Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 1 verschiedene Anwälte aus Recklinghausen zum Schwerpunkt „Erbschaftsteuerrecht“:
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Ob eine Steuerbefreiung für den Erwerb von selbstgenutzten Familienheimen vorliegt, ist stets von einer Entscheidung im Einzelfall abhängig. Es geht letztlich um die Frage, was im Einzelnen unter den gesetzlichen Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung für den Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen zu verstehen ist. Hierbei ist stets der Sinn und Zweck der Vorschriften ausschlaggebend. Die Steuerbefreiung für den Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen ist nach dem Erbschaftssteuergesetz an zwei Voraussetzungen geknüpft: Die ... weiter lesen
Die EU Kommission hat am 7. März 2012 Klage gegen Spanien wegen diskriminierender Besteuerung von Gebietsfremden bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer eingereicht (Rechtssache C-127/12) . Die EU Kommission geht davon aus, dass die steuerrechtliche Behandlung von Schenkungen und Erbschaften europäisches Recht verletzt.
Anmerkung:
Die Europäische Kommission hatte bereits am 5. Mai 2010 und 17. Februar 2011 aufgefordert, Maßnahmen zu treffen, um die Vorschriften für die Erbschafts- und Schenkungssteuer in Übereinstimmung mit den EU-Vorschriften zu bringen. Mangels Änderungen hatte die EU Kommission am 27. Oktober 2011 beschlossen, Spanien vor dem Gerichtshof der ... weiter lesen
Wie wir wiederholt berichtet hatten, hat die EU-Kommission am 7. März 2012 vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen das Königreich Spanien eingereicht und beantragt festzustellen, dass die spanische Erbschaftsteuer europäisches Recht verletzt ( Rechtssache C-127/12 ). Grund für die Verletzung sind nach Auffassung der EU-Kommission die Unterschiede in der Besteuerung zwischen in Spanien ansässigen und gebietsfremden Erben/Erblassern.
Am 8.1.2014 wurden hierzu die Parteien angehört. Dabei wurde allerdings noch nicht klar, ob Spanien verurteilt wird seine Gesetze zu ämdern oder nicht. Wir rechnen dennoch damit, dass der EuGH der ... weiter lesen
Neben der Ehe („ matrimonio “) können nach dem Recht der meisten spanischen autonomen Gemeinschaften zwei nicht verheiratete Personen gleichen oder unterschiedlichen Geschlechts eine auf Dauer angelegte faktische Partnerschaft („ Pareja de hecho “) in ein Register eintragen lassen. Im Erbschaftsteuerrecht der autonomen Gemeinschaften werden die Partner Eheleuten gleich gestellt. Dies hat zur Folge, dass der überlebende Partner nicht in der schlechten Steuerklasse erbt, sondern in der besten. Die Anwendung des Erbschaftsteuerrecht einer autonomen Gemeinschaft setzt immer voraus, dass ein Bezug zu der Autonomen Gemeinschaft besteht und der Begünstigte (Erbe) seinen dauerhaften Aufenthalt ... weiter lesen
Grundstücke unterliegen der Erbschaftsteuer nach dem gemeinen Wert. Der Erbe hat die Möglichkeit, einen tatsächlich geringeren Wert nachzuweisen, z. B. durch Gutachten:
Die Kosten für die Erstellung des Sachverständigengutachtens können laut Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. Mai 2013 (Az.: II R 19/12) als Nachlaßverbindlichkeiten abgezogen werden.
Ebenso wie Steuer- und Rechtsberatungskosten im Rahmen des Besteuerungs- und Wertfeststellungsverfahrens sind Aufwendungen für ein Sachverständigengutachten durch den Erbfall veranlasst; sie stehen unmittelbar mit der Regelung und Abwicklung des Nachlasses in Zusammenhang; nicht relevant ist, ob die Bewertung des Grundstücks von ... weiter lesen
Der Beitrag gibt eine Einführung zur Steuerpflicht bei deutsch–spanischen Erbfällen. Berechnung der spanischen Erbschaftsteuer und weitere Gesichtspunkte der spanischen Erbschaftsteuer werden gesondert dargestellt.
Kein Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschafts- und Schenkungsteuer
Während es ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt, gibt es auf dem Gebiet der Erbschafts- und Schenkungsteuer kein DBA. Ob deutsche oder spanische Erbschaftsteuer – oder beide gleichzeitig – anfallen, richtet sich daher nach den nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzen Spaniens und Deutschlands.
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