Europäische Verfassung
Die Europäische Union wächst stetig. Durch die Aufnahme neuer Mitgliedsstaaten erweitert sich nicht nur die welt-wirtschaftliche Gewichtung der Union. Auch die Angleichung der einzelnen Staaten aneinander muss gefördert werden. Zudem wird der Ruf nach Transparenz, Effizienz und Demokratisierung lauter. Aus diesem Grunde wurde eine Verfassung ausgearbeitet, die für alle Mitgliedsstaaten der EU Gültigkeit haben soll. Sie konnte im Jahr 2004 jedoch nicht in Kraft treten, da sie nicht von allen Mitgliedsstaaten abgesegnet wurde. Dies hätte jedoch einstimmig geschehen müssen. Aufgrund diverser Umarbeitungen einzelner Passagen hinsichtlich ihres Inhaltes konnte sie am 1.1.2009 unter dem Begriff „Vertrag von Lissabon“ in Kraft treten. Alle bis dahin erstellten Versionen sind nicht mehr gültig.
Auch wenn die Europäische Verfassung in Kraft getreten ist, werden die Stimmen der Zweifler an ihr nicht leiser. Nach wie vor sind inhaltliche Belange sowie die immer noch fehlende Transparenz der Mitgliedsstaaten große Konfliktpunkte. Doch auch nationale Gesetze und Vorschriften können im Konflikt mit der Europäischen Verfassung stehen. Welche der Vorschriften nun national anwendbar ist, ist nicht ausschließlich nur Auslegungssache. Der Rechtsanwalt für Europäische Verfassung ist ein guter Partner, wenn es Komplikationen mit der Europäischen Verfassung gibt. Er gibt seinem Mandanten Aufschluss über einzelne Passagen und Vorschriften. Des Weiteren informiert der Rechtsanwalt für Europäische Verfassung seinen Klienten darüber, ob eine direkte Auseinandersetzung mit der Europäischen Verfassung ergiebig sein wird. Sollte eine Klage nicht aussichtsreich sein, können mit seiner Hilfe andere Wege bestritten werden. Dies können Petitionen, offene Briefe oder die direkte Auseinandersetzung mit den zuständigen EU-Kommissaren sein.