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Hamm/Berlin (DAV). Wenn der Erblasser in seinem Testament einen Erben, dem ein Pflichtteilsrecht zusteht, nicht erwähnt, so kann der Übergangene das Testament anfechten und dadurch unwirksam machen. Die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 28. Oktober 2014 (AZ: 15 W 14/14), in dem die zweite Ehefrau des Erblassers ihren Pflichtteil erfolgreich einklagt. Der Verstorbene verfasst mit seiner ersten Ehefrau ein sog. Berliner Testament: Die Eheleute setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein. Nach dem Tod beider Ehegatten soll der gemeinsame Sohn Erbe werden. Das Testament soll ausdrücklich auch für den Fall der ... weiter lesen
Amtliche Leitsätze: 1) Ein privatschriftliches Testament kann formwirksam auf mehreren losen Blättern errichtet werden, wenn aus der Gesamturkunde die Einheitlichkeit der Willenserklärung erkennbar ist. 2) Der erforderliche innere Zusammenhang kann aber nicht allein durch die gemeinsame Aufbewahrung mit anderen Dokumenten (u. a. einer Kopie eines notariellen Testaments) begründet werden. OLG Hamm, Beschluss vom 19.09.2012 - I-15 W 420/11 Hintergrund Nach §§ 2247 Abs. 1 und 3 BGB bedarf das eigenhändige Testament zu seiner Wirksamkeit der Unterschrift des Erblassers. Wesensmerkmal der Unterschrift ist, dass sie „Unterschrift” ist, d. h. ... weiter lesen
Gemeinschaftliches Testament deutscher Ehegatten in Spanien? Was man beachten sollte. Die Zahl der Deutschen, die sich entscheiden, ihren Lebensabend dauerhaft unter der Sonne Spaniens zu verbringen, steigt weiterhin an. Mit dem dauerhaften Aufenthalt im Ausland fallen eine Vielzahl der rechtlichen Bezüge zum Heimatland (Deutschland) weg: Im sonnigen Süden erwerben die „Auswanderer" häufig ihre eigene „finca"; auch lassen sie Konten bei einheimischen Banken einrichten. Die in Spanien abgeschlossenen Geschäfte werden häufig dem Recht gewöhnlichen Aufenthaltes also spanischem Recht, unterliegen. Die Bedeutung und rechtliche Relevanz der Staatsangehörigkeit gerät für Jahre ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Ergänzungen des Erblassers auf der Kopie eines Originaltestamtens bedürfen laut einem Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 31.08.2011 (Az.: 31 Wx 179/10) zu ihrer Wirksamkeit der eigenhändigen Unterschrift durch den Erblasser. Fehlt eine solche Unterschrift, liege nach Ansicht der Richter keine formwirksame letztwillige Verfügung vor. Änderungen oder Ergänzungen durch den Erblasser auf der Kopie eines Testaments sollen zwar grundsätzlich möglich sein. Um jedoch Wirksamkeit ... weiter lesen
Wir werden immer wieder gefragt, ob bei Anwendbarkeit des englischen Erbrechts ein Pflichtteil verlangt werden kann. Der Beitrag gibt eine kurze Einführung zu dieser Frage. Grundsatz der Testierfreiheit Das Erbrecht von England und Wales (nachfolgend "englisches Erbrecht") wird vom Grundsatz der Testierfreiheit beherrscht. Das englische Erbrecht kennt daher inbesondere keinen Pflichtteil im Sinne des deutschen Erbrechts (anders: Schottland!). Zahlungen nach dem “ Inheritance (Provision for Family and Dependants) Act 1975 ” Nach dem “ Inheritance (Provision for Family and Dependants) Act 1975 ... weiter lesen
Bei einem Testament denkt man häufig zuerst an "Enterbung", die Ausschließung von gesetzlichen Erben. Ein Testament ermöglicht aber viel mehr und muss nicht das Geringste mit Enterbung zu tun haben. Ein sorgfältig formuliertes Testament kann viel Streit unter den Erben vermeiden. 