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Bei Wettkämpfen mit nicht unerheblichem Gefahrenpotential haftet bei regelgerechtem Verhalten oder nur geringfügigen Regelverletzungen keiner der Teilnehmer für Schäden anderer Teilnehmer. Wie aus einem der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 02. April 2003 (AZ: VI ZR 321/02) hervorgeht, gilt dieser Grundsatz auch bei Autorennen. Kläger und Beklagter waren beide Teilnehmer einer auf dem Hockenheimring veranstalteten "Geschwindigkeitsprüfung". Während des Wettbewerbs versuchte der Beklagte mit seinem Fahrzeug in einer Kurve das Fahrzeug des Klägers links zu überholen. Dabei kam er von der Fahrbahn ab und drehte sich auf die Fahrbahn zurück. Es kam zur Kollision der beiden Fahrzeuge. Das ... weiter lesen
Eintrittspflicht der Kfz-Haftpflichtversicherung für Unfallschaden des Beifahrers LG München I, Urteil vom 23.08.2004, Az.: 17 O 1089/03 Die Klägerin erlitt als Beifahrerin bei einem Verkehrsunfall schwerste Verletzungen. Der Unfall ereignete sich auf der Pyhrnautobahn zwischen Linz und Graz. Unmittelbar nach einem Autobahntunnel geriet das vom Ehemann der Klägerin gelenkte Fahrzeug aus ungeklärter Ursache auf die linke Fahrbahnseite, fuhr dort auf den Bodenabsenker der Mittelleitplanke und wurde regelrecht in die Luft katapultiert. Der Wagen schlug auf dem mittleren Grünstreifen auf und prallte schließlich nach 50 m frontal gegen den Metallpfosten eines Autobahnwegweisers. Das Fahrzeug wurde dabei total zerstört, der ... weiter lesen
Im Rahmen der Bauarbeiten auf der A115 (Avus) in Berlin führt die Polizei Brandenburg eine Geschwindigkeitskontrolle kurz vor Berlin durch. Die Geschwindigkeit ist von der sonst üblichen Beschränkung auf 120 km/h zunächst auf 100 km/h reduziert. Die Beschränkung einige Kilometer vor der Baustelle soll Auffahrunfälle durch eventuelle Rückstaus vermeiden. Ob die Beschränkung an dieser Stelle sinnvoll ist, darüber kann gestritten werden. Geblitzt wird schließlich kurz vor der Autobahnabfahrt Kleinmachnow. Laut Angaben der Messbeamten soll es hier zu überdurchschnittlich vielen Verkehrsverstößen kommen. Dies liegt wohl daran, dass der Kraftfahrer entweder die ... weiter lesen
Berlin (DAV). Eine Gemeinde haftet für einen Glatteisunfall, wenn eine Gefahrenstelle nicht ausreichend bestreut wurde. Gegebenenfalls müsse nachgestreut werden, wenn das Streusalz wegen Schmelzwasser nicht mehr wirkt, entschied das Oberlandesgerichts Hamm am 20. Januar 2006 (AZ - 9 U 169/04). Den Autofahrer trifft aber ein erhebliches Mitverschulden, wenn er zu schnell gefahren ist, erläutern die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Ein Taxifahrer kam nachts auf einer Brücke wegen Glätte ins Schleudern und prallte gegen eine Laterne. Er zog sich unter anderem einen komplizierten Trümmerbruch eines Unterschenkels zu. Die Gemeinde hatte die Brücke am Morgen davor gestreut. Tagsüber verdünnte sich das Streusalz mit ... weiter lesen
Berlin (DAV). Autofahrer sollten sich im Herbst gut überlegen, ob sie ihren Wagen unter einem Kastanienbaum parken. Fallen nämlich die harten Früchte auf das Blech und verbeulen es, muss der Eigentümer die Schäden selbst tragen. So entschied das Landgericht Aachen (Urteil vom 5. März 2003, AZ: 4 O 350/02) in einem Fall, den die Deutsche Anwaltauskunft veröffentlicht hat. Die Klägerin hatte ihr Auto morgens auf einem Parkplatz abgestellt und war zur Arbeit gegangen. Als sie abends zurückkam, stellte sie entsetzt fest, dass ein Kastanien-Regen ihren Wagen großflächig verbeult hatte. Als verantwortlich für den Schaden erschien ihr die zuständige Kommune: Diese habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt, weil sie die Parkplätze unter ... weiter lesen
Hamm/Berlin (DAV). Fährt ein alkoholisierter Autofahrer nach einer Alkoholkontrolle weiter, so handelt es sich dabei um eine zweite Fahrt. Verkehrssünden auf diese zweite Fahrt sind somit neue Vergehen. Darüber informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweisen auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 8. August 2008 (AZ ? 2 Ss OWi 565/08). Ein Autofahrer geriet in eine Polizeikontrolle. Nachdem ein Alkoholtest positiv ausgefallen war, musste der Autofahrer sein Fahrzeug abstellen und mit den Polizeibeamten zur Polizeiwache kommen. Nach einem weiteren Alkoholtest konnte der Mann gehen. Die Polizisten wiesen ihn jedoch darauf hin, dass er in den nächsten drei bis vier Stunden nicht Auto ... weiter lesen
