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Wie wir wiederholt berichtet hatten, hat die EU-Kommission am 7. März 2012 vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen das Königreich Spanien eingereicht und beantragt festzustellen, dass die spanische Erbschaftsteuer europäisches Recht verletzt ( Rechtssache C-127/12 ). Grund für die Verletzung sind nach Auffassung der EU-Kommission die Unterschiede in der Besteuerung zwischen in Spanien ansässigen und gebietsfremden Erben/Erblassern. Am 8.1.2014 wurden hierzu die Parteien angehört. Dabei wurde allerdings noch nicht klar, ob Spanien verurteilt wird seine Gesetze zu ämdern oder nicht. Wir rechnen dennoch damit, dass der EuGH der ... weiter lesen
Neben der Ehe („ matrimonio “) können nach dem Recht der meisten spanischen autonomen Gemeinschaften zwei nicht verheiratete Personen gleichen oder unterschiedlichen Geschlechts eine auf Dauer angelegte faktische Partnerschaft („ Pareja de hecho “) in ein Register eintragen lassen. Im Erbschaftsteuerrecht der autonomen Gemeinschaften werden die Partner Eheleuten gleich gestellt. Dies hat zur Folge, dass der überlebende Partner nicht in der schlechten Steuerklasse erbt, sondern in der besten. Die Anwendung des Erbschaftsteuerrecht einer autonomen Gemeinschaft setzt immer voraus, dass ein Bezug zu der Autonomen Gemeinschaft besteht und der Begünstigte (Erbe) seinen dauerhaften Aufenthalt ... weiter lesen
Die Europäische Kommission hat beschlossen, Deutschland wegen der Diskriminierung von beschränkt Steuerpflichtigen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer beim Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Nach deutschem Recht wird unbeschränkt Steuerpflichtigen ein hoher Freibetrag gewährt (je nach Verwandtschaftsverhältnis zwischen EUR 20.000,-- und EUR 500.000,-- je Erwerbsvorgang). Hingegen erhalten beschränkt Steuerpflichtige nur einen Freibetrag von EUR 2.000,--. Nach Auffassung der Kommission ist diese Bestimmung diskriminierend und stellt eine ungerechtfertigte Beschränkung des in den Verträgen verankerten freien Kapitalverkehrs dar. Deutschland hatte zur ... weiter lesen
Der Beitrag gibt eine Einführung zur Steuerpflicht bei deutsch–spanischen Erbfällen. Berechnung der spanischen Erbschaftsteuer und weitere Gesichtspunkte der spanischen Erbschaftsteuer werden gesondert dargestellt. Kein Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschafts- und Schenkungsteuer Während es ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt, gibt es auf dem Gebiet der Erbschafts- und Schenkungsteuer kein DBA. Ob deutsche oder spanische Erbschaftsteuer – oder beide gleichzeitig – anfallen, richtet sich daher nach den nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzen Spaniens und Deutschlands. ... weiter lesen
BFH: Besteuerung der Ausschüttung eines US-amerikanischen Trusts an Zwischenerwerber Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 27.9.2012, II R 45/10 einige Fragen der schenkungssteuerlichen Behandlung der Ausschüttung eines US-amerikanischen Trusts an Zwischenerwerber geklärt. Leitsätze: 1. Zwischenberechtigte i.S. von § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 Halbsatz 2 ErbStG sind alle Personen, die während des Bestehens eines Trusts Auszahlungen aus dem Trustvermögen erhalten. 2. Der Besteuerung ausgeschütteter Vermögenserträge steht nicht entgegen, dass der Berechtigte bereits vor Änderung der Rechtslage durch das StEntlG 1999/2000/2002 einen gesicherten Anspruch auf Ausschüttung ... weiter lesen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 17. Oktober 2013 in der Rechtssache C‑181/12 - Yvon Welte gegen Finanzamt Velbert entschieden, dass § 16 (2) Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) europäisches Recht verletzt. Hintergrund Nach § 16 (2) ErbStG haben in Deutschland beschränkt Steuerpflichtige bei der Erbschaftsteuer nur einen Freibetrag von EUR 2.000,--, während unbeschränkt Steuerpflichtige zwischen EUR 20.000,-- (Steuerklasse II und III) und EUR 500.000 (Ehegatte) haben. Beschränkt Steuerpflichtig ist eine Erbschaft, wenn sowohl der Erblasser als auch die Erwerber keine "Inländer" sind. Beispiel: Erblasser E, spanischer ... weiter