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Berlin (DAV). Nimmt ein Parkscheinautomat eine Münze nicht an, muss der Betroffene mit anderen Münzen versuchen, den Parkschein zu lösen. Wenn er nur eine Münze dabei hat, ist das sein Pech. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 29. August 2005 (AZ 3 Ss Owi 576/05) hervor, auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen. In dem Fall parkte der Fahrer sein Auto für ca. 2 Stunden im Bereich eines Parkscheinautomaten. Dieser war zwar funktionstüchtig, akzeptierte jedoch die 50-Cent-Münze nicht. Der Autofahrer hatte nur diese eine Münze dabei. Daraufhin legte er die Parkscheibe in das Auto. In Folge dessen kam es zu einer Verurteilung zu einer Geldbuße. Diese ... weiter lesen
Das OLG Brandenburg entschied am 23.06.2011 ( Aktenzeichen: 12 U 270/08 ) einen Verkehrsunfall, in dem ein Motorrad zwei Fahrzeuge auf einer Bundesstraße zu überholen versuchte, währenddessen das vorausfahrende Kraftfahrzeug ebenfalls zum Überholen ausscherte. Die Besonderheit des Falls lag zunächst darin, dass es zu keiner Berührung zwischen dem Motorrad und dem Fahrzeug gekommen war. Aufgrund eines Ausweichmanövers kollidierte der Motorradfahrer mit einem Straßenbaum. Beide Unfallparteien waren im gerichtlichen Verfahren der Ansicht, dass der jeweilige Unfallgegner den Unfall alleine zu verschulden habe. Das OLG Brandenburg legte zunächst in seinem Urteil fest, dass in diesem Fall ... weiter lesen
Mainz (jur). Gegen den durch einen geänderten Straßenbelag entstandenen Autolärm müssen sich Anwohner und Grundstückseigentümer innerhalb von drei Kalenderjahren wehren. Die frühere Frist von 30 Jahren gilt nicht mehr, entschied das Verwaltungsgericht Mainz in einem am Donnerstag, 20. Juli 2017, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 3 K 1243/16.MZ) . Es wies damit die Eigentümer eines Hauses an einer Kreisstraße im Raum Mainz ab. In dem Haus befindet sich unten eine Gaststätte, das Obergeschoss wird als Ferienwohnung vermietet. 2009 erhielt die Kreisstraße einen neuen Belag. Auf Wunsch der betreffenden Gemeinde wurden dabei für Teile der Straße Pflastersteine ... weiter lesen
MÜNCHEN (DAV). Geschwindigkeits-Messungen sind nach Angaben der Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) offenbar häufiger fehlerhaft als bislang angenommen. Dies ergibt sich aus einem im Januar 2003 erstellten Gutachten des Münchener Verkehrs-Sachverständigen Wolfgang Baumert, der sich im Auftrag des Amtsgerichts Stadtroda mit der Messgenauigkeit des häufig benutzten Geräts ?Traffipax? beschäftigt hat. Baumert kommt nach seinen Untersuchungen zu dem Ergebnis, dass ?Traffipax? durch Reflexionen verfälschte Messwerte verzeichnet, wenn es an Autobahnabschnitten mit Leitplanken eingesetzt wird. Als Beleg dienten ihm Filme, die an einer Messstelle auf der Autobahn 4 in Bayern entstanden ... weiter lesen
Düsseldorf (jur). Die Bezirksregierung Düsseldorf muss den für die Landeshauptstadt geltenden Luftreinhalteplan 2013 nachbessern. Da insbesondere Dieselfahrzeuge besonders stark die Luftverschmutzung in Düsseldorf mit Schwefeldioxid verursachen, müssen in dem zu überarbeitenden Luftreinhalteplan auch Fahrverbote für Diesel-Autos „ernstlich“ geprüft werden, urteilte am Dienstag, 13. September 2016, das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az.: 3 K 7695/15). Damit konnte die Deutsche Umwelthilfe mit ihrer Klage einen vollen Erfolg verbuchen. Seit 2010 gilt in Düsseldorf für Schwefeldioxid der über ein Jahr gemittelte Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Die ... weiter lesen
Ein Fahrverbot aus einem Bußgeldbescheid ist erst dann vollstreckbar, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist. Nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides ist die Behörde zuständig, die den Bußgeldbescheid erlassen hat. Das bedeutet, dass dann die Fahrerlaubnis an die Behörde zu übersenden ist, die als Verwaltungsbehörde den rechtskräftigen Bußgeldbescheid erlassen hatte. Die Fahrerlaubnis sollte nicht der einfachem Brief an die Behörde übersandt werden. Wichtig ist, dass man einen Nachweis darüber erhält, dass die Fahrerlaubnis an die Behörde übersandt worden ist. In dem Anschreiben an die Behörde sollte unbedingt das ... weiter lesen
