Fahrtenschreiber
Der Tachograf wird allgemein Fahrtenschreiber genannt. Es handelt sich hierbei um einen Tachometer, an den ein Messschreiber angeschlossen ist. Dieser zeichnet sowohl Lenk- als auch Ruhezeiten des Fahrers, kurze Fahrtunterbrechungen, gefahrene Kilometer sowie die Geschwindigkeit auf. Alle LKW über 3,5 Tonnen sowie Omnibusse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen sind innerhalb der EU zum Führen des Fahrtenschreibers verpflichtet.
Zu Beginn jeder Arbeitszeit ist der Fahrer dazu angehalten, eine neue, unbeschriebene Tachoscheibe in den Fahrtenschreiber einzulegen. Zuvor wird der aktuelle Tachostand vermerkt, was ebenso am Ende jeder Arbeitszeit geschieht. Ebenso sind Ausgangs- und Ankunftsort zu vermerken. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Bundesagentur für Güterfernverkehr können durch dieses Hilfsmittel genau erkennen, ob die Ruhezeiten eingehalten werden und die Fahrtroute direkt gefahren wurde. Grundsätzlich sind Tachoscheiben personenbezogen. Das bedeutet, dass sie einem einzigen Fahrer zu geordnet werden können. Sollte ein Fahrzeug mit 2 Fahrern besetzt sein, führt jeder seine eigene Scheibe. Durch den Einsatz von Fahrtenschreibern soll die Sicherheit auf den Straßen erhöht werden. Zu lange Fahrzeiten führen zu Unaufmerksamkeit, die schnell zu Unfällen führen kann.
Trotz Vorgabe durch den Arbeitgeber und die Bundesagentur für Güterfernverkehr kann es zu einer Überschreitung der täglichen Fahrzeiten kommen. Wird dies in einer Verkehrskontrolle aufgedeckt, so ist es an der Zeit, sich die Unterstützung eines Rechtsanwaltes für Fahrtenschreiber zu sichern. Da ein Berufskraftfahrer es sich nicht leisten kann, die Fahrerlaubnis zu verlieren, ist der Anwalt für Fahrtenschreiber bemüht, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um dies zu verhindern. Als Spezialist auf dem Gebiet wird er seinen Mandanten tatkräftig unterstützen.