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Saarbrücken/Berlin (DAV). Trägt ein Radfahrer keinen Fahrradhelm, trifft ihn bei einem Unfall kein Mitverschulden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn er sich als sportlich ambitionierter Fahrer besonderen Risiken aussetzt oder wenn er aufgrund seiner körperlichen Verfassung besonders gefährdet ist. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 9. Oktober 2007 (AZ: 4 U 80/07) hervor, auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen. Ein 48-jähriger fuhr mit seinem Fahrrad gegen eine gerade geöffnete Autotür. Er stürzte und fiel auf den Hinterkopf. Da er keinen Helm trug, erlitt er schwere Hirnverletzungen. Er wollte daraufhin feststellen lassen, dass der Aussteigende und seine ... weiter lesen
NEUBURG/DONAU (DAV). Beim Zusammenstoß zwischen einem Auto und einem Fahrradfahrer haftet der Radler für den Gesamtschaden nur dann, wenn ihm ein grobes Eigenverschulden nachzuweisen ist. Ansonsten muss die Betriebsgefahr des Autos immer in die Haftungsabwägung einbezogen werden, entschied das Amtsgericht Neuburg an der Donau. In dem Urteil, das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) veröffentlicht haben, war ein Fahrradfahrer auf die Gegenfahrbahn geraten und mit einem entgegenkommenden Auto zusammengestoßen. Die Haftpflichtversicherung des Radlers erstattete der Autofahrerin deren Schaden zu 75 Prozent. Die Frau forderte jedoch die gesamten Kosten: Für sie sei der Unfall eine Folge höherer Gewalt, ... weiter lesen
Wenn man mit dem eigenen Auto ins Ausland fährt, bietet die Kfz-Haftpflichtversicherung für das Auto Versicherungsschutz in ganz Europa und in Anliegerstaaten des Mittelmeers. Folglich hat sie sämtliche Schäden auszugleichen, die der Versicherungsnehmer mit dem versicherten Fahrzeug in einem dieser Länder verursacht und verschuldet. Hält man sich mit einem deutschen Auto außerhalb des Geltungsbereichs der deutschen Kfz-Haftpflichtversicherung auf, sollte man sich entsprechenden Versicherungsschutz verschaffen, empfiehlt die Deutsche Anwaltauskunft. Während die Haftpflichtversicherung dafür sorgt, dass Schäden, die Versicherungsnehmer verursachen, gegenüber dem Geschädigten reguliert werden, dient die Kaskoversicherung dem Ausgleich ... weiter lesen
Hamburg-Barmbek/Berlin (DAV). Wer seine Autotür unachtsam öffnet, haftet für den Schaden bei einem Unfall. Steht fest, dass die Wagentür schon länger geöffnet war, haftet der andere aber aufgrund der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs zu 30 Prozent mit. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek vom 6. August 2015 (AZ: 814 C 86/15), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Die Autofahrerin fuhr mit ihrem Wagen auf einer Stadtstraße. Rechts stand ein Fahrzeug auf einem Parkstreifen. Bei der Vorbeifahrt kollidierte das Fahrzeug der Frau mit der hinteren linken Tür des geparkten Fahrzeugs. Die Frau behauptete, der Fahrer habe ... weiter lesen
Dresden (jur). Autofahrer haben kaum Chancen, für einen mit neuer Software nachgerüsteten Diesel-Pkw eine Kaufpreisminderung durchzusetzen. Nach einem am Donnerstag, 1. März 2018, verkündeten Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden müssten sie hierfür nachweisen, dass die neue Software nachteilige Auswirkungen auf Verbrauch, Leistung oder Lebensdauer des Autos hat (Az.: 10 U 1561/17). Im konkreten Fall sei dies dem Kläger nicht gelungen. Der Autofahrer hatte einen Skoda Octavia Kombi II Scout mit Zwei-Liter-Dieselmotor gekauft. Das Auto verfügte über eine Manipulationssoftware, wodurch die vorgeschriebenen Abgaswerte nur auf dem Prüfstand, nicht aber im Straßenverkehr ... weiter lesen
Berlin (DAV). Fahrlehrer haften für Schäden, die ein Fahrschüler anlässlich der ersten praktischen Fahrstunde erleidet, wenn sie diese nicht ausreichend darauf vorbereiten. Dies entscheid das Landgericht Osnabrück mit Urteil vom 24. April 2002 (AZ 9 O 3071/01), wie die Deutschen Anwaltauskunft mitteilt. Die Klägerin war schon im Rahmen der ersten praktischen Ausbildung von dem Fahrlehrer veranlasst worden, sich mit einem Motorrad in den öffentlichen Straßenverkehr zu begeben. Der Fahrlehrer selbst fuhr mit seinem Fahrschul-PKW hinter ihr her, wobei er über Funk Anweisen erteilte. Die Klägerin wurde angewiesen an einer Kreuzung links abzubiegen. Sie musste aufgrund von Gegenverkehr zunächst anhalten wobei ihr sodann beim anfahren der ... weiter lesen
