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Rechtsanwalt in Wiesenbach - Verkehrsrecht
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Experten-Ratgeber
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I. Konkrete und fiktive Abrechnung im Überblick Im Falle eines reparaturwürdigen Fahrzeugschadens kann der Geschädigte zwischen der konkreten und fiktiven Schadensabrechnung wählen. Kurz gesagt bedeutet a) die konkrete Abrechnung die Durchführung der Reparatur in einer Werkstatt auf Rechnung und Erstattung der angefallenen und abgerechneten Reparaturkosten inkl. Mehrwertsteuer durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung, b) die fiktive Abrechnung die Erstattung der Netto-Reparaturkosten (ohne MwSt.) durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung auf Grundlage eines Haftpflichtschaden-Gutachtens oder Kostenvoranschlages, ohne dass es auf eine tatsächliche Reparatur des Fahrzeuges und ... weiter lesen
Ausgangspunkt ist stets die Frage, ob ein in der Europäischen Union (bspw. in Polen oder Tschechien) erworbener Führerschein in Deutschland anzuerkennen ist. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) macht nun wesentliche Einschränkungen bei der Anerkennung von ausländischen Führerscheinen, die im Wege des so genannten „Führerschein-Tourismus" erworben wurden. So hat der EuGH hat am 26.06.2008 zur Frage der rechtsmissbräuchlichen Erteilung eines ausländischen Führerscheins zur Umgehung deutscher MPU-Vorschriften entschieden, dass nach wie vor grundsätzlich die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten, die von einem anderen Mitgliedsstaat nach Ablauf der Sperrfrist erteilten ... weiter lesen
Herne (DAV). Ein Autofahrer, der von der Beschleunigungsspur der Autobahnauffahrt auf eine Spur der Autobahn wechselt und kurz danach geblitzt wird, kann nicht wegen Geschwindigkeitsüberschreitung belangt werden, wenn das entsprechende Hinweisschild lediglich in der Mitte der Kurve der Autobahnauffahrt stand. Dies hat das Amtsgericht Herne in einem Beschluss vom 15. Juni 2005 (Az. 15 Owi 220 Js 482/04 - 15/04) entschieden, wie die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilen. Der betroffene Autofahrer hatte mit seinem Pkw auf der Autobahn die zulässige Geschwindigkeit von 100 km/h um 53 Km/h überschritten und sollte deswegen eine Geldbuße von 150 EURO bezahlen. Außerdem hatte die zuständige Behörde ein Fahrverbot ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer bei Dunkelheit wegen eines Omnibusreifens, der auf der Autobahn liegt, einen Unfall verursacht, muss für den Schaden nicht aufkommen. Darauf weisen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Sie beziehen sich dabei auf ein Urteil des Landgerichts München vom 28. November 2006 (Az.: 2 S 4550/06). Ein Omnibus hatte bei Dunkelheit auf der Autobahn einen kompletten Satz Zwillingsreifen verloren. Eine Autofahrerin war auf einen der Reifen aufgefahren und hatte dadurch einen Unfall verursacht. Die Versicherung des Omnibushalters war der Meinung, dass die Autofahrerin den Unfall mitverschuldet habe. Sie sei nicht so angemessen gefahren, dass sie das Hindernis rechtzeitig habe sehen können. Das ... weiter lesen
SCHWELM (DAV). Auch bei starkem Glatteis muss eine Unfallstelle abgesichert werden, um nachfolgende Fahrzeuge zu warnen. Darauf haben die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) hingewiesen. Sie bezogen sich dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts Schwelm. In dem Fall war eine Autofahrerin auf eisglatter Straße ins Rutschen gekommen und gegen ein geparktes Auto geprallt. Die Frau ließ den in die Fahrbahn hineinragenden Wagen stehen, ohne die Warnblinkanlage einzuschalten oder ein Warndreieck aufzustellen. Minuten später kam eine andere Fahrerin an der Unfallstelle vorbei, sah das Hindernis, kam beim Bremsversuch ins Rutschen und fuhr auf das stehende Auto auf. Vor Gericht stritten beide Frauen jetzt um die ... weiter lesen