HAGEN (DAV). Ein Gebrauchtwagenhändler muss einen Kunden nicht darauf hinweisen, dass bei einem Fahrzeug die Wartungsintervalle nicht ordnungsgemäß eingehalten wurden. Um diese Frage müsse sich der Käufer selbst kümmern, entschied das Amtsgericht Hagen in einem rechtskräftigen Urteil. Die Entscheidung wurde von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) übermittelt. In dem Fall war das gekaufte Auto elf Monate nach der Übergabe mit einem defekten Zahnriemen liegen geblieben und musste abgeschleppt werden. Der Kläger wollte von dem beklagten Händler nun die entstandenen Kosten erstattet bekommen. Er argumentierte, der Zahnriemen hätte entsprechend den Service-Empfehlungen längst ... weiter lesen
PFORZHEIM (DAV). Ein Unfallgeschädigter hat in aller Regel Anspruch darauf, zur Wahrung seiner Interessen einen Anwalt einzuschalten. Die Kosten dafür müsse die Haftpflichtversicherung des Verursachers tragen, entschied das Amtsgericht Pforzheim. Das Urteil wurde von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht. Im zu Grunde liegenden Fall waren zwei Autos zusammengestoßen. Die Einstandspflicht des Verursachers und seiner Versicherung zu 100 Prozent war unstreitig. Allerdings weigerte sich der Versicherer, die Anwaltskosten des Geschädigten zu übernehmen. Das Gericht sprach ihm jedoch das Recht zu, einen Anwalt zu nehmen. Dies sei "schon aus dem Gesichtspunkt der ... weiter lesen
Koblenz/Berlin (DAV). Bei Dunkelheit muss ein Autofahrer innerhalb der Strecke anhalten können, die seine Scheinwerfer ausleuchten. Andernfalls verstößt er gegen das Sichtfahrgebot und trägt bei einem Unfall eine Mitschuld. Davor warnen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweisen auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 2. Juli 2007 (Az: 12 U 258/06). Die Klägerin war bei Dunkelheit auf ein am Straßenrand stehendes Fahrzeug aufgefahren und hatte sich schwer verletzt. Der Fahrer dieses Wagens war zuvor mit einem anderen Auto zusammengestoßen und links an der Leitplanke zum Stehen gekommen. Die klagende Fahrerin hatte ihm vorgeworfen, er habe das Unfallfahrzeug nicht genügend abgesichert und ... weiter lesen
Berlin (DAV). Autofahrer sollten sich im Herbst gut überlegen, ob sie ihren Wagen unter einem Kastanienbaum parken. Fallen nämlich die harten Früchte auf das Blech und verbeulen es, muss der Eigentümer die Schäden selbst tragen. So entschied das Landgericht Aachen (Urteil vom 5. März 2003, AZ: 4 O 350/02) in einem Fall, den die Deutsche Anwaltauskunft veröffentlicht hat. Die Klägerin hatte ihr Auto morgens auf einem Parkplatz abgestellt und war zur Arbeit gegangen. Als sie abends zurückkam, stellte sie entsetzt fest, dass ein Kastanien-Regen ihren Wagen großflächig verbeult hatte. Als verantwortlich für den Schaden erschien ihr die zuständige Kommune: Diese habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt, weil sie die Parkplätze unter ... weiter lesen
Brandenburg/Berlin (DAV). Das Eindringen von Wasser in den Innenraum eines Cabrios durch Benutzung eines Hochdruckreinigers stellt keinen Mangel dar. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 21. Februar 2007 (AZ: 4 U 121/06) hervor, wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen. Die Käuferin eines Neuwagens, eines Cabrio Citroen C 3, brachte das Fahrzeug in eine Autowaschanlage und führte eine Vorwäsche mit einem Hochdruckreinigungsgerät durch. Das Cabrio verfügt über ein abnehmbares Verdeck, das auf ebenfalls abnehmbaren Holmen aufliegt, damit der Fahrer die Möglichkeit hat, vollkommen offen zu fahren. Beim Kauf hatte der Verkäufer ihr mitgeteilt, dass sie bei einer Autowäsche ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer beim Autofahren mit einem Organizer hantiert, mit dem man auch telefonieren kann, muss ? genau wie beim Telefonieren mit dem Handy ? mit einem Bußgeld rechnen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 27. November 2006 (Az.: 3 SS 219/05) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Ein 42jähriger Mann, der während der Fahrzeit ein elektronisches Notizbuch bedient hatte und dabei von der Polizei erwischt worden war, sollte 40 Euro Bußgeld zahlen. Das Amtsgericht Mannheim hatte ihn freigesprochen, weil die Straßenverkehrsordnung nur die Benutzung eines ?Mobil- oder Autotelefons?, nicht aber die Benutzung eines elektronischen Notizbuches untersagt. Das Oberlandesgericht sah dies ... weiter lesen