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Potsdam (DAV). Wer in der Nacht auf einer gut ausgeleuchteten Straße mit Standlicht fährt, muss nicht immer damit rechnen, dass ihm der Führerschein entzogen wird, auch wenn er Alkohol getrunken hat. Dies entschied das Landgericht Potsdam in einem Beschluss vom 23. Februar 2005 (Az.: 24 Qs 37/05), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein mitteilt. Der betroffene Autofahrer war von der Polizei angehalten worden. Eine ihm entnommene Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 0,82 mg/g und darüber hinaus noch den Nachweis für Amphetamine. Das Amtsgericht Brandenburg hatte ihm daraufhin die Fahrerlaubnis entzogen, da er in alkoholbedingtem fahruntüchtigem Zustand mit seinem Auto gefahren sei. Er habe ... weiter lesen
Berlin (DAV). An Auffahrten von Autobahnen können sich Autofahrer nicht auf das sogenannte Reißverschlussverfahren berufen und sich ?reindrängeln?. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 24. Oktober 2005 (AZ: 16 U 25/05) hervor, auf das die Deutsche Anwaltauskunft hinweist. Die durchgehenden Fahrbahnen haben auf einer Autobahn stets Vorfahrt. In dem Fall hatte sich ein Autofahrer von der Beschleunigungsspur aus in den zähfließenden Verkehr auf der Autobahn einfädeln wollen. Als der versuchte, sich vor einen LKW einzuordnen, fuhr der Lastwagen auf den PKW auf. Dabei entstand ein Sachschaden von 1.700 ?. Der PKW-Fahrer klagte, blieb jetzt aber auf seinem Schaden sitzen: Auf einer Autobahn müsse der auffahrende ... weiter lesen
Koblenz/Berlin (DAV). Bei Dunkelheit muss ein Autofahrer innerhalb der Strecke anhalten können, die seine Scheinwerfer ausleuchten. Andernfalls verstößt er gegen das Sichtfahrgebot und trägt bei einem Unfall eine Mitschuld. Davor warnen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweisen auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 2. Juli 2007 (Az: 12 U 258/06). Die Klägerin war bei Dunkelheit auf ein am Straßenrand stehendes Fahrzeug aufgefahren und hatte sich schwer verletzt. Der Fahrer dieses Wagens war zuvor mit einem anderen Auto zusammengestoßen und links an der Leitplanke zum Stehen gekommen. Die klagende Fahrerin hatte ihm vorgeworfen, er habe das Unfallfahrzeug nicht genügend abgesichert und ... weiter lesen
Berlin (DAV). Auch ein 10jähriges Kind, das Fahrrad fährt, kann bei einem Unfall haften, wenn es ohne Helm fährt. Davor warnt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Blick auf ein Urteil des Landgerichts Krefeld vom 22. Dezember 2005 (Az: 3 0 179/05). Mit seinen Freunden war der Junge auf einem privaten Garagenhof mit einem BMX-Rad gefahren. Einen Fahrradhelm trug er dabei nicht. Da der Platz im Zufahrtsbereich durch eine 1,6 Meter hohe Hecke begrenzt war, konnte man die Kinder von der Straße aus nicht sehen. Als der Fahrer eines mit 30 km/h fahrenden Transporters auf den Hof fuhr, prallte er mit dem Kind zusammen. Das Gericht legte den Anteil des Mitverschuldens bei beiden mit 50% fest. Diese ... weiter lesen
SAALFELD (DAV). Reue und ein umfassendes Geständnis können einem Autofahrer auch dann noch nützen, wenn der Tatbestand der Unfallflucht bereits erfüllt ist. Es winkt eine vergleichsweise milde Verurteilung, wie die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) am Beispiel einer Entscheidung des Amtsgerichts Saalfeld zeigen. Hier war der Angeklagte in der Dunkelheit nach einer Vorfahrtsverletzung mit einem anderen Auto kollidiert und hatte sich aus dem Staub gemacht. Am folgenden Morgen stellte sich der Mann der Polizei, nahm alle Schuld auf sich und ermöglichte damit, dass seine Haftpflichtversicherung die Unfallgegnerin in vollem Umfang entschädigte. Dies hielt ihm der Richter in seinem Prozess bei der Strafzumessung ... weiter lesen
MÜHLHAUSEN (DAV). In einem Autobahn-Baustellenbereich mit verengten Fahrspuren trifft den Überholenden ein höheres Haftungsrisiko als den Überholten. Dies folgt aus einem Urteil des Landgerichts Mühlhausen, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben. Der Entscheidung zu Grunde lag ein Unfall, bei dem ein Auto auf der nur zwei Meter breiten Überholspur mit dem überholten Gespann (Personenwagen