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Handyverstoß Gemäß § 23 Abs.1 a StVO ist es untersagt ein Mobilfunktelefon während der Fahrt zu benutzen. Immer wieder stellt sich die Frage, wann ein Handyverstoß vorliegt. Ein bloßes Umlagern des Handys erfüllt den Tatbestand wohl nicht. Allerdings muss das Handy nicht als Telefon benutzt werden, um einen Handverstoß zu erfüllen. Mal wieder mussten sich die Oberlandesgerichte mit der Frage befassen, ob ein Handverstoß vorliegt: Handyverstoß: Darf die Handy Kamera benutzt werden? Nein. Nach Ansicht des OLG Hamburg (Entscheidung vom 28.12.15, 2-86/15 RB) umfasst der Begriff des Benutzens im Sinne des § 23 I a StVO auch die Nutzung der ... weiter lesen
Ab 01.05.2014 wird das Verkehrszentralregister völlig neu geregelt. Es heißt dann neu „Fahreignungsregister (FaER)“. Die Eintragungsgrenze wird von 40,00 € auf 60,00 € angehoben. Verwarnungen bis 55,00 € werden nicht eingetragen. Ordnungswidrigkeiten werden nur eingetragen, wenn sie in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgeführt sind. Gleiches gilt für Straftaten mit der Besonderheit, dass einige nur eingetragen werden, wenn auch ein Fahrverbot ausgesprochen wird. Die Eintragung von Punkten ist eine automatische Folge eines rechtskräftig festgestellten Verkehrsverstoßes und kann nicht selbständig angefochten werden. Dabei ist bei den neuen Tilgungsfristen ... weiter lesen
Der spätere Kläger besuchte mit seiner Ehefrau und den gemeinsamen Kindern Mitte Mai 2004 ein Kindergartenfest. Die späteren Beklagten sind die Eltern des am Schadenstag noch nicht siebenjährigen Kindes A. In dem Kindergarten St. Benno in München waren im Garten jeweils ein Spielbereich für die Kinder und für die Eltern ein Biergartenbereich aufgebaut. Anlässlich der Eröffnungsansprache hatte die Kindergartenleiterin über Mikrofon darauf hingewiesen, dass sich die Kinder im Spielbereich aufhalten sollten und die Eltern aufpassen sollen, dass sich die Kinder nicht unbeaufsichtigt im Bereich der Biergartenwiese aufhalten. Dies schon deshalb, damit keine Gläser oder sonstiges Geschirr von den Tischen falle. Die Ehefrau des Klägers ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer in absolut fahruntüchtigem Zustand (ab 1,1 Promille) einen Unfall verursacht, hat wenig Chancen auf Ansprüche aus der Vollkaskoversicherung. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des OLG Naumburg vom 16. September 2004 (Az.: 4 U 38/04). Die Deutsche Anwaltauskunft warnt daher davor, alkoholisiert zu fahren. Dem Kläger misslang bei einem nachgewiesenen Blutalkoholwert von 1,15 Promille ein Überholversuch auf einer Landstraße. Da der vor ihm fahrende PKW im selben Moment zum Überholen ausscherte, wich der Kläger wieder nach rechts aus und geriet dabei ins Schleudern. Der PKW des Klägers erlitt einen Totalschaden, der gutachterlich auf 7.500 ? beziffert wurde. Das Landgericht Stendal verurteilte die Versicherung ... weiter lesen
Berlin (DAV). Ein aus einem Grundstück in den fließenden Verkehr fahrender Autofahrer haftet bei einem Unfall allein, auch wenn der Unfallgegner rückwärts von der Straße auf das Grundstück einfahren will. Darauf weisen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin und beziehen sich dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts Gotha vom 19. Juli 2006 (Az.: 2 C 184/06). Eine Autofahrerin war im Begriff, von der Grundstückseinfahrt rückwärts auf die Straße hinaus zu fahren. Zur gleichen Zeit wollte ein anderer Autofahrer, von der Straße kommend, rückwärts in das Grundstück einfahren. Beide Fahrzeuge stießen noch im Bereich der Einfahrt zusammen. Das Amtsgericht sah die alleinige Verantwortung für den Unfall bei der ... weiter lesen
Berlin (DAV). Autofahrer müssen als Linksabbieger immer auf Straßenbahnen achten. Wollen sie abbiegen und ordnen sich deshalb in eine Verkehrsspur auf der Straßenbahnschiene ein, haben sie schlechte Karten, wenn es zu einem Unfall mit der Tram kommt. Auf dieses Urteil des Kammergerichts Berlin (Urteil vom 26. Januar 2004; Az.: 12 U 182/02) verweist die Deutsche Anwaltauskunft. Ein Linksabbieger hatte ein Gleis nicht rechtzeitig räumen können, als eine Straßenbahn kam. Im Streit über die Haftung für die Unfallfolgen vertrat der Autofahrer die Ansicht, der Bahnbetreiber müsse für den gesamten Schaden aufkommen, da die Betriebsgefahr einer Tram höher sei als die eines PKW. Das Kammergericht sah das anders. Zwar sei der Hinweis auf ... weiter lesen
