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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das OLG Hamm hatte zu entscheiden (Az.: 15 W 112/13), welche Rechtsstellung ein Vorerbe einnimmt, wenn die Nacherben ihren Pflichtteil verlangen und der Erblasser testamentarisch verfügt hat, dass der Vorerbe in diesem Fall frei über den Nachlass verfügen kann. Nach Ansicht der Richter, wird der Vorerbe dann zum Vollerben. In vorliegender Angelegenheit setzte der Erblasser testamentarisch seine zweite Ehefrau als Vorerbin und seine Kinder als Nacherben ein und bestimmte weiter, dass die Vorerbin frei über den ... weiter lesen
In Deutschland werden in den nächsten Jahren Billionen vererbt. Leider führt dies häufig zu Streitigkeiten zwischen den Hinterbliebenen. Gerade diese Streitigkeiten sind sehr emotionsgeladen und enden manchmal sogar vor Gericht. Denn zusätzlich zu der Tatsache, dass es meist um hohe Beträge geht, streiten hier meist nahe Angehörige um den Nachlass. Es kommt erschwerend hinzu, dass es hier nicht nur um finanzielle Werte geht, sondern auch innerfamiliäre Verbindlichkeiten aufgewühlt werden. Gerade deshalb ist es auch für die rechtliche Betreuung durch den Rechtsanwalt erforderlich, dass dieser sich auf die Besonderheiten richtig einstellt und auch Verständnis für die emotionale ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Um den Nachweis erbringen zu können, dass jemand Erbe ist, muss üblicherweise das Testament im Original vorliegen. Der Entscheidung des OLG Naumburg (Beschluss vom 29.03.2012, AZ: 2 Wx 60/11) entsprechend kann der Wille des Erblassers im Falle eines verschwundenen Testaments auch noch anders nachgewiesen werden. Ist das Originaltestament nicht auffindbar, kann auch eine Kopie ausreichend sein, um das Erbrecht erfolgreich nachzuweisen. Dazu müsse das Original zweifelsfrei vom Erblasser stammen und nicht bewusst durch ihn vernichtet worden sein, um es zu ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Immer häufiger kommt es zu Erbfällen mit Auslandsbezug. Die Gründe dafür sind beispielsweis in Deutschland lebende Erblasser, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Oder der stetige Anstieg von Vermögen, welches Deutsche im Ausland besitzen. Beim Tod des Erblassers muss dann entschieden werden, welches Erbrecht zur Anwendung kommt. Nach den Regeln des deutschen und des internationalen Erbrechts kommt es grundsätzlich zunächst auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt seines Ablebens an. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit dem Urteil vom 18.07.2011 (AZ: I-3 Wx 124/11) hat das OLG Düsseldorf zu den Anforderungen an die Verwirklichung einer Pflichtteilsstrafklausel Stellung genommen. Nicht erforderlich sei die erfolgreiche, gerichtliche Durchsetzung oder die wirksame Ausschlagung des Nacherbes.Eine Pflichtteilsstrafklausel mit der Formulierung "Sollten die Kinder … nach dem Tode ihres Vaters als Erstversterbenden Pflichtteilsansprüche geltend machen, so sollen sie nach dem Tode des Letztversterbenden von uns ebenfalls nur pflichtteilsberechtigt sein, …" soll ... weiter lesen
Wenn ein Todesfall eintritt, dann sind meist viele Angelegenheiten zu regeln. Daneben kann es zu der unschönen Situation kommen, dass die Aufteilung der Erbschaft durch den Erblasser nicht eindeutig geregelt wurde und es nunmehr unter den potentiellen Erben zum Streit kommt. Diese Situation war in den allermeisten Fällen auch sicherlich vom Erblasser nicht gewollt. Aber leider kommt es ziemlich häufig vor, dass der Erblasser meint, seinen letzten Willen völlig unmißverständlich formuliert zu haben- tatsächlich ist dies aber keineswegs der Fall. Um einer solchen Situation vorzubeugen und einen potentiellen Streit unter den zukünftigen Erben möglichst zu vermeiden, kann nur empfohlen werden, ... weiter lesen