lesen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 27. September 2012 II R 9/11 dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob § 19 Abs. 1 des ErbStG in der im Jahr 2009 geltenden Fassung i.V.m. §§ 13a und 13b ErbStG wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verfassungswidrig ist. Der BFH ist der Auffassung, dass § 19 Abs. 1 i.V.m. §§ 13a und 13b ErbStG in der auf den 1. Januar 2009 zurückwirkenden Fassung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes vom 22. Dezember 2009 deshalb gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstoße, weil die in §§ 13a und 13b ErbStG vorgesehenen Steuervergünstigungen in wesentlichen Teilbereichen von großer finanzieller Tragweite ... weiter lesen
1) Ist der Pflichtteilsberechtigte der Alleinerbe des Verpflichteten, so bleibt trotz des zivilrechtlichen Erlöschens des Pflichtteilsanspruchs erbschaftsteuerrechtlich sein Recht zur Geltendmachung des Pflichtteils als Folge der Regelung in § 10 Abs. 3 ErbStG bestehen. 2) Es kommt nicht darauf an, ob der Schuldner des Pflichtteils (Erblasser) damit rechnen musste, den Anspruch zu Lebzeiten erfüllen zu müssen. 3) Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Pflichtteilsanspruch im Zeitpunkt der Mitteilung an das Finanzamt noch nicht verjährt ist. BFH, Urteil vom 19.02.2013 - II R 47/11 Sachverhalt V verstarb im Jahr 2003 und wurde von seiner Ehefrau M allein beerbt. Diese ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Ob eine Steuerbefreiung für den Erwerb von selbstgenutzten Familienheimen vorliegt, ist stets von einer Entscheidung im Einzelfall abhängig. Es geht letztlich um die Frage, was im Einzelnen unter den gesetzlichen Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung für den Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen zu verstehen ist. Hierbei ist stets der Sinn und Zweck der Vorschriften ausschlaggebend. Die Steuerbefreiung für den Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen ist nach dem Erbschaftssteuergesetz an zwei Voraussetzungen geknüpft: Die ... weiter lesen
Der EuGH hat am 19.07.2012 in der Rechtssache C 31/11 entschieden: Eine Regelung eines Mitgliedstaats wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, wonach bei der Berechnung der Erbschaftsteuer die Anwendung bestimmter Steuervergünstigungen auf einen Nachlass in Form der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in einem Drittstaat ausgeschlossen ist, während diese Vergünstigungen beim Erwerb einer solchen Beteiligung von Todes wegen gewährt werden, wenn sich der Sitz der Gesellschaft in einem Mitgliedstaat befindet, berührt vorwiegend die Ausübung der Niederlassungsfreiheit im Sinne der Art. 49 ff. AEUV, sofern die genannte Beteiligung es ihrem Inhaber ermöglicht, einen sicheren Einfluss ... weiter lesen
Die EU Kommission hat am 7. März 2012 Klage gegen Spanien wegen diskriminierender Besteuerung von Gebietsfremden bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer eingereicht (Rechtssache C-127/12) . Die EU Kommission geht davon aus, dass die steuerrechtliche Behandlung von Schenkungen und Erbschaften europäisches Recht verletzt. Anmerkung: Die Europäische Kommission hatte bereits am 5. Mai 2010 und 17. Februar 2011 aufgefordert, Maßnahmen zu treffen, um die Vorschriften für die Erbschafts- und Schenkungssteuer in Übereinstimmung mit den EU-Vorschriften zu bringen. Mangels Änderungen hatte die EU Kommission am 27. Oktober 2011 beschlossen, Spanien vor dem Gerichtshof der ... weiter lesen
Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 4.7.12 (II R 38/10) 1. Ein auf einer Anwachsungsklausel nach französischem Ehegüterrecht beruhender Erwerb von Todes wegen kann der inländischen Erbschaftsteuer unterliegen. 2. Ein Erbanfall i.S. des § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ist gegeben, wenn nach dem maßgebenden ausländischen Recht der Tod einer Person unmittelbar kraft Gesetzes zu einer Gesamtrechtsnachfolge in ihr Vermögen führt. Ist dies der Fall, entspricht dies sowohl hinsichtlich der Rechtsfolgen als auch des wirtschaftlichen Ergebnisses einem Erwerb durch Erbfolge gemäß §§ 1922 und 1967 BGB. Unerheblich ist, wie das ausländische Recht den Erwerb zivilrechtlich ... weiter lesen