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In seinem Beschluss vom 01.10.2014 äußerte sich das Oberlandesgericht (OLG) München zu den Anforderungen an den Erbschein, insbesondere dessen Inhalt, für den Nacherben (AZ.: 31 Wx 314/14). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Das OLG führte aus, dass der nach Eintritt der Nacherbefolge erteilte Erbschein positiv oder negativ angeben muss, dass sich das Erbrecht des Nacherben nicht auf die Gegenstände erstreckt, welche der Vorerbe durch Vorausvermächtnis erhalten hat, beispielsweise der bewegliche Nachlass und ein Teil des Grundbesitzes. Hier hatte das OLG zu entschieden, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: In einer Vielzahl der Fälle setzen sich Eheleute in ihren Testamenten zunächst wechselseitig als Erben ein. Die Kinder werden dann zumeist zu gleichen Teilen als Schlusserben eingesetzt. Hierbei sollte allerdings berücksichtigt werden, dass mitunter im Todesfall eines Elternteils unter Umständen auch dessen Bruder oder Schwester seinen bzw. ihren Pflichtteil einfordern kann. Dieser Aspekt kann möglicherweise enorme Schwierigkeiten bereiten. Dabei kann sich insbesondere der verbleibende Schlusserbe ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hatte in einem Fall hinsichtlich der Erfordernisse eines Erbnachweises des Erben eines verstorbenen Kunden gegenüber einer Bank zu entscheiden. Mit Urteil vom 01.10.2012 (AZ: I-31 U 55/12) hat das OLG entschieden, dass die Erbberechtigung eines Erben gegenüber einer Bank wohl nicht notwendigerweise durch einen Erbschein nachgewiesen werden muss. Der Nachweis der Erbschaft könne vom Erben auch in anderer Weise als durch einen Erbschein, beispielsweise durch einen Erbvertrag oder ... weiter lesen
Wenn der Erbfall eintritt sollte in der Regel zunächst ein Rechtsanwalt für Erbrecht für ein Beratungsgespräch konsultiert werden. Was ist überhaupt ein Pflichtteilsanspruch?! Es ist zunächst zu fragen, wer einen Pflichtteilsanspruch überhaupt geltend machen kann. Einen solchen Anspruch haben gemäß § 2303 BGB -die Kinder – sei es ehelich, unehelich oder adoptiert (Minderjährigenadoption) und deren Abkömmlinge. -der Ehegatte und die Eltern des Erblassers Dies gilt nicht, wenn auf das Erbe oder den Pflichtteil verzichtet wurde oder sich der Verzicht von einem anderen auswirkt. Zudem ist es möglich, das die Erbschaft ohne Berechtigung ausgeschlagen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Essen, Nürnberg und Bremen www.grprainer.com erläutern dazu: Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg beantwortete in seinem Beschluss (Az.: 6 W 20/12) die Frage, ob ein sich im Endstadium befindender todkranker Patient noch ein wirksames Testament errichten könne. Nach Ansicht der Richter sei dies grundsätzlich möglich und erfordere auch nicht die Einholung eines Sachverständigengutachtens. Im zu entscheidenden Fall hatte ein an Krebs erkrankter Erblasser sieben Tage vor seinem Tod ein notarielles Testament aufgesetzt, wonach seine Lebensgefährtin Alleinerbin ... weiter lesen
Was ist überhaupt der Pflichtteilsanspruch?! Es ist zunächst zu fragen, wer einen Pflichtteilsanspruch überhaupt geltend machen kann. Einen solchen Anspruch haben gemäß § 2303 BGB -die Kinder - sei es ehelich, unehelich oder adoptiert (Minderjährigenadoption) und deren Abkömmlinge. Nicht erbberechtigt sind Stiefkinder und Pflegekinder. -der Ehegatte und die Eltern des Erblassers Dies gilt nicht, wenn auf das Erbe oder den Pflichtteil verzichtet wurde oder sich der Verzicht von einem anderen auswirkt. Zudem ist es möglich, das die Erbschaft ohne Berechtigung ausgeschlagen wurde oder der Pflichtteil wirksam aberkannt wurde. In seltenen Fällen kann auch