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Experten-Ratgeber
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Wenn ein Fahrerlaubnisinhaber zwischen gelegentlichem Cannabiskonsum und der Verkehrsteilnahme nicht trennen kann ("Trennungsvermögen"), so ist er zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr ungeeignet. Seine Fahrlaubnis wird ihm entzogen werden. Hierbei sehen einige Gerichte die Grenze, wann das unzureichende Trennungsvermögen vorliegt, anhand schon sehr geringer Cannabiskonzentrationen als belegt an (s.u.). Behauptung des erstmaligen Cannabiskonsums muss auf Glaubhaftigkeit geprüft werden 1. Nimmt ein Kraftfahrzeugführer unter der Einwirkung von Cannabis am Straßenverkehr teil, ist zur Verneinung seiner Fahreignung eine weitere Aufklärung durch Ermittlungen zur Häufigkeit seines Konsums ... weiter lesen
Berlin (DAV). Ein zwar unbenutztes, aber 23 Monate altes Auto ist kein ?Neuwagen? mehr. Dies gilt auch, wenn dieser Fahrzeugtyp nicht mehr gebaut wird. Auf dieses Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 08. Januar 2007 (Az.: 15 U 71/06) verweisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Vor Gericht stritten sich der Käufer und der Verkäufer eines Autos darüber, ob ein 23 Monate alte Auto ?fabrikneu? ist, wenn es ungenutzt ist. Ein solch altes Auto sei kein Neuwagen, entschieden die Richter und stellten sich auf die Seite des Käufers. Die lange Standzeit führe auch bei einem nicht benutzten Auto zwangsläufig zu einem gewissen Alterungsprozess sowie zu einer Werteinbuße. Der Umstand, dass solche Fahrzeuge ... weiter lesen
Schleswig/Berlin (DAV). Ein Bahnübergang, den viele Reisende benutzen, muss besonders gesichert werden. Das Aufstellen von Warnschildern reicht nicht. Wird ein Reisender durch einen Zug verletzt, muss der Bahnbetreiber (mit-)haften. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig vom 23. Februar 2007 (AZ: 1 U 108/06), wie die Verkehrs¬rechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen. Ein Fahrradfahrer wollte unbedingt noch einen Zug erreichen. Der einzige Zugang zu dem Bahnsteig war eine Absenkung des Bahnsteigs und führte über ein weiteres Gleis für die Gegenrichtung. Er war nur mit Hinweisschildern markiert. Zügen war es dort erlaubt, 40 km/h zu fahren. Als er Fahrrad fahrend den Übergang überquerte, ... weiter lesen
Für Konstellationen, in denen der Anscheinsbeweis erschüttert werden kann, gibt es verschiedene typische Beispiele. Zu beachten ist, dass die Erschütterung des Anscheinsbeweises nicht gleichbedeutend damit ist, dass der andere Unfallbeteiligte nun vollumfänglich haften muss. Vielmehr hängt die konkrete Haftungsverteilung bzw. Mithaftung von weiteren Umständen wie der Geschwindigkeit des Auffahrenden ab. Autobahn Die Rechtsprechung geht davon aus, dass ein Verkehrsteilnehmer auf Autobahnen nicht damit zu rechnen braucht, dass ein anderes ihm vorausfahrendes Fahrzeug plötzlich steht oder die Geschwindigkeit ohne ersichtlichen Grund plötzlich stark verringert. Kommt es dann zu einem ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer nicht auf dem Radweg fährt, ist an einem Unfall mit Schuld, entschied das Landgericht (LG) Schwerin am 15. August 2003 (AZ: 6 S 144/03). Die Deutsche Anwaltauskunft rät daher, immer den Radweg zu benutzen. Der Kläger befuhr mit seinem Fahrrad eine Landstraße, statt den für beide Richtungen freigegebenen Radweg gegenüber zu benutzen. Der Beklagte Autofahrer wollte von einer Seitenstraße auf die vom Kläger befahrene Landstraße abbiegen. Dabei bremste er seinen PKW zunächst an der Haltelinie ab, als er den Kläger auf seinem Fahrrad erblickte. Danach fuhr er wieder kurz an. Der Radfahrer hatte das Abbremsen gemerkt, ist aber auf Grund des Anfahrens des Beklagten davon ausgegangen, dass dieser in die Straße einfahren ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer beim Autofahren mit einem Organizer hantiert, mit dem man auch telefonieren kann, muss ? genau wie beim Telefonieren mit dem Handy ? mit einem Bußgeld rechnen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 27. November 2006 (Az.: 3 SS 219/05) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Ein 42jähriger Mann, der während der Fahrzeit ein elektronisches Notizbuch bedient hatte und dabei von der Polizei erwischt worden war, sollte 40 Euro Bußgeld zahlen. Das Amtsgericht Mannheim hatte ihn freigesprochen, weil die Straßenverkehrsordnung nur die Benutzung eines ?Mobil- oder Autotelefons?, nicht aber die Benutzung eines elektronischen Notizbuches untersagt. Das Oberlandesgericht sah dies ... weiter lesen
