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München (jur). Pflegen regelmäßig Angehörige oder auch fremde Personen ohne jeglichen Lohn einen hilfebedürftigen Menschen, können sie für eine im Gegenzug in Aussicht gestellte Erbschaft die spätere Erbschaftsteuer mindern. Um den gesetzlichen Pflegefreibetrag bei der Erbschaftsteuer geltend machen zu können, müssen die erbrachten Pflegeleistungen aber „schlüssig dargelegt und glaubhaft gemacht werden“, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 20. November 2013, veröffentlichten Urteil (Az.: II R 37/12).
Bei Erbschaften sieht das Erbschaftsteuer- und Schenkungsgesetz unterschiedliche Freibeträge vor. So haben ... weiter lesen
München (jur). Ein leichtfertiger Fehler eines Steuerberaters führt nicht zu einer längeren Korrekturfrist für das Finanzamt. Nach vier Jahren kann der Steuerpflichtige auf den Bescheid vertrauen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 11. Dezember 2013, veröffentlichten Urteil (Az.: VIII R 27/10).
Laut Gesetz kann das Finanzamt einen Einkommensteuerbescheid in der Regel vier Jahre lang korrigieren. Diese sogenannte Festsetzungsfrist verlängert sich aber auf „zehn Jahre, soweit eine Steuer hinterzogen, und fünf Jahre, soweit sie leichtfertig verkürzt worden ist“.
Im Streitfall war ein Arzt an einem Labor beteiligt, das aber Verluste ... weiter lesen
München (jur). Der Steuerabzug für ein häusliches Arbeitszimmer bleibt auf dessen anteilige Fläche beschränkt. Für auch während der Arbeitszeit genutzte Nebenräume wie Küche, Bad und Flur können nicht weitere Flächen hinzugerechnet werden, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 15. Juni 2016, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: X R 26/13). Es wies damit eine selbstständige Lebensberaterin aus dem Rheinland ab.
Ein häusliches Arbeitszimmer kann gegebenenfalls steuermindernd als Werbungskosten oder Betreibsausgaben geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass für bestimmte Tätigkeiten kein anderer Arbeitsplatz zur ... weiter lesen