Coburg/Berlin (DAV). Die kalte Jahreszeit verlangt von Hauseigentümern besondere Vorsicht und Vorsorge ab. Im Zugangsbereich ihres Anwesens ausgelegte Fußmatten dürfen nicht zur gefährlichen Rutschfalle werden. Anderenfalls haften sie für Stürze von Hausbesuchern, so dass Landgericht Coburg in seinem Urteil vom 12. März 2008 (AZ - 21 O 645/07). In dem von den Verkehrsanwälten des Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilten Fall ging eine Patientin zu einer Arztpraxis und musste dabei eine Holzbrücke über einem Teich überqueren. Auf der Holzbrücke lag eine "rutschfeste" Gummimatte. Als die Klägerin bei eiskaltem Novemberwetter mit Blitzeis darauf trat, rutschte die Matte weg und die Klägerin fiel. Sie brach sich einen Wirbel sowie das ... weiter lesen
Wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort wird bestraft, wer sich als Beteiligter eines Verkehrsunfalls vom Unfallort entfernt, ohne zuvor den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Personalien ermögliche zu haben. Auch wird bestraft, wer hierzu nicht eine angemessene Zeit gewartet oder nach einem berechtigten Entfernen die Feststellungen nicht unverzüglich nachgeholt hat. Sollte bei dem Unfall ein Mensch getötet bzw. nicht nur unerheblich verletzt worden sein oder liegt ein bedeutender Fremdschaden (ca. 1.300,00 EUR) vor, wird in der Regel auch die Fahrerlaubnis entzogen. Die Dauer hierfür beträgt je nach Gerichtsbezirk für einen Ersttäter ca. 1 Jahr. In solchen Fällen ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer den Mindestabstand nur geringfügig unterschreitet, kann auf ein mildes Urteil hoffen wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen. Das Amtsgericht Bayreuth hat in seinem Urteil vom 26. Oktober 2006 (AZ.: 2 OWi 139 Js 11473/05) bei Unterschreiten des 50-Meter-Abstandes um nur 5,7 Meter eine nur leichte Fahrlässigkeit festgestellt und die übliche Strafe ermäßigt. Der Betroffene fuhr mit seinem Lkw auf einer Autobahn mit 70 km/h. Der Abstand zum vorderen Fahrzeug betrug anstatt der vorgeschriebenen 50 Meter nur 44,3 Meter. Wegen seiner mehreren ? auch einschlägigen - Eintragungen in Flensburg wurde ihm eine erhöhte Geldbuße von 100 Euro und auch ein einmonatiges Fahrverbot auferlegt. ... weiter lesen
Berlin (DAV). Auch wenn der betroffene Autofahrer eine Geschwindigkeitsübertretung eingeräumt hat, reicht dies allein zu einer Verurteilung nicht aus, wenn im Urteil nicht ausgeführt ist, warum er damals nach den konkreten Umständen in der Lage war, die gefahrene Geschwindigkeit einzuschätzen. So z. B. etwa auf Grund eines Blicks auf den Tachometer unmittelbar nach Bemerken der Geschwindigkeitsmessung. Darauf weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Sie beziehen sich dabei auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 17. November 2006 (Az: 3 Ss-Owi 1570/2006). Zuvor hatte das Amtsgericht Bamberg den betroffenen Autofahrer zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot für die Dauer von einem Monat ... weiter lesen
Geblitzt Mit ES 3.0 – Verfahrenseinstellung In einem unserer aktuellen Fälle wurde unser Mandant auf einer Bundesstraße geblitzt und erhielt einen Bußgeldbescheid mit demVorwurf, er habe die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften nach Toleranzabzug um 24 km/h überschritten. Die Messung erfolgte mit dem mobilen, rechnergesteuerten Einseitensensor ES 3.0. Seitens der Behörde wurde eine Geldbuße in Höhe von 80,00 € festgesetzt. Zudem wurde die Eintragung von einem Punkt in das Verkehrszentralregister in Flensburg angeordnet. Gegen den Bußgeldbescheid wurde Einspruch eingelegt. Darüber wurde die Messung durch einen ... weiter lesen
Der Auffahrunfall gehört in Deutschland zu den häufigsten Unfallkonstellationen. Die Gerichte haben für Auffahrunfälle in jahrzehntelanger Rechtsprechung einen Erfahrungssatz gebildet, der einen Hinweis darauf geben soll, wer in solchen Fällen haften muss- der sogenannte Anscheinsbeweis. Der Anscheinsbeweis wird generell im Zivilrecht als Beweisansatz herangezogen und spielt im Verkehrsrecht eine große Rolle. Der Anscheinsbeweis besagt, dass der erste Anschein der Unfallsituation zu Lasten des Auffahrenden wirkt und davon ausgegangen wird, dass er für die aus dem Unfall entstehenden Kosten zu vollen Teilen haftet. Der BGH begründete diese Ansicht damit, dass der Auffahrende entweder durch ... weiter lesen