LÜNEBURG (DAV). Wer sich beim Fahren bückt, um eine heruntergefallene brennende Zigarette aufzuheben, geht ein hohes Risiko ein. Bei einem Unfall infolge der Unaufmerksamkeit muss die Kaskoversicherung für den Schaden nicht aufkommen, entschied das Landgericht Lüneburg in einem Urteil, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben.
In dem Fall war der Kläger von der Fahrbahn abgekommen und verunglückt, als er in der Mittelkonsole seines Autos nach der heruntergefallenen Zigarette suchte. Der Mann argumentierte, er habe versuchen wollen, einen Brand zu vermeiden und sich nur ganz kurz nach vorne beugen müssen, um die glühende Kippe zu finden.
Das Gericht ... weiter lesen