KOBLENZ (DAV). Wer sein Auto ? ob im Urlaub oder zu Hause - so abstellt, dass sich Autodiebe nur noch bedienen müssen, handelt grob fahrlässig und verliert den Schutz seiner Teilkasko-Versicherung. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz festgestellt, wie die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) berichten. Ein in Deutschland lebender Jugoslawe war auf Heimat-Urlaub gefahren und hatte deshalb vorher für einen Monat eine Auslands-Teilkaskoversicherung abgeschlossen. In Belgrad ereignete sich nach Schilderung des Mannes folgendes Missgeschick: Er wollte auf einem Parkplatz einen Parkschein ziehen, stieg aus, ließ den Wagen mit laufendem Motor und steckendem Zündschlüssel stehen und ging zum Automaten, von wo aus er das ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer einen Linksabbieger links überholt, trägt bei einem Unfall die Hauptschuld. Auf dieses Urteil des OLG Hamm vom 23. Februar 2006 (6 U 126/05) weisen die Verkehrsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Der Kläger hatte sich mit seinem Auto mit Anhänger links eingeordnet und den Blinker gesetzt, um zu seiner Grundstückseinfahrt zu gelangen. Während er zum Abbiegen ansetzte, begann der Beklagte, zwei Autos hinter dem Gespann, zu überholen. Es kam zu einem Zusammenstoß. Die Richter sprachen dem Kläger einen Anspruch auf Erstattung von 80 Prozent des entstandenen Schadens zu. Zwar sei das Linksabbiegen immer mit einer gewissen Gefährdung verbunden - daher die Mithaftung des Klägers -, jedoch hatte sich der ... weiter lesen
SOLINGEN (DAV). Eine auf der Fahrbahn sitzende Taube rechtfertigt kein riskantes Bremsmanöver. Zu diesem Ergebnis kommt das Amtsgericht Solingen in einem Urteil das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben. Ähnlich haben Oberlandesgerichte entschieden in Fällen, in denen ein Igel, eine Katze oder eine Wildente auf der Fahrbahn Anlass für ein Bremsmanöver mit Unfallfolge waren. In dem Solinger Fall war eine Autofahrerin an einer Kreuzung losgefahren, nachdem die Ampel auf ?Grün? umgesprungen war. Unmittelbar danach hatte sie jedoch abrupt gebremst, um eine auf der Straße sitzende Taube nicht zu überrollen. Eine nachfolgende Fahrerin konnte nicht mehr stoppen ... weiter lesen
Dies hat jetzt der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe entschieden und eine 48-jährige Unternehmerin aus dem nordbadischen Raum vom Vorwurf der Körperverletzung (§ 223 StGB) freigesprochen. Diese hatte im Herbst 2003 mit ihrem Kraftfahrzeug das Rotlicht an einer Kreuzung auf der B 36 bei Karlsruhe übersehen und war mit einem anderen Fahrzeug zusammengestoßen, welches durch die Wucht des Aufpralls umgeworfen wurde. Dabei erlitt ein in diesem Fahrzeug auf dem Rücksitz befindlicher 12-jähriger Schüler eine zehn Zentimeter lange Hautrötung am Hals, als sein Sicherheitsgurt hieran entlang streifte. Entgegen den Vorinstanzen, welche die Angeklagte zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je ? 30 (insgesamt somit ? 600) ... weiter lesen
Seit dem 1.7.1996 gilt gemäß der 2. Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG in der Europäischen Union der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen. Aber spätestens seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Fall Kapper vom 29.4.2004 boomt das Geschäft mit dem Erwerb von EU-Führerscheinen. So vor allem in Tschechien, Polen, Rumänien und Bulgarien. Mit dieser Entscheidung und in den darauffolgenden Entscheidungen in den Fällen Halbritter und Kremer stellte der EuGH nämlich klar, dass der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung es verbietet, den Einsatz solcher erworbenen Führerscheine wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG ... weiter lesen
Berlin (DAV). Beim Rückwärtsfahren aus einer Parkbucht auf einem Parkplatz gilt die allgemeine Rücksichtnahmepflicht. An den Fahrer sind nicht die Voraussetzungen der "erhöhten Sorgfalt" zu stellen, teilt die Deutsche Anwaltauskunft mit. Das Oberlandesgericht Stuttgart gab mit Beschluss vom 17. Mai 2004 (Az.: 1 Ss 182/04) dem Antragsteller Recht, der sich gegen die Verurteilung durch das Amtsgericht zu einer Geldbuße von 50 ? wegen fahrlässiger Gefährdung eines Anderen beim Rückwärtsfahren wehrte. Die der Verurteilung zu Grunde liegende Vorschrift des § 9, Abs. 5 Straßenverkehrsordnung (StVO) gelte aber für den fließenden Verkehr, so die Richter. Beim Rangieren in einer Parklücke zwischen ausschließlich stehenden Fahrzeugen gelte ... weiter lesen
CHEMNITZ (DAV). Wenn ein Auto durch eine Sturmböe von der Fahrbahn geschleudert wird, zahlt die Teilkaskoversicherung den entstandenen Schaden. Für ein sturmbedingtes Abkommen von der Straße sprechen nach Überzeugung des Landgerichts Chemnitz ?wetterbedingte Luftbewegungen von mindestens Windstärke 8?, wie die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilen. Diese Feststellung ist wichtig für die Frage, ob die Versicherung eintreten muss. Dies gilt nämlich nur für Schäden, die durch ?unmittelbare Einwirkung? des Sturms auf das Fahrzeug entstehen ? einschließlich heruntergefallener Ziegel und umgestürzter Bäume. Ist der Unfall aber nur mittelbare Folge des Sturms ? beispielsweise, weil der Fahrer wegen einer Böe das ... weiter lesen