Wenn sich die erste Trauer nach einem Erbfall gelegt hat, stellt sich oft die Frage nach der gerechten Aufteilung des Erbes. Daher sollten sich diejenigen, die meinen, ihnen stünde etwas aus der Erbmasse zu, zunächst durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht beraten lassen. Häufig kann dadurch sogar weiterer Streit vermieden werden, da eine korrekte und umfängliche Information Mißverständnisse gleich zu Beginn beseitigen kann. Selbst wenn jemand nicht zum Erben des Erblassers geworden ist, etwa weil durch eine testamentarische Erbfolge etwas anderes festgelegt wurde, so bestehen in der Regel jedoch Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche. Der Pflichtteil beträgt die hälfte ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In der heutigen Zeit sind Erbfälle mit Auslandsbezug nicht selten. Hierfür können mehrere Gründe angeführt werden. In Deutschland leben beispielsweise viele Erblasser mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit. Des Weiteren steigt der Anteil der deutschen Staatsangehörigen, die Vermögen im Ausland besitzen. Bei der Frage, welches Erbrecht anwendbar ist, kommt es nach den Regeln des deutschen und des internationalen Erbrechts zunächst auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Todeszeitpunkt an. Anders ist ... weiter lesen
Das Erbrecht von Florida wird vom Grundsatz der Testierfreiheit beherrscht und kennt keinen Pflichtteil im Sinne des Deutschen Rechts. Werden Kinder und Ehegatte im Testament nicht bedacht, so müssen sie – auch wenn das Testament wirksam ist und nicht angefochten werden kann - aber nicht unbedingt leer ausgehen. Der Artikel gibt einen Überblick über die Rechte von Kindern und Ehegatten bei einem Erbfall in Florida. Wahlanteil des Ehegatten Der Ehegatte hat einen Anspruch auf einen Anteil am Nachlass, sog. Wahlanteil (elective share), vgl. z.B. 732.201 ff. Florida Statutes. Der Wahlanteil beträgt 30% des zu Grunde zu legenden Nachlasses (elective estate). Übergehen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Hiervon könne es nach Ansicht des OLG auch keine Abweichung geben, sofern dies mit Willen und nach den Weisungen des Erblassers erfolge und die hergestellte Niederschrift von ihm unterschrieben worden sei. Es könne nur von einer Formgültigkeit des Testaments ausgegangen werden, wenn dieses ohne fremde Einwirkung und eigenhändig geschrieben worden sei. In dem zu entscheidenden Fall des OLG Hamm ging es um einen Erblasser, der im Alter von 71 Jahren verstorben ist. Die Antragstellerinnen beantragten ... weiter lesen
Ein Erblasser hat durch Testament eine Anordnung getroffen, die ein Kind, einen Ehegatten oder die Eltern bei der Erbfolge nicht bedenken und somit enterben. In einem solchen Fall stehen zuvorderst den Kindern (auch deren Kindern, also Enkeln), dem enterbten Ehegatten und grundsätzlich auch den Eltern des Erblassers von Gesetztes wegen Pflichtteilsansprüche zu. Häufig besteht aber das Problem in der tatsächlichen Durchsetzung darin, dass der in Betracht kommende Erbe sich weigert, nähere Informationen über den Nachlass zu erteilen. Gem. § 2314 des bürgerlichen Gesetzbuches stehen dem Pflichtteilsberechtigten nunmehr eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung, Auskunft ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der Bundesfinanzhof (BFH) soll durch Beschluss vom 27.09.2012 (Az. II R 9/11) dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erneut die Frage vorgelegt haben, ob das ErbStG in der Fassung von 2009 in einzelnen Vorschriften wegen eines Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verfassungswidrig ist. Grund für den Klärungsbedarf durch das Bundesverfassungsgericht seien die Steuervergünstigungen, die mit dem neuen ErbStG sogar über das frühere Recht hinausgehen und sogar zu einer völligen ... weiter lesen