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Berlin (DAV). Wer an einer grünen Ampel anfährt und plötzlich ohne erkennbaren Grund abbremst, haftet für den Schaden allein. Aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. vom 2. März 2006 (AZ - 3 U 220/05 -) geht hervor, dass somit nicht immer der Auffahrende schuld ist, teilen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit. An einer roten Ampel standen der Kläger und der Beklagte hintereinander. Als die Ampel auf ?Grün? schaltete fuhren beide los. Vor der Kreuzungsmitte bremste der Kläger plötzlich ab, woraufhin der Beklagte auffuhr. Der Kläger wollte nun seinen Schaden ersetzt bekommen. Sein plötzliches Abbremsen begründete er mit einer sich nähernden Straßenbahn. Sowohl das Landgericht als auch das ... weiter lesen
Berlin (DAV). Der Parkplatz eines Hotels muss, wenn er für Gäste bestimmt ist, bei Eis und Schnee gestreut werden. Das Landsgericht Augsburg entschied, dass allein das Räumen des Geländes nicht ausreicht, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt (Urteil vom 11. Januar 2001, AZ 3 O 2846/00). In dem mitgeteilten Fall war eine Frau auf dem hoteleigenen Parkplatz in Höhe der Ausfahrt auf einer vereisten Fläche gestürzt. Dabei brach sie sich die Kniescheibe und erlitt einen Knorpelschaden im rechten Kniegelenk, der operiert werden musste. Von dem Hotelbetreiber verlangte sie den entstandenen materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen. Das Gericht stellte fest, dass den Hotelbetreiber nicht nur eine Räum- sondern auch eine ... weiter lesen
- Schadensersatzansprüche können in Deutschland durchgesetzt werden - Berlin (DAV). Lange war die Urlaubsreise geplant. Das Auto ist vollgepackt und die Freude groß. Nach einem Verkehrsunfall im Urlaubsland und dem folgenden Ärger mit der Versicherung ist die Erholung aber schnell verflogen. Bei Unfällen innerhalb der Europäischen Union müssen sich die Geschädigten wenigstens nicht mehr mit dem Schuldigen und dessen Versicherung im Ausland streiten und das zur Not auch noch in Spanisch. Dies teilt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mit. Seit 2003 können Geschädigte ihre Schadensersatzansprüche im Heimatland bei einem ?Schadensregulierungsbeauftragten? des ausländischen Haftpflichtversicherers ... weiter lesen
Celle/Berlin (DAV). Versteckt eine Mutter den Autoschlüssel unter ihrem Kopfkissen, damit der Sohn nicht mit dem Wagen verbotenermaßen fahren kann, reicht das als Vorsichtsmaßnahme aus. Nimmt er während der Nacht den Schlüssel trotzdem weg und verursacht dann einen Unfall, muss die Versicherung zahlen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 15. November 2007 (Az: 8 U 75/07), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen. Da der 18jährige Sohn bereits in der Vergangenheit das Auto der Mutter mehrfach unbefugt und ohne Führerschein benutzt hatte, versteckte sie den Autoschlüssel nachts unter ihrem Kopfkissen. Trotzdem gelang es ihm, den Schlüssel zu entwenden, und er verursachte ... weiter lesen
Berlin (DAV). Ein Auto-Sachverständiger muss sein Honorar nicht nach seinem Zeitaufwand berechnen. Die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) stellten klar, dass er sich bei der Honorarberechnung auch nach der festgestellten Schadenshöhe richten darf. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Daun vom 19. Oktober 2005 (AZ.: 3 C 27/05) hervor. Nach einem Autounfall erstellte ein Sachverständiger ein Schadensgutachten über das erheblich beschädigte Auto. Sein Honorar bemaß er nach einer Tabelle, die sich nach der festgestellten Schadenshöhe richtete. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers weigerte sich, das Honorar zu zahlen, weil sie der Meinung war, der Sachverständige müsse nach Zeitaufwand bezahlt ... weiter lesen
JENA (DAV). Ein Radfahrer, der nachts verbotswidrig durch eine Fußgängerzone fährt, muss auf seinem Weg mit Hindernissen rechnen. Stürzt er beispielsweise über einen Betonpoller, kann er nicht die zuständige Kommune wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht haftbar machen. Dies folgt aus einem Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben. Die Richter wiesen die Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage einer Frau ab, die mit ihrem Rad im Dunkeln auf einem nur Fußgängern vorbehaltenen Straßenabschnitt über einen Poller gestützt war und sich erheblich verletzt hatte. Dort sei Fahrradfahren verboten gewesen. Die ... weiter lesen
Berlin (DAV). Autofahrer müssen beim Linksabbiegen aufpassen. Sonst droht die Schadensersatzpflicht, und dies selbst dann, wenn der Gegenverkehr zu schnell gefahren ist. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Plön vom 14. Dezember 2005 (Az.: 2 C 1197/04) hervor, auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen. In dem Fall bog der Beklagte von einer Bundesstraße links ab und kollidierte mit dem entgegenkommenden Kläger. Dieser fuhr 74 km/h statt der erlaubten 60 km/h und wollte trotz der Geschwindigkeitsüberschreitung seinen Schaden ersetzt bekommen. Der Beklagte verweigerte die Zahlung, mit der Begründung, dass der Kläger zu schnell gefahren sei. Der Abbiegende muss aber den Schaden allein ... weiter lesen
Celle/Berlin (DAV). Bei der Kollision zweier Fahrzeuge, bei der der eine Fahrer links abbiegen will, der andere jedoch gerade zum Überholmanöver ansetzt, trifft beide Fahrer die gleiche Schuld. Über dieses Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 19. Dezember 2007 (AZ: 14 U 97/07) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Ein Autofahrer, der nach links in einen Feldweg abbiegen wollte, kollidierte mit einem Motorradfahrer, der dazu ansetzte, ihn zu überholen. Da beide Beteiligten die Situation unterschiedlich schilderten, stand bei dieser Klage Aussage gegen Aussage: Der Linksabbieger berichtete, er habe links geblinkt, das Tempo verringert und sich auf dem linken Teil der Fahrbahnspur eingeordnet, ... weiter lesen
Berlin (DAV). Auch bei einem sieben Jahre alten Auto bekommt man im Rahmen der ?fiktiven Abrechnung? die Stundensätze einer Markenwerkstatt ersetzt. Auf dieses Urteil des Amtsgerichts München vom 20. Juni 2006 (Az.: 343 C 34380/05) verweisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Das Auto des Geschädigten war zum Zeitpunkt des Unfalls bereits sieben Jahre alt. Nach dem Unfall wollte der Geschädigte den sogenannten fiktiven Schadensersatz, also die Kosten, die entstehen würden, wenn er sein Auto in einer Fachwerkstatt reparieren lassen würde. Der Beklagte wollte dies nicht zahlen und verwies auf die Stundensätze freier Werkstätten. Das Gericht gab dem Geschädigten Recht. Der Kläger habe Anspruch auf ... weiter lesen
Handyverstoß Gemäß § 23 Abs.1 a StVO ist es untersagt ein Mobilfunktelefon während der Fahrt zu benutzen. Immer wieder stellt sich die Frage, wann ein Handyverstoß vorliegt. Ein bloßes Umlagern des Handys erfüllt den Tatbestand wohl nicht. Allerdings muss das Handy nicht als Telefon benutzt werden, um einen Handverstoß zu erfüllen. Mal wieder mussten sich die Oberlandesgerichte mit der Frage befassen, ob ein Handverstoß vorliegt: Handyverstoß: Darf die Handy Kamera benutzt werden? Nein. Nach Ansicht des OLG Hamburg (Entscheidung vom 28.12.15, 2-86/15 RB) umfasst der Begriff des Benutzens im Sinne des § 23 I a StVO auch die Nutzung der ... weiter lesen
Berlin (DAV). Droht einem Betroffenen durch ein mehrmonatiges Fahrverbot die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, ist dies als unzumutbare Härte zu bewerten, die die Umwandlung des Fahrverbots in eine höhere Geldstrafe begründet. Auf diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 28. Oktober 2004 (Az.: 3 Ss OWi 601/04) weist die Deutsche Anwaltauskunft hin. Das Amtsgericht hatte gegen einen Verkehrssünder ein zweimonatiges Fahrverbot verhängt. Das, obwohl der Arbeitgeber mitgeteilt hat, dass der Betroffene bei einem längeren Fahrverbot mit einer Kündigung rechnen müsse. Mehr als einen durchgehenden Urlaubsanspruch von einem Monat könne er auf Grund hohen Arbeitsaufkommens nicht gewähren, so der Arbeitgeber. Dennoch hielten die ... weiter lesen
Berlin/Frankfurt am Main (DAV). Die Neulackierung eines gebrauchten Kraftfahrzeugs, die lediglich der Beseitigung von Kratzern, Parkdellen und Steinschlagschäden dient, ist kein Mangel. Wenn jedoch mit der Lackierung ein echter Unfallschaden oder Durchrostung verdeckt werden soll, kann der Kauf rückgängig gemacht werden. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 15. Februar 2001 (AZ: 3 U 86/2000), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen. Der Käufer hatte die Rückabwicklung des Kaufvertrages über einen drei Jahre alten BMW verlangt und geltend gemacht, ihm sei die Durchführung einer Neulackierung verschwiegen worden. Das Gericht gab dem Verkäufer Recht. ... weiter lesen