Infos zum Rechtsanwalt für Existenzgründung
Existenzgründung
Die Realisierung beruflicher Selbstständigkeit beginnt mit der Existenzgründung, der Unternehmensgründung. Eine Existenzgründung setzt voraus, dass der Gründer einige Merkmale aufweist. Vor allen Dingen handelt es sich um Kompetenzen. Genannt werden hier die Selbstkompetenz, die Fachkompetenz und die Methodenkompetenz. Der Existenzgründer muss in der Lage sein, Produkte und Leistungen in Kundengesprächen zu definieren, er hat den Markt zu beobachten. Ferner muss er versicherungstechnische Aspekte berücksichtigen sowie private Vorsorge für sein Alter und für eventuelle Unfälle treffen. Er muss willens und in der Lage sein, sich mit Ämtern, Verbänden und Behörden auseinander zu setzen. Wichtig ist das Erstellen von Vorgaben und Kalkulationen, Steuerung derselben und Erfolgskontrolle. Notwendig ist weiter eine hohe Selbstmotivation und Selbstkontrolle.
Beratung und Förderung
Selbstverständlich ist der Industrie- und Wirtschaftsstandort Deutschland an Unternehmensgründungen stark interessiert. Deswegen unterstützen Bund und Länder mit großzügigen Darlehen und Zuschüssen. Bereits vor der Gründung gibt es für die Beratung Zuschüsse der einzelnen Bundesländer. Nähere Informationen sind bei den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern und den Förderinstitutionen der Bundesländer zu erhalten. Nach der Gründung können Zuschüsse für Leistungen im Bereich Beratung beziehungsweise Coaching über das „Gründercoaching Deutschland“ beantragt werden. Hier gibt es besondere finanzielle Mittel für Existenzgründungen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus entstanden sind. Für die Existenzgründung gibt es auch Darlehen von Bund und Ländern. Hier sind zu nennen das KfW-Startgeld, der KfW-Unternehmenskredit, das ERP-Kapital für Gründung. Diese Darlehen, welche den Beginn einer Selbstständigkeit einfacher machen sollen, bieten grundsätzlich unterschiedliche Konditionen. So gibt es günstige Zinssätze, teilweise Freistellung von Sicherheiten und tilgungsfreie Anlaufzeiten. Diese Förderdarlehen sind immer bei der Hausbank, also bei Banken oder Sparkassen zu beantragen, dies fordert das „Hausbankprinzip“.
Bundesagentur für Arbeit
Auch die Bundesagentur für Arbeit bietet Fördermöglichkeiten für Bezieher von Arbeitslosengeld I. Dieser Gründungszuschuss wird als Ermessungsleistung der aktiven Arbeitsförderung bezeichnet. Es besteht kein Rechtsanspruch. Ziel der Förderung ist eine möglichst nachhaltige berufliche Integration. Der zeitliche Umfang der Selbstständigkeit muss zwingend zu einer Beendigung der Arbeitslosigkeit führen. Geleistet wird der Gründungszuschuss in zwei Teilen. In den ersten sechs Monaten der Existenzgründung ist dies die Höhe des vorher bezogenen Arbeitslosengeldes zuzüglich einem Beitrag zur Sicherung des Lebensunterhaltes in Höhe von dreihundert Euro. Wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktionen nachgewiesen werden, gibt es weitere neun Monate je dreihundert Euro pro Monat, die der sozialen Absicherung dienen sollen. Für eine erneute Förderung müssen mindestens 24 Monate ins Land gehen. Zur Bewilligung der Förderung muss eigentlich immer ein Geschäftsplan, sprich ein Businessplan vorliegen.
Online
Eine interessante Online-Plattform für Existenzgründer ist die „Gründungswerkstatt Deutschland“. Das Online Werkzeug ist ausgezeichnet für Orientierung und Planung, hier gibt es praktische Tipps. Ins Netz gestellt und betrieben wird die Online-Plattform von den verschiedenen HWK's und IHK's der Bundesländer sowie mit Unterstützung der KfW-Bankengruppe. Hier kann man, durch Tutoren unterstützt, den eigenen Businessplan Schritt für Schritt ausarbeiten.
Über sieben Brücken …
Im Allgemeinen gibt es sieben Hürden, die jeder Gründer überwinden muss. Die erste ist die Anmeldung. Freiberufler können mit einer Steuernummer sofort losarbeiten, Gewerbetreibende müssen sich bei Gewerbeamt, Finanzamt, Ordnungsamt, Berufsgenossenschaft, Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer anmelden. Freiberuflich ist derjenige, der einer selbstständigen wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erziehenden Beschäftigung nachgeht. Die zweite Hürde sind die Steuern, die dritte die Genehmigungen von Handwerkskammer oder Gewerbeamt, Ordnungsamt, Bezirksregierung, IHK. Für den Einzehandel gilt es Sachkundenachweise zu beschaffen, Hoteliers und Gastwirte müssen eine Unterweisung bei der IHK belegen. Viertens und Fünftens geht es um Handelsregister und Kammerpflicht, Sechstens beschäftigt sich mit der Rechtsform des Unternehmens. Der siebte Punkt sind die gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungen für eventuelle Mitarbeiter. Beschäftigt man Minijobber, muss man die Minijobzentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See informieren. Hat man den ersten Angestellten, muss man einer Berufsgenossenschaft beitreten, so dass die gesetzliche Unfallversicherung gesichert ist.