Coburg/Berlin (DAV). Dem ?Flachländer? droht wegen der generellen milderen Witterung das Gespür für Schnee und Eis abhanden zu kommen. Auch und gerade deswegen sollte er in Skigebieten Vorsicht walten lassen. Denn dort hat er mit Glätte zu rechnen. Wer gleichwohl als Fußgänger ausrutscht, hat relativ schlechte Aussichten, hierfür jemanden haftbar machen zu können. So wies das Landgericht Coburg am 30. April 2007 (AZ: 22 O 858/06) eine Klage einer Fußgängerin gegen eine Gemeinde auf Schmerzensgeld in Höhe von 2.700 Euro ab. In Skigebieten sind die Kommunen nicht verpflichtet, Bereiche, die sich außerhalb der Bebauung mitten im Skigebiet befinden, zu räumen oder zu streuen, erläutert die Deutsche Anwaltauskunft. Die Klägerin und ihr ... weiter lesen
Berlin (DAV). Von der Verhängung eines Fahrverbots kann abgesehen werden, wenn der einzige Hinweis auf den Beginn einer 30-km/h-Zone leicht übersehen werden kann. Auf diesen Beschluss des Amtsgerichts Hanau vom 08. Juni 2006 (Az. - 2965 Js.Owi 5308/05 - 54 OWi) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Der Betroffene darf aber keine Eintragungen in Flensburg haben. Der Betroffene fuhr auf einer Straße die erst in ihrem weiteren Verlauf eine 30-km/h-Zone wurde. Den einzigen Hinweis darauf hatte er übersehen. 200 Meter weiter wurde er mit 68 km/h geblitzt. Gegen ihn wurde ein Bußgeldbescheid in Höhe von 100 ? und ein Fahrverbot von einem Monat erlassen. Bis dahin hatte er keine Eintragungen im ... weiter lesen
Naumburg/Berlin (DAV). Auch für einen zum Behindertentransport genutzten Kleinbus gibt es nach einem Unfall Geld für den Nutzungsausfall. Voraussetzung ist, dass auf die teure Anmietung eines Ersatzfahrzeugs verzichtet wird. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg vom 8. August 2013 (AZ: 2 U 147/12). Der Kleinbus eines gemeinnützigen Vereins, der dem Behindertentransport dient, wurde bei einem Verkehrsunfall beschädigt. Der Verein mietete keinen Ersatztransporter an. Die Fahrten übernahmen die übrigen Fahrzeuge. Hierfür mussten die Dienstpläne dementsprechend angepasst werden. Die ... weiter lesen
Berlin (DAV). Will sich ein Autofahrer, dessen Fahrzeug am Fahrbahnrand geparkt war, in den fließenden Verkehr einordnen, hat er eine gesteigerte Sorgfaltspflicht. Kommt es zu einer Kollision mit einem fahrenden Pkw, so haftet er alleine. Auf diesen Beschluss des Kammergerichts vom 15. August 2007 machen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam (AZ: 12 U 202/06). Im vorliegenden Fall fuhr ein Wagen, der am rechten Fahrbahnrand geparkt hatte, an, um sich in den rollenden Verkehr einzufädeln. Kurz nach dem Anfahren stieß er mit einem fahrenden Auto zusammen, das im Begriff war, in die rechte Spur zu wechseln. Die Richter entschieden, dass der Fahrer des startenden Autos allein für den Unfall hafte. ... weiter lesen
GÖRLITZ (DAV). Versicherungsnehmer sollten beim Ausfüllen einer Schadensanzeige Mühe geben und ausschließlich richtige Angaben machen. Wer seiner Versicherung falsche Daten nennt, riskiert seinen Versicherungsschutz, wie ein Urteil des Landgerichts Görlitz zeigt. Es wurde von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht. In dem Fall war ein Firmenwagen gestohlen worden. Nun ging es um die Teilkasko-Entschädigung für das Fahrzeug. In der Schadensanzeige und in einem später ausgefüllten Fragebogen hatte der Geschäftsführer der Firma eine Kilometer-Laufleistung von 120.000 angegeben. Tatsächlich aber war der Wagen bei der TÜV-Abnahme vier Monate vor seinem Verschwinden bereits über 126.000 ... weiter lesen
Berlin (DAV). Die in Schadensersatzbeträgen enthaltene Mehrwertsteuer wird zukünftig nur noch dann erstattet, wenn sie auch tatsächlich bezahlt wurde. Dies ergibt sich aus dem am 01. August 2002 in Kraft tretenden Schadensersatzrechtsänderungsgesetz, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Bisher erhielt der Geschädigte den vollen Betrag der vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten einschließlich der Mehrwertsteuer auch dann, wenn er das Fahrzeug nicht oder viel später reparieren ließ. Zukünftig wird die Mehrwertsteuer nur noch in der Höhe erstattet, in der sie vom Geschädigten tatsächlich aufgewendet wird. Lässt der Geschädigte eine Billigreparatur durchführen, die entsprechend weniger kostet, bekommt er auch nur die in ... weiter lesen