Eine Fahrerflucht kann auch versicherungsrechtliche Folgen und Kosten nach sich ziehen. Im Falle eines Unfalls hat Ihr Versicherer für eine angemessene Schadensregulierung ein legitimes Interesse daran, jenen Unfall vollständig aufzuklären. Als Versicherungsnehmer müssen Sie zur Unfallaufklärung beitragen, weshalb Ihnen eine Aufklärungspflicht obliegt. Diese Aufklärungspflicht äußert sich darin, dass der Versicherungsnehmer nach Eintritt des Unfallereignisses die Obliegenheit hat, alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dienlich sein konnte. Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass diese Aufklärungspflicht verletzt wird, ... weiter lesen
KARLSRUHE (DAV). Der Schutz der Vollkasko-Versicherung umfasst auch die Teilnahme an einem Fahrsicherheits-Training und die hierbei entstandenen Schäden. Dies betont das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einer Entscheidung, die von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilt wurde. Der Kläger war in dem zu Grunde liegenden Fall mit seinem Maserati bei einem Sicherheitstraining auf dem Hockenheim-Ring verunglückt. Das exklusive Fahrzeug erlitt dabei einen Totalschaden. Die Versicherung weigerte sich zu zahlen. Das OLG Karlsruhe sprach dem Eigentümer jedoch Schadensersatz zu. Die Richter unterschieden in ihrem Urteil zwischen einem Training zu einer Veranstaltung, "bei der es auf Erzielung ... weiter lesen
Wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt, dann sollte man sich zunächst darüber freuen, wenn es nur ein "Blechschaden" war. Jedoch ist das Auto häufig neben der Immobilie das teuerste Gut der Bürger. Mit anderen Worten, es geht häufig um viel Geld. Daher ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht nach einem Verkehrsunfall dringend anzuraten, gerade dann, wenn es sich um einen größeren Schaden handelt. Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden sind, so ist die gegnerische Haftpflichtversicherung zur Begleichung der Anwaltskosten verpflichtet, die Ihnen durch die Geltendmachung Ihres Schadens entstanden sind. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung für ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer dieses Jahr seinen Urlaub mit dem Auto im europäischen Ausland verbringen will, sollte sich vergewissern, ob im Urlaubsland eine Warnwestenpflicht besteht. In vielen Staaten muss eine gelbe oder rote Warnweste getragen werden, wenn auf der Autobahn oder einer Landstraße das Auto nach einem Unfall bzw. einer Panne verlassen wird. Die vorgeschriebenen Warnwesten müssen gelb oder orangefarben sein und das europäische Kontrollzeichen EN 471 tragen. Die Regeln sind in den einzelnen Staaten sehr unterschiedlich. In manchen Ländern drohen sogar hohe Bußgelder, warnen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV). In Deutschland besteht bislang keine Pflicht zum Mitführen von Warnwesten in privat genutzten ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer an einer grünen Ampel anfährt und plötzlich ohne erkennbaren Grund abbremst, haftet für den Schaden allein. Aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. vom 2. März 2006 (AZ - 3 U 220/05 -) geht hervor, dass somit nicht immer der Auffahrende schuld ist, teilen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit. An einer roten Ampel standen der Kläger und der Beklagte hintereinander. Als die Ampel auf ?Grün? schaltete fuhren beide los. Vor der Kreuzungsmitte bremste der Kläger plötzlich ab, woraufhin der Beklagte auffuhr. Der Kläger wollte nun seinen Schaden ersetzt bekommen. Sein plötzliches Abbremsen begründete er mit einer sich nähernden Straßenbahn. Sowohl das Landgericht als auch das ... weiter lesen
Zur Frage, ob die Gemeinde für einen Verkehrsunfall zwischen einem Räumfahrzeug und einem Pkw allein deswegen haftet, weil das Räumschild über die Mittellinie ragt Kurzfassung Autofahrer müssen bei winterlichen Straßenverhältnissen mit entgegenkommenden Räumfahrzeugen rechnen. Und – auf schmalen Straßen – auch damit, dass das Räumschild etwas über die Straßenmitte ragt. Wer seine Fahrweise nicht auf diese Möglichkeit einstellt, muss bei einer Kollision mit einem Schneepflug möglicher Weise seinen Schaden selbst tragen und haftet für den Fremdschaden. Das zeigt ein vom Landgericht Coburg entschiedener und jetzt veröffentlichter Fall, bei dem ein Autofahrer (und seine Kfz-Haftpflichtversicherung) zur Zahlung von ... weiter lesen