegen. Das geschlossene Mietverhältnis zwischen dem Erblasser und dem Mieter geht normalerweise nach dem Tod des Erblassers auf dessen Erben über. Der Erbe hat jedoch die Möglichkeit, das Mietverhältnis fristgerecht zu kündigen. Folglich sind Forderungen aus ... weiter lesen
1. Kein Testament "Ich brauche kein Testament, meine Frau bekommt doch sowieso alles." Dieser Satz ist so weit verbreitet wie er falsch ist. Wenn kein Testament vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbfolge. Wer verheiratet ist und keinen Ehevertrag geschlossen hat, wird von seinem Ehegatten zu ½ beerbt, die Kinder teilen sich die andere Hälfte des Nachlasses. Hinterlässt der Verstorbene keine Kinder, erbt der Ehegatte zu ¾ und die Eltern des Verstorbenen, ersatzweise dessen Geschwister, zu ¼. Alle Erben bilden eine Erbengemeinschaft und sind für die Aufteilung und Verwaltung des Nachlasses gemeinsam zuständig. Der Ehegatte ist gezwungen, sich mit den weiteren Erben zu ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: In dem vom Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschiedenen Fall ging es um Erfordernisse eines Erbnachweises des Erben eines verstorbenen Kunden gegenüber einer Bank. Mit Urteil vom 01.10.2012 (AZ: I-31 U 55/12) hat das OLG entschieden, dass die Erbberechtigung eines Erben gegenüber einer Bank wohl nicht notwendigerweise durch einen Erbschein nachgewiesen werden muss. Es sei für den Erben generell möglich, den Nachweis der Erbschaft auch in anderer Weise als durch einen Erbschein, beispielsweise durch einen ... weiter lesen
Was ist überhaupt der Pflichtteilsanspruch?! Es ist zunächst zu fragen, wer einen Pflichtteilsanspruch überhaupt geltend machen kann. Einen solchen Anspruch haben gemäß § 2303 BGB -die Kinder - sei es ehelich, unehelich oder adoptiert (Minderjährigenadoption) und deren Abkömmlinge. Nicht erbberechtigt sind Stiefkinder und Pflegekinder. -der Ehegatte und die Eltern des Erblassers Dies gilt nicht, wenn auf das Erbe oder den Pflichtteil verzichtet wurde oder sich der Verzicht von einem anderen auswirkt. Zudem ist es möglich, das die Erbschaft ohne Berechtigung ausgeschlagen wurde oder der Pflichtteil wirksam aberkannt wurde. In seltenen Fällen kann auch Erbunwürdigkeit ... weiter lesen
Die Bundesregierung hat den vorgelegten Gesetzentwurf für die Durchführung der ab dem 17.08.2015 geltenden neuen europäischen Erbrechtsverordnung bestätigt, sodass einige Veränderungen auf die Betroffenen zukommen.
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus:
Die Europäische Erbrechtsverordnung betrifft vor allem Erbfälle, die einen grenzüberschreitenden Bezug haben, d.h. wenn sich z.B. das Vermögen in mehreren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) befindet. Grundsätzlich gilt dann, dass in einem solchen Fall das Erbrecht desjenigen Mitgliedstaats anzuwenden ... weiter lesen
Ein Erblasser hat durch Testament eine Anordnung getroffen, die ein Kind, einen Ehegatten oder die Eltern bei der Erbfolge nicht bedenken und somit enterben. In einem solchen Fall stehen zuvorderst den Kindern (auch deren Kindern, also Enkeln), dem enterbten Ehegatten und grundsätzlich auch den Eltern des Erblassers von Gesetztes wegen Pflichtteilsansprüche zu. Häufig besteht aber das Problem in der tatsächlichen Durchsetzung darin, dass der in Betracht kommende Erbe sich weigert, nähere Informationen über den Nachlass zu erteilen. Gem. § 2314 des bürgerlichen Gesetzbuches stehen dem Pflichtteilsberechtigten nunmehr eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung, Auskunft ... weiter lesen
Im Grundsatz – es gibt Ausnahmen - bedarf der Nachlassverwalter in Kalifornien für seine Tätigkeit keiner gerichtlichen Erlaubnis eines Gerichts von Kalifornien, Genehmigung oder Anweisung (9610 CPC). Der Nachlassverwalter kann aber beantragen, dass ihm das Gericht hinsichtlich der Verwaltung des Nachlasses Anweisungen erteilt oder sein Handeln genehmigt oder bestätigt (9611 CPC)
Auf Antrag eines Beteiligten, kann das Gericht auch dem Nachlassverwalter Anweisungen erteilten, wenn der Nachlass ansonsten einen großen Schaden oder nicht mehr behebbare Beeinträchtigung erleiden würde. Die Anweisung kann alle nach den Umständen des Falles erforderlichen Bestimmungen enthalten (9613. CPC) ... weiter lesen
Hamm (jur). Die Zuteilung von Vermögensgegenständen in einem ehelichen Testament ist für den überlebenden Ehepartner nicht immer unveränderlich. Nur als „Vermächtnis“ versprochene Vermögensgegenstände darf der Überlebende an andere Personen verschenken, wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Dienstag, 11. Februar 2014, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 10 U 10/13). Über die Folgen müssen sich später die Erben untereinander auseinandersetzen.
Im Streitfall hatte ein Ehepaar in Essen zwei Töchter. Die Ältere bekam schon zu Lebzeiten die Hälfte eines Doppelhaus-Grundstücks übertragen. In einem gemeinsamen Testament ... weiter lesen
Der erläutert einführend, ob ein nach deutschem Recht formal wirksam errichtetes Testament in den USA anerkannt werden kann.
Form des Testaments nach deutschem Recht
Nach dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (“BGB”) kann der Testierende zwischen zwei Testamentsformen wählen (§ 2231 BGB): 1) Dem öffentlichen oder notariellen Testament (§ 2232 BGB), und 2) dem handschriftlichen Testament (§2247 BGB). Für die Formwirksamkeit dieser Testamente sind Testierzeugen nicht erforderlich und – anders als in den USA – ist es auch unüblich Testierzeugen hinzuzuziehen.
Form des Testaments nach US Recht
Es ... weiter lesen