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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Für die Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments sei es nicht erforderlich, dass beide Ehegatten das Testament zur gleichen Zeit unterzeichnen. Selbst ein Beitritt nach Jahren soll noch möglich sein. So hat das Oberlandesgericht in München jüngst entschieden. Errichten die Ehegatten ein Testament, in dem sie sich gegenseitig als Erben einsetzen und im Falle des Todes des Letztversterbenden der Nachlass an einen Dritten, regelmäßig die Kinder, fallen soll (sog. Berliner Testament), sei die Unterschrift beider Ehegatten ... weiter lesen
Was ist überhaupt der Pflichtteilsanspruch?! Es ist zunächst zu fragen, wer einen Pflichtteilsanspruch überhaupt geltend machen kann. Einen solchen Anspruch haben gemäß § 2303 BGB -die Kinder - sei es ehelich, unehelich oder adoptiert (Minderjährigenadoption) und deren Abkömmlinge. Nicht erbberechtigt sind Stiefkinder und Pflegekinder. -der Ehegatte und die Eltern des Erblassers Dies gilt nicht, wenn auf das Erbe oder den Pflichtteil verzichtet wurde oder sich der Verzicht von einem anderen auswirkt. Zudem ist es möglich, das die Erbschaft ohne Berechtigung ausgeschlagen wurde oder der Pflichtteil wirksam aberkannt wurde. In seltenen Fällen kann auch Erbunwürdigkeit ... weiter lesen
Die einzeltestamentarische Bestimmung eines Erblassers, nach der die "Erbschaft gemäß dem Berliner Testament erfolgen" soll, ist keine wirksame Erbeinsetzung des überlebenden Ehegatten, wenn nicht festgestellt werden kann, welche inhaltlichen Vorstellungen der Erblasser mit einem "Berliner Testament" verbunden hat. Das hat der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 22.07.2014 unter Bestätigung des erstinstanzlichen Beschlusses des Amtsgerichts Münster entschieden. Der im Jahre 2013 im Alter von 89 Jahren verstorbene Erblasser aus Münster war in zweiter Ehe verheiratet. Aus der geschiedenen ersten Ehe des Erblassers sind eine Tochter und ein Sohn hervorgegangen, die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dies solle gelten, da in einem solchen Fall keine Vervielfältigung der Pflichtteilslast drohe. Aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27.06.2012 (AZ: IV ZR 239/10) zum Pflichtteilsanspruch entfernter Abkömmlinge trotz Pflichtteilsverzicht des näheren Abkömmlings, könnte auch ein entfernter Abkömmling in Zukunft einen Pflichtteilsanspruch gegenüber dem näheren Abkömmling geltend machen, wenn beide Erben einem Stamm gesetzlicher Erben angehören. Der nähere Abkömmling gelte aufgrund des ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit dem Urteil vom 18.07.2011 (AZ: I-3 Wx 124/11) hat das OLG Düsseldorf zu den Anforderungen an die Verwirklichung einer Pflichtteilsstrafklausel Stellung genommen. Nicht erforderlich sei die erfolgreiche, gerichtliche Durchsetzung oder die wirksame Ausschlagung des Nacherbes.Eine Pflichtteilsstrafklausel mit der Formulierung "Sollten die Kinder … nach dem Tode ihres Vaters als Erstversterbenden Pflichtteilsansprüche geltend machen, so sollen sie nach dem Tode des Letztversterbenden von uns ebenfalls nur pflichtteilsberechtigt sein, …" soll ... weiter lesen
Frankfurt am Main (jur). Sollen Mitarbeiter oder die Leitung ambulanter Pflegedienste beim Erbe eines Betreuten bedacht werden, ist dies nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Nur wenn das Pflegedienstpersonal nachweisen kann, dass die Erbeinsetzung nichts mit der Erfüllung der Pflichten aus dem Pflegevertrag zu tun hat, kann das Erbe später angetreten werden, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Freitag, 29. Mai 2015, veröffentlichten Beschluss (Az.: 21 W 67/14). Zumindest nach den hessischen Vorschriften muss bewiesen werden, dass kein Zusammenhang zwischen Erbvertrag und den Pflegeleistungen bestanden hat. Im konkreten Fall hatte die Geschäftsführerin eines ... weiter lesen
