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Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Tallinn
Experten-Ratgeber
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Karlsruhe (jur). Verfassungsrichter dürfen sich mehrfach mit demselben Streitgegenstand beschäftigen. Eine „Vorbefassung“ schließt sie von künftigen ähnlichen Fällen nicht aus, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 18. Mai 2017, veröffentlichten Beschluss entschied (Az.: 1 BvR 610/17).
Im konkreten Fall geht es inhaltlich um die Sozialbeiträge auf Kapitalleistungen der betrieblichen Altersversorgung. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese bereits am 7. April 2008 (Az.: 1 BvR 1924/07) sowie am 6. September 2010 (Az.: 1 BvR 739/08) als rechtmäßig bestätigt.
An diesen früheren Entscheidungen waren der Vizepräsident ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen
Viele Arbeitgeber gestatten die Internetnutzung zu privaten Zwecken, ohne ausdrückliche Regeln hierfür zu vereinbaren. Das wirft in der Praxis eine Vielzahl von Problemen auf.
Datenschutz bei gestatteter Privatnutzung hindert Arbeitsablauf:
Wenn der Arbeitgeber zum Beispiel die Nutzung der dienstlichen E-Mail-Adresse auch für private Zwecke gestattet, muss er den Datenschutz beachten. Er darf dann nicht ohne weiteres auf den Dienst-Account zugreifen. In nicht vorhergesehenen Krankheitsfällen oder bei einer Urlaubsvertretung des Arbeitnehmers kann dies zu erheblichen organisatorischen Problemen führen. ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Maximilian Renger:
Aktuelle Nachfrage eines Zuschauers auf YouTube, der wissen will, ob es sinnvoll ist, seine Schwerbehinderung oder den Grad der Behinderung in einer Bewerbung anzugeben. Was würdest du sagen?
Fachanwalt Bredereck:
So allgemein kann ich das gar nicht beantworten. Natürlich kann es für Arbeitnehmer schon problematisch werden, wenn sie ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben, weil sie dann unter Umständen schon gar nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen werden. So mancher Arbeitgeber wird da in Ansehung ... weiter lesen