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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das OLG Naumburg entschied nun durch Beschluss vom 29.03.2012 (AZ: 2 Wx 60/11), dass in Einzelfällen jedoch auch eine Fotokopie des Testaments ausreichen könne um die Erbenstellung zu belegen. Der Beschluss des OLG Naumburg macht deutlich, dass in einigen Fällen auch die Fotokopie eines Originaltestaments ausreichen soll um die Erbeneigenschaft erfolgreich nachzuweisen, wenn das Originaltestament nicht auffindbar sein sollte. Die Entscheidung des OLG Naumburg ähnelt der bislang entschiedenen Rechtsprechung der Obergerichte, die in der Vergangenheit ... weiter lesen
Diese Übersicht enthält einige Entscheidungen, die aus unserer Sicht für die Praxis und die Entwicklung des Rechts von Bedeutung sind. Auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne den vollständigen Urteilstext, soweit vorhanden, zur Verfügung.
Umfang des pflichtteilsrechtlichen Auskunfts- und Wertermittlungsanspruchs bei einer Unternehmensbeteiligung (GmbH)
Eine bereits vorliegende Begutachtung und Bewertung von GmbH-Anteilen nach dem Stuttgarter Verfahren steht einer erneuten Begutachtung des Verkehrswertes im Rahmen eines pflichtteilsrechtlichen Auskunfts- und Wertermittlungsanspruchs nicht entgegen. Der beauftragte Sachverständige hat im Rahmen des §§ 2314 Absatz 1 ... weiter lesen
Bis zur Erbrechtsreform verjährten erbrechtliche Ansprüche in 30 Jahren. Seit dem 1.1.2010 gilt auch für erbrechtliche Ansprüche im Grundsatz – es gibt Ausnahmen (z.B. Herausgabeanspruch des Erben)– die allgemeine Verjährungsfrist, also 3 Jahre zum Jahresende. Dies gilt selbst dann, wenn der Erbfall vor dem 01.01.2010 eingetreten war.
Die Übergangsbestimmung des Art. 229 § 23 EGBGB bestimmt ferner, dass die 3-Jahresfrist spätestens für am 1.1.2010 noch nicht verjährte Ansprüche am 1.1.2010 beginnt. Daher verjähren viele erbrechtliche zum Ablauf des Jahres 2012. Die Verjährung kann durch Klageerhebung gehemmt werden.
Nach Ablauf des Jahres 2012 ist es ... weiter lesen
Unternehmensnachfolge und Berliner Testament
Das gemeinschaftliche Ehegattentestament in Form des Berliner Testaments lässt dem überlebenden Ehegatten bei der Fortführung des Unternehmens völlige Handlungsfreiheit unter Ausschluss der Abkömmlinge. Dies birgt häufig erhebliche Risiken, zumal dann, wenn der überlebende Ehegatte nicht der ideale Unternehmensnachfolger ist. Das Ziel des Unternehmers, die Fortführung des Unternehmens zu sichern und das Unternehmen für die Familie und für die nächsten Generationen zu erhalten, kann auf diesem Wege häufig nicht erreicht werden.
Hinzu kommt, dass das Berliner Testament in erbschaftsteuerlicher Hinsicht sehr nachteilig sein ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Beschluss vom 11.2. 2013 (Az.: 20 W 542/11) hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. klargestellt, dass ein Pfeildiagramm nicht die Voraussetzungen eines eigenhändig geschriebenen Testaments erfüllen soll. Bei der Frage der Formwirksamkeit eines Testaments gehe es um eine allgemeine Wirksamkeitsvoraussetzung, sodass es nicht allein darauf ankommen könne, ob das Pfeildiagramm tatsächlich vom Erblasser selbst errichtet worden sein soll. Bei einem Pfeildiagramm mangele es bereits an der ... weiter lesen