Erbunwürdigkeit ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Verfügt ein Erblasser in seinem Testament, dass der Vorerbe, sobald die Nacherben ihren Pflichtteil verlangen, frei über den Nachlass verfügen kann, so erhält der Vorerbe die Rechtsstellung eines Vollerbens. So soll das OLG Hamm in einem aktuellen Beschluss (Az.: 15 W 112/13) entschieden haben. Im vorliegenden Fall hatte der Erblasser seine zweite Ehefrau als Vorerbin und seine Kinder als Nacherben eingesetzt. Des Weiteren bestimmte er in seinem Testament, dass die Vorerbin frei über den Nachlass ... weiter lesen
Nach dem Recht des US Bundestaates Florida geht der Nachlass mit dem Tod des Erblassers auf einen Nachlassverwalter, den „Personal Representative“ über ( mehr Informationen ). Der Beitrag zeigt auf unter welchen Voraussetzungen ein ungeliebter Trustee entlassen werden kann. Nach 733.504 kann ein Nachlassverwalter nach dem Recht von Florida (“personal representative”) in folgenen Fällen entlassen werden. (1) Gerichtliche Feststellung der Geschäftsunfähigkeit. (2) Physische oder psychische Unfähigkeit die Nachlassverwaltung ordnungsgemäß zu betreiben. (3) Fehlende Befolgung einer gerichtlichen Anordnung (4) Fehlende Abrechnung über den ... weiter lesen
Bis zur Erbrechtsreform verjährten erbrechtliche Ansprüche in 30 Jahren. Seit dem 1.1.2010 gilt auch für erbrechtliche Ansprüche im Grundsatz – es gibt Ausnahmen (z.B. Herausgabeanspruch des Erben)– die allgemeine Verjährungsfrist, also 3 Jahre zum Jahresende. Dies gilt selbst dann, wenn der Erbfall vor dem 01.01.2010 eingetreten war. Die Übergangsbestimmung des Art. 229 § 23 EGBGB bestimmt ferner, dass die 3-Jahresfrist spätestens für am 1.1.2010 noch nicht verjährte Ansprüche am 1.1.2010 beginnt. Daher verjähren viele erbrechtliche zum Ablauf des Jahres 2012. Die Verjährung kann durch Klageerhebung gehemmt werden. Nach Ablauf des Jahres 2012 ist es ... weiter lesen
(Stuttgart) Ein Erbverzicht kann auch für die Kinder des Verzichtenden Folgen haben. Das, so der Stuttgarter Fachanwalt für Erbrecht Henn, Vizepräsident der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V., mit dem Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Gerichts vom 10.04.2015 zu seinem rechtskräftigen Beschluss vom 28.01.2015 (15 W 503/14), hat der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm in einer Nachlasssache entschieden und damit den erstinstanzlichen Beschluss des Amtsgerichts Dortmund bestätigt. Danach gilt: Wer auf einen ihm testamentarisch zugewandten Erbteil verzichtet, schließt auch seine Kinder vom ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Beschluss vom 10.01.2013 (Az. 15 W 79/12) hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden, dass eine Vollmacht, die der Erblasser erteilt hat und die nach seinem Tode weiter gelten soll, dann erlöschen soll, wenn der Bevollmächtigte den Erblasser allein beerbt. Grundsätzlich braucht bei einer transmortalen Vollmacht, die auch über den Tod hinaus Geltung entfaltet, das Grundbuchamt nur die Wirksamkeit der Vollmacht zu prüfen, so dass ein Erbfolgennachweis nicht mehr erforderlich ist. Etwas anderes ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das OLG Hamm hatte zu entscheiden (Az.: 15 W 112/13), welche Rechtsstellung ein Vorerbe einnimmt, wenn die Nacherben ihren Pflichtteil verlangen und der Erblasser testamentarisch verfügt hat, dass der Vorerbe in diesem Fall frei über den Nachlass verfügen kann. Nach Ansicht der Richter, wird der Vorerbe dann zum Vollerben. In vorliegender Angelegenheit setzte der Erblasser testamentarisch seine zweite Ehefrau als Vorerbin und seine Kinder als Nacherben ein und bestimmte weiter, dass die Vorerbin frei über den ... weiter lesen