Köln (jur). Wer ohne Führerschein immer wieder Auto fährt und zahlreiche Verkehrsverstöße begeht, kann sein Fahrzeug verlieren. Die Polizei darf das Auto sicherstellen, wenn damit „eine erhebliche gegenwärtige Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer“ abgewendet wird, entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem am Dienstag, 7. Februar 2017, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag (Az.: 20 L 3178/16). Im konkreten Fall nannte ein 18-Jähriger einen BMW Z 4 und einen Nissan Z 350 sein Eigen. Nur einen Führerschein hatte der stolze Autoeigentümer nicht. Dies hielt ihn jedoch nicht davon ab, regelmäßig seine Sportwagen zu fahren. Seit September 2014 ... weiter lesen
Zum 1. April 2013 tritt eine Neufassung der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Neben geschlechtsneutralen Bezeichnungen und grammatischen Feinschliffen kommen auch höhere Geldbußen und andere Verpflichtungen aus Sie zu. Dieser Überblick soll Ihnen die wichtigsten Änderungen aufzeigen. Missachtung der Verkehrsregeln wird teuer Wer ohne Parkschein parkte konnte, nach der jetzigen Fassung der StVO, bei einer Parkdauer von bis zu 30 Minuten mit einer Strafe von 5 Euro rechnen. Durch die Erhöhung soll die Anzahl der Falschparker reduziert werden, denn besonders in Großstädten mit überdurchschnittlich hohen Parkgebühren nahmen viele Fahrzeugführer lieber das Risiko ... weiter lesen
München/Berlin (DAV). Weicht ein Autofahrer einem Reh aus, muss bei einem Unfall die Teilkaskoversicherung den Schaden übernehmen. So urteilte das Amtsgericht München am 11. Juli 2008 (AZ ? 345 C 3874/08), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichten. Eine junge Frau fuhr am späten Abend auf einer Landstraße durch ein Waldgebiet. In einer Rechtskurve sah sie plötzlich ein Reh am rechten Fahrbahnrand. Um dem Tier auszuweichen, zog die Fahrerin den Wagen nach links. Der Wagen schleuderte und landete im Unterholz. Am Auto entstand ein Sachschaden von rund 4.500 Euro. Der Eigentümer des Fahrzeugs, der Vater der jungen Frau, erwartete, dass seine Teilkaskoversicherung den Schaden ersetzen würde. Die ... weiter lesen
SCHWELM (DAV). Auch bei starkem Glatteis muss eine Unfallstelle abgesichert werden, um nachfolgende Fahrzeuge zu warnen. Darauf haben die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) hingewiesen. Sie bezogen sich dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts Schwelm. In dem Fall war eine Autofahrerin auf eisglatter Straße ins Rutschen gekommen und gegen ein geparktes Auto geprallt. Die Frau ließ den in die Fahrbahn hineinragenden Wagen stehen, ohne die Warnblinkanlage einzuschalten oder ein Warndreieck aufzustellen. Minuten später kam eine andere Fahrerin an der Unfallstelle vorbei, sah das Hindernis, kam beim Bremsversuch ins Rutschen und fuhr auf das stehende Auto auf. Vor Gericht stritten beide Frauen jetzt um die ... weiter lesen
Köln/Berlin (DAV). Wenn man eine Ampel überfährt, die weniger als eine Sekunde Rot gezeigt hat, kann man seinen Führerschein behalten. Dabei müssen physikalische Berechnungen zu Grunde gelegt werden. In der Folge bleibt es dann bei einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts Köln vom 2. Juli 2015 (AZ: 815 OWi-982 Js 5076/15-107/15). Die Frau fuhr mit ihrem Auto vor einem Fahrzeug mit zwei Polizisten. Sie fuhr über eine rote Ampel. Die Polizeibeamten gaben an, dass die Ampel auf Rot umsprang, als sich die Autofahrerin etwa zwei Autolängen vor ... weiter lesen
Zur Frage, ob die Gemeinde für einen Verkehrsunfall zwischen einem Räumfahrzeug und einem Pkw allein deswegen haftet, weil das Räumschild über die Mittellinie ragt Kurzfassung Autofahrer müssen bei winterlichen Straßenverhältnissen mit entgegenkommenden Räumfahrzeugen rechnen. Und – auf schmalen Straßen – auch damit, dass das Räumschild etwas über die Straßenmitte ragt. Wer seine Fahrweise nicht auf diese Möglichkeit einstellt, muss bei einer Kollision mit einem Schneepflug möglicher Weise seinen Schaden selbst tragen und haftet für den Fremdschaden. Das zeigt ein vom Landgericht Coburg entschiedener und jetzt veröffentlichter Fall, bei dem ein Autofahrer (und seine Kfz-Haftpflichtversicherung) zur Zahlung von ... weiter lesen