Die sog. Erbrechtsverordnung – Verordnung (EU) Nr. 650/2012 vom 4. Juli 2012 – tritt ab dem 17.08.2015 in Kraft. Das hat erhebliche Auswirkungen für ausländische Staatsangehörige in Deutschland! Bislang werden alle Erbfälle von Italienern, die in Deutschland ihren letzten Wohnsitz hatten, nach dem italienischen Erbrecht geregelt, wenn sie im Testament keine andere Wahl getroffen haben, Art. 25 I EGBGB und Art. 46 I legge 218 vom 31.051995. Entscheidend für das anwendbare Erbrecht ist bis dahin die Staatsangehörigkeit des Verstorbenen. Diese grundsätzliche Regel ändert sich nun ab dem 17.08.2015. Nach diesem Datum richtet sich das anwendbare Erbrecht nach dem Recht des ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dies hat zur Folge, dass künftig auch diese Schuld des Verstorbenen, einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, vom Wert der Erbschaft abgezogen werden kann und dies bevor das Finanzamt die Erbschaftssteuer berechnen darf. Fest stand bereits, dass Erben gemäß § 1967 Abs. 1 BGB für Schulden, die der Verstorbene hinterlassen hat, haften und dass auch die noch nicht bezahlte Einkommenssteuer zu diesen Schulden zählt. Solche Schulden können gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG vom Wert der Erbschaft ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das mit dem Abschluss einer Lebensversicherung verfolgte Ziel liegt in der finanziellen Absicherung einer nahestehenden Person. Wenn der Verstorbene allerdings hohe Schulden hinterlässt, kann es passieren, dass der durch die Lebensversicherung Begünstigte die fällige Versicherungssumme nicht erhält. Diese letzte finanzielle Hilfe kann den Angehörigen somit verwehrt bleiben. Der Bundesgerichtshof hat am 23.10.2003 (AZ: IX ZR 252/01) im Falle einer Überschuldung des Nachlasses entschieden, dass die fällige Versicherungssumme ... weiter lesen
Bestehen einer Ehe Voraussetzung für das Erbrecht des Ehegatten ist eine rechtsgültige Ehe. Zum Nachweis ist eine Urkunde über die Eheschließung („marriage license”) vorzulegen. Kann eine Eheurkunde nicht vorgelegt werden, kann die Eheschließung nach Fla.Stat. §741.10 durch einen Eid von zwei Trauzeugen erbracht werden. Gewohnheitsehen („common law marriage”), welche vor 1968 in Florida geschlossen wurden, werden nach den Regeln des Falles Van Derven v. Van Derven , 105 So.2d 805 (Fla. 3d DCA 1958) bewiesen. Gewohnheitsehen nach dem Recht eines anderen US Bundesstaates oder nicht US Staaten werden in Florida anerkannt, wenn sie nach dem Recht des Staates wirksam sind. Endet ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 22. Januar 2019 zum Aktenzeichen 9 AZR 45/16 entschieden, dass wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet, die Erben nach § 1922 Abs. 1 BGB iVm. § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Anspruch auf Abgeltung des von dem Erblasser nicht genommenen Urlaubs haben. Die Klägerin ist Alleinerbin ihres am 20. Dezember 2010 verstorbenen Ehemanns (Erblasser), dessen Arbeitsverhältnis mit der Beklagten durch seinen Tod endete. Nach § 26 des auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) standen dem Erblasser in jedem Kalenderjahr 30 Arbeitstage Urlaub zu. Der Erblasser wurde mit Wirkung ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das OLG Hamm hatte zu entscheiden (Az.: 15 W 112/13), welche Rechtsstellung ein Vorerbe einnimmt, wenn die Nacherben ihren Pflichtteil verlangen und der Erblasser testamentarisch verfügt hat, dass der Vorerbe in diesem Fall frei über den Nachlass verfügen kann. Nach Ansicht der Richter, wird der Vorerbe dann zum Vollerben. In vorliegender Angelegenheit setzte der Erblasser testamentarisch seine zweite Ehefrau als Vorerbin und seine Kinder als Nacherben ein und bestimmte weiter, dass die Vorerbin frei über den ... weiter lesen