1. Inhalt eines Testaments Mit einem Testament kann der Erblasser vielfältigste Verfügungen von Todes wegen treffen und sicherstellen, dass sein Wille verwirklicht wird. Neben der Ausschließung von Erben kann der Erblasser auch Vermächtnisse bestimmen und den Erben Auflagen erteilen, Mit einem Testament kann man auch die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Eine sogenannte transmortale Vollmacht liegt vor, wenn der Erblasser eine Vollmacht erteilt, die nach seinem Tod weitergelten soll. Die Erteilung einer solchen transmortalen Vollmacht ist möglich. Der Bevollmächtigte vertritt nach dem Tod des Vollmachtgebers dann die Erben und kann diese also berechtigen oder verpflichten. Laut einem Beschluss des Oberlandesgericht (OLG) Hamm vom 10.01.2013 (Az.: 15 W 79/12) soll eine solche transmortale Vollmacht allerdings dann erlöschen, wenn es sich bei dem ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Die Erbrechtsreform aus dem Jahre 2010 hat die Verjährungsregeln geändert und könnte nun in diesem Jahr erstmals merklich ihre Kreise ziehen. Auf Grund der zum 01.01.2010 in Kraft getretenen Reform des Erb- und Verjährungsrechts könnte zum 31.12.2012 ein Großteil erbrechtlicher Ansprüche verjähren. Im Zuge dieser Reform ist die dreißigjährige Verjährungsfrist für erbrechtliche Ansprüche nach § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB alte Fassung weggefallen. Seit dem 01.01.2010 fallen erbrechtliche Ansprüche unter die ... weiter lesen
Frankfurt am Main (jur). Sollen Mitarbeiter oder die Leitung ambulanter Pflegedienste beim Erbe eines Betreuten bedacht werden, ist dies nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Nur wenn das Pflegedienstpersonal nachweisen kann, dass die Erbeinsetzung nichts mit der Erfüllung der Pflichten aus dem Pflegevertrag zu tun hat, kann das Erbe später angetreten werden, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Freitag, 29. Mai 2015, veröffentlichten Beschluss (Az.: 21 W 67/14). Zumindest nach den hessischen Vorschriften muss bewiesen werden, dass kein Zusammenhang zwischen Erbvertrag und den Pflegeleistungen bestanden hat. Im konkreten Fall hatte die Geschäftsführerin eines ... weiter lesen
Was ist überhaupt der Pflichtteilsanspruch?! Es ist zunächst zu fragen, wer einen Pflichtteilsanspruch überhaupt geltend machen kann. Einen solchen Anspruch haben gemäß § 2303 BGB -die Kinder - sei es ehelich, unehelich oder adoptiert (Minderjährigenadoption) und deren Abkömmlinge. Nicht erbberechtigt sind Stiefkinder und Pflegekinder. -der Ehegatte und die Eltern des Erblassers Dies gilt nicht, wenn auf das Erbe oder den Pflichtteil verzichtet wurde oder sich der Verzicht von einem anderen auswirkt. Zudem ist es möglich, das die Erbschaft ohne Berechtigung ausgeschlagen wurde oder der Pflichtteil wirksam aberkannt wurde. In seltenen Fällen kann auch Erbunwürdigkeit ... weiter lesen
(Stuttgart) Ein Erbverzicht kann auch für die Kinder des Verzichtenden Folgen haben. Das, so der Stuttgarter Fachanwalt für Erbrecht Henn, Vizepräsident der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V., mit dem Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Gerichts vom 10.04.2015 zu seinem rechtskräftigen Beschluss vom 28.01.2015 (15 W 503/14), hat der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm in einer Nachlasssache entschieden und damit den erstinstanzlichen Beschluss des Amtsgerichts Dortmund bestätigt. Danach gilt: Wer auf einen ihm testamentarisch zugewandten Erbteil verzichtet, schließt auch seine Kinder vom ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dies sei auch dann der Fall, wenn dies nach dem Willen und den Weisungen des Erblassers erfolgt und von ihm unterschrieben worden ist. Der Beschluss des OLG Hamm besagt, dass nur dann von einer Formgültigkeit des Testaments auszugehen sei, wenn dieses ohne fremde Einwirkung eigenhändig geschrieben worden ist. Konkret ging es im vorliegenden Fall um einen im Alter von 71 Jahren verstorbenen Erblasser. Dieser soll zwei Monate vor seinem Tod im Dezember 2011 sein Testament erstellt haben. Um sich als Erben ausweisen zu lassen beantragten die ... weiter lesen