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HAMBURG (DAV). Wer sein Auto verkehrsbehindernd parkt und mit einem Zettel hinter der Windschutzscheibe seine jederzeitige Erreichbarkeit kundtun will, geht ein beträchtliches Risiko ein. Die Polizei oder die Ordnungsbehörde muss nämlich keine intensiven Nachforschungen nach dem Fahrer betreiben, bevor sie das falsch parkende Auto abschleppen lässt. Dies geht aus einem Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) hervor, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitgeteilt haben. Ein im Auto liegender, vorgefertigter Zettel mit der Information ?Bei Störung bitte anrufen, komme sofort? und die Angabe einer Handy-Nummer genügt nach Ansicht der Hamburger ... weiter lesen
Berlin/Potsdam (DAV). Wer bei einem Wendemanöver auf Straßenbahnschienen anhalten muss, um den Gegenverkehr durchzulassen, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung. Kollidiert er mit der Straßenbahn, muss er größtenteils für den Schaden aufkommen. Auf ein entsprechendes Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgericht vom 26. Februar 2009 (AZ: 12 U 145/08), weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Eine Autofahrerin wollte wenden und musste dabei auf den in der Mitte der Straße verlaufenden Straßenbahnschienen warten, um Gegenverkehr durchzulassen. Es kam zum Unfall mit einer von hinten heranfahrenden Straßenbahn. Der Halter des Fahrzeugs verklagte die Verkehrsbetriebe auf Schadensersatz. Die ... weiter lesen
Berlin (DAV). Das Übersehen von Verkehrszeichen, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung anzeigen, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf einem Augenblicksversagen beruhen und damit die regelmäßige Folge eines Fahrverbots ausschließen. Darauf machen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam und weisen auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 30. November 2005 (AZ: 1 Ss 120/05) hin. Ein Autofahrer hatte auf einer autobahnmäßig ausgebauten Landstraße eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h nicht beachtet. Weil er bereits ein Jahr zuvor wegen eines ähnlichen Geschwindigkeitsverstoßes verurteilt worden war, hatte das Amtsgericht einen beharrlichen Pflichtenverstoß angenommen und ihn mit ... weiter lesen
Dies hat jetzt der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe entschieden und eine 48-jährige Unternehmerin aus dem nordbadischen Raum vom Vorwurf der Körperverletzung (§ 223 StGB) freigesprochen. Diese hatte im Herbst 2003 mit ihrem Kraftfahrzeug das Rotlicht an einer Kreuzung auf der B 36 bei Karlsruhe übersehen und war mit einem anderen Fahrzeug zusammengestoßen, welches durch die Wucht des Aufpralls umgeworfen wurde. Dabei erlitt ein in diesem Fahrzeug auf dem Rücksitz befindlicher 12-jähriger Schüler eine zehn Zentimeter lange Hautrötung am Hals, als sein Sicherheitsgurt hieran entlang streifte. Entgegen den Vorinstanzen, welche die Angeklagte zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je ? 30 (insgesamt somit ? 600) ... weiter lesen
Wenn die Temperaturen unter den Gefrierpunkt sinken und die Straßen teilweise vereist sind, bleiben Unfälle meist nicht aus. Auch wenn glücklicherweise größere Personenschäden ausbleiben, so kommt es doch immer häufiger zu Problemen bei der anschließenden Schadensregulierung mit den Versicherungen. Leider ist vermehrt zu erkennen, dass die Versicherungen nicht unerhebliche Abschläge auf die Schadenersatzforderungen machen. Der Geschädigte fühlt sich in einer solchen Situation meist zu Recht ungerecht behandelt. Zum einen ist er häufig schuldlos in einen Unfall verwickelt worden und nun wird er bei der Regulierung durch die gegnerische Versicherung erneut zum Opfer. ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Der Fahrdienstvermittler Uber darf in Deutschland seinen Mietwagen-Dienst „Uber Black“ nicht wieder aufnehmen. Die Vermittlung von Fahrdiensten über die Smartphone App „Uber Black“ ist wegen eines Verstoßes gegen das Personenbeförderungsgesetz unzulässig, urteilte am Donnerstag, 13. Dezember 2018, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: I ZR 3/16). Die Karlsruher Richter stießen sich daran, dass mit der App Fahraufträge unmittelbar an die Mietwagenfahrer übermittelt werden. Bei der mittlerweile eingestellten App konnten Fahrgäste einen Mietwagen bei Uber bestellen. Der per Smartphone übermittelte Fahrauftrag wurde zeitgleich an ein ... weiter lesen
Wiesbaden/Berlin (DAV). Eine Straßenbaufirma hat Straßenschilder nicht nur entsprechend der Kontroll- und Sicherungspflichten zu befestigen, sondern auch der Wetterlage angemessen. Dies gehört zu ihren Verkehrssicherungspflichten. Über dieses Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden vom 15. Mai 2008 (92 C 4538/97 ? 28) berichten die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Eine Straßenbaufirma hatte auf einer Autobahnbaustelle ein Warnschild installiert. Als starker Wind der Stärke 8 aufkam, flog das Schild durch die Luft und beschädigte die Motorhaube eines Autos. Der Fahrer klagte auf Schadenersatz. Nach Ansicht des Gerichts hatte die Straßenbaufirma ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt und musste daher dem ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer mit dem Auto im europäischen Ausland unterwegs ist, sollte sich vorher vergewissern, ob dort eine Warnwestenpflicht besteht. In immer mehr EU-Ländern muss eine Warnweste getragen werden, wenn auf der Autobahn oder einer Landstraße das Auto nach einem Unfall bzw. einer Panne verlassen wird. Oft wird man schon bestraft, wenn man keine Weste dabei hat. Die vorgeschriebenen Warnwesten müssen gelb oder orange sein und das europäische Kontrollzeichen EN 471 tragen. Die Regeln sind in den einzelnen Staaten sehr unterschiedlich. In manchen Ländern drohen hohe Bußgelder, warnt die Deutsche Anwaltauskunft. In Deutschland besteht bislang keine Pflicht zum Mitführen von Warnwesten in privat genutzten Fahrzeugen. Einige Länder ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wie man sich bei einem ?Grünen Pfeil? an einer Kreuzung richtig verhält, ist vielen unklar. Dies liegt vor allem daran, dass nicht in allen Teilen der Bundesrepublik der ?Grüne Pfeil? Tradition hat und viele Autofahrer dadurch verunsichert sind. Die Deutsche Anwaltauskunft warnt davor, unbewusst einen Rotlicht-Verstoß zu begehen. Wenn bei einer auf Rot geschalteten Ampel durch einen ?Grünen Pfeil? das Rechtsabbiegen gestattet ist, muss der Verkehrsteilnehmer vor dem Abbiegen an der Haltelinie dennoch stoppen. Tut er dies nicht, muss er mit einer Strafe von 50,- ? und drei Punkten in Flensburg rechnen. Im Übrigen darf nur abgebogen werden, wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ... weiter lesen
Köln/Berlin (DAV). Auf Radfahrer als „schwächere“ Verkehrsteilnehmer müssen vor allem Autofahrer besonders achten. Sie können sich aber nicht darauf verlassen, immer Vorfahrt zu bekommen. Ein Radfahrer, der eine Vorfahrtsstraße überqueren möchte, trägt bei einem Unfall die alleinige Schuld. Über diesen Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 29. August 2007 (AZ: 20 U 107/07) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Im vorliegenden Fall wollte eine Radfahrerin an einer Kreuzung eine Vorfahrtstraße überqueren. Beim Überqueren der Fahrbahn kollidierte sie mit einem vorfahrtberechtigten Auto und zog sich beim Sturz Verletzungen zu. Daraufhin erhob die Radfahrerin Klage gegen den Autofahrer. ... weiter lesen
Dresden (jur). Autofahrer haben kaum Chancen, für einen mit neuer Software nachgerüsteten Diesel-Pkw eine Kaufpreisminderung durchzusetzen. Nach einem am Donnerstag, 1. März 2018, verkündeten Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden müssten sie hierfür nachweisen, dass die neue Software nachteilige Auswirkungen auf Verbrauch, Leistung oder Lebensdauer des Autos hat (Az.: 10 U 1561/17). Im konkreten Fall sei dies dem Kläger nicht gelungen. Der Autofahrer hatte einen Skoda Octavia Kombi II Scout mit Zwei-Liter-Dieselmotor gekauft. Das Auto verfügte über eine Manipulationssoftware, wodurch die vorgeschriebenen Abgaswerte nur auf dem Prüfstand, nicht aber im Straßenverkehr ... weiter lesen
Die Grundregel, dass der Auffahrende stets die Schuld am Unfall trägt, gilt nicht in jedem Fall. So entschied das Amtsgericht München, dass ein Verkehrsteilnehmer die Alleinschuld an einem Unfall trägt, wenn er nach dem Umschalten auf Grün zunächst anfährt und nach wenigen Metern sein Fahrzeug abrupt zum Stillstand abbremst und der Hintermann dann auffährt (AZ 345 C 10019/01 vom 27. Juli 2001). Im Großstadtverkehr sei es zulässig in einer Fahrzeugkolonne mit kurzen Abständen zu fahren. Wer in diesem Falle überraschend stark abbremst, trägt die Verantwortung für den Unfall verursacht, so die Deutsche Anwaltauskunft. Im vorliegenden Fall fuhr die Klägerin in einem Kreuzungsbereich auf der Linksabbiegerspur. Die Linksabbiegerampel ... weiter lesen