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Berlin (DAV). Wer mit dem Auto im europäischen Ausland unterwegs ist, sollte sich vorher vergewissern, ob dort eine Warnwestenpflicht besteht. In immer mehr EU-Ländern muss eine Warnweste getragen werden, wenn auf der Autobahn oder einer Landstraße das Auto nach einem Unfall bzw. einer Panne verlassen wird. Oft wird man schon bestraft, wenn man keine Weste dabei hat. Die vorgeschriebenen Warnwesten müssen gelb oder orange sein und das europäische Kontrollzeichen EN 471 tragen. Die Regeln sind in den einzelnen Staaten sehr unterschiedlich. In manchen Ländern drohen hohe Bußgelder, warnt die Deutsche Anwaltauskunft. In Deutschland besteht bislang keine Pflicht zum Mitführen von Warnwesten in privat genutzten Fahrzeugen. Einige Länder ... weiter lesen
Hamburg-Barmbek/Berlin (DAV). Wer seine Autotür unachtsam öffnet, haftet für den Schaden bei einem Unfall. Steht fest, dass die Wagentür schon länger geöffnet war, haftet der andere aber aufgrund der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs zu 30 Prozent mit. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek vom 6. August 2015 (AZ: 814 C 86/15), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Die Autofahrerin fuhr mit ihrem Wagen auf einer Stadtstraße. Rechts stand ein Fahrzeug auf einem Parkstreifen. Bei der Vorbeifahrt kollidierte das Fahrzeug der Frau mit der hinteren linken Tür des geparkten Fahrzeugs. Die Frau behauptete, der Fahrer habe ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer bei anhaltender überfrierender Nässe den Gehweg nicht regelmäßig streut, muss gegebenenfalls für Behandlungskosten und Schmerzensgeld aufkommen, teilt die Deutsche Anwaltauskunft mit. Dies geht aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin vom 30. April 2004 hervor (Az.: 14 U 159/02) . Der Kläger war auf Grund von Glätte um 11 Uhr vor dem Haus des Beklagten gestürzt. Zwar hatte der mit der Räum- und Streupflicht Beauftragte morgens um 6 Uhr drei Säcke Granulat auf dem Bürgersteig verstreut, doch anhaltender Eisregen verwandelte die Fläche in eine Rutschbahn. Nach Angaben der beklagten Eigentümergemeinschaft sei ein erneutes Streuen zur Verhinderung von Glatteisbindung sinnlos gewesen, so dass auf weitere ... weiter lesen
Berlin (DAV). Autofahrer müssen als Linksabbieger immer auf Straßenbahnen achten. Wollen sie abbiegen und ordnen sich deshalb in eine Verkehrsspur auf der Straßenbahnschiene ein, haben sie schlechte Karten, wenn es zu einem Unfall mit der Tram kommt. Auf dieses Urteil des Kammergerichts Berlin (Urteil vom 26. Januar 2004; Az.: 12 U 182/02) verweist die Deutsche Anwaltauskunft. Ein Linksabbieger hatte ein Gleis nicht rechtzeitig räumen können, als eine Straßenbahn kam. Im Streit über die Haftung für die Unfallfolgen vertrat der Autofahrer die Ansicht, der Bahnbetreiber müsse für den gesamten Schaden aufkommen, da die Betriebsgefahr einer Tram höher sei als die eines PKW. Das Kammergericht sah das anders. Zwar sei der Hinweis auf ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer sich mit seinem Auto nach dem Parken in den fließenden Verkehr einfädeln will, muss besonders aufpassen. Darauf machen die Verkehrsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam und verweisen dabei auf einen Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 4. Januar 2006 (AZ.: 12 U 202/05). Ein Autofahrer wollte aus einer Parklücke herausfahren. Eine Autofahrerin, die hinter ihm auf dem rechten Streifen der Fahrbahn anhielt, hatte ihm ein Zeichen gegeben, dass sie ihm die Ausfahrt aus der Parklücke gestattet. Der Autofahrer fuhr aus der Parklücke heraus auf die rechte Fahrbahn und stieß dabei mit einem Auto zusammen, welches das stehende Fahrzeug der Fahrerin links überholt hatte und nach dem Überholvorgang nach rechts ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Der Fahrdienstvermittler Uber darf in Deutschland seinen Mietwagen-Dienst „Uber Black“ nicht wieder aufnehmen. Die Vermittlung von Fahrdiensten über die Smartphone App „Uber Black“ ist wegen eines Verstoßes gegen das Personenbeförderungsgesetz unzulässig, urteilte am Donnerstag, 13. Dezember 2018, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: I ZR 3/16). Die Karlsruher Richter stießen sich daran, dass mit der App Fahraufträge unmittelbar an die Mietwagenfahrer übermittelt werden. Bei der mittlerweile eingestellten App konnten Fahrgäste einen Mietwagen bei Uber bestellen. Der per Smartphone übermittelte Fahrauftrag wurde zeitgleich an ein ... weiter lesen
Berlin (DAV). Ein Fahrlehrer, der seinem Fahrschüler Aufgaben stellt, die diesen noch überfordern, haftet für Unfallschäden mit, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm am 5. April 2005 (Az.: 9 U 41/03). Ein Fahrschüler muss sich allerdings auch eigenes Verschulden anrechnen lassen, teilt die Deutsche Anwaltauskunft mit. Die 26-jährige Motorradfahrschülerin kam bei der Übung von Notbremsungen bei 50 km/h zu Fall. Die Übung war bereits aus geringeren Geschwindigkeiten mehrmals erfolgreich wiederholt worden. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Klägerin allerdings erst 6 Übungsstunden gehabt. Bei dem Sturz brach die Klägerin sich das linke Knie. Sie verlangte Schmerzensgeld und Schadensersatz. Nachdem das Landgericht die Klage ... weiter lesen
SOLINGEN (DAV). Eine auf der Fahrbahn sitzende Taube rechtfertigt kein riskantes Bremsmanöver. Zu diesem Ergebnis kommt das Amtsgericht Solingen in einem Urteil das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben. Ähnlich haben Oberlandesgerichte entschieden in Fällen, in denen ein Igel, eine Katze oder eine Wildente auf der Fahrbahn Anlass für ein Bremsmanöver mit Unfallfolge waren. In dem Solinger Fall war eine Autofahrerin an einer Kreuzung losgefahren, nachdem die Ampel auf ?Grün? umgesprungen war. Unmittelbar danach hatte sie jedoch abrupt gebremst, um eine auf der Straße sitzende Taube nicht zu überrollen. Eine nachfolgende Fahrerin konnte nicht mehr stoppen ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer den Mindestabstand nur geringfügig unterschreitet, kann auf ein mildes Urteil hoffen wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen. Das Amtsgericht Bayreuth hat in seinem Urteil vom 26. Oktober 2006 (AZ.: 2 OWi 139 Js 11473/05) bei Unterschreiten des 50-Meter-Abstandes um nur 5,7 Meter eine nur leichte Fahrlässigkeit festgestellt und die übliche Strafe ermäßigt. Der Betroffene fuhr mit seinem Lkw auf einer Autobahn mit 70 km/h. Der Abstand zum vorderen Fahrzeug betrug anstatt der vorgeschriebenen 50 Meter nur 44,3 Meter. Wegen seiner mehreren ? auch einschlägigen - Eintragungen in Flensburg wurde ihm eine erhöhte Geldbuße von 100 Euro und auch ein einmonatiges Fahrverbot auferlegt. ... weiter lesen
HAMM (DAV). Wer auf einem Foto aus dem berüchtigten "Starenkasten" nur ungenau zu erkennen ist, hat gute Chancen, aus dem Verfahren ungeschoren herauszukommen. Die Oberlandesgerichte stellen strenge Anforderungen an die Beweisführung des erkennenden Gerichts, soweit es um die Identifizierung vermeintlicher Raser geht. Dies zeigt ein von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilter Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm. Die OLG-Richter hatten über die Rechtsbeschwerde eines Mannes zu entscheiden, der auf Grund eines relativ undeutlichen Fahrer-Fotos zu 150 Euro Geldstrafe und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt worden war. Das Amtsgericht hatte Vergleichsfotos zu Hilfe genommen und ... weiter lesen
Die Anwaltskanzlei Dr. Unger in Moers befasst sich u.a. schwerpunktmäßig mit dem Verkehrsrecht- mit über 30 Jahren juristischer Erfahrung. Weitere Informationen eralten Sie unter verkehrsrechtsanwalt-moers.de. Wenn es zu einem Unfall kommt und kein größerer Personenschaden vorliegt ist man zunächst froh, dass es "nur ein Blechschaden" war. Diese Freude legt sich jedoch recht schnell wieder, wenn die gegnerische Versicherung den Schaden nicht, oder zumindest nicht vollständig reguliert. Wer schuldlos in einen solchen Unfall verwickelt war, wird so erneut zum Opfer. Sie sollten in einem solchen Fall einen Rechtsanwalt aufsuchen. Zum einen wird Ihnen der Rechtsanwalt oder die ... weiter lesen
Auch keine Haftungsbegrenzung durch ein Schild am Parkplatz Berlin (DAV). Ein Kundenparkplatz muss im Winter auch dann geräumt und gestreut werden, wenn der Betreiber das Schild ?Bei Schnee und Eis wird nicht geräumt und nicht gestreut? aufstellt. Dies gilt nach Ansicht des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Urteil vom 22. September 2004 ? 7 U 94/03) vor allem dann, wenn es ein Kundenparkplatz ist, für dessen Benutzung Geld verlangt wird und dieser so eingerichtet ist, dass man nicht mit wenigen Schritten den Bürgersteig erreichen kann. In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall war der Kläger auf dem Parkplatz des Hauptbahnhofes infolge Eisglätte gestürzt. An dem Parkplatz war das Schild aufgestellt: ?Bei Schnee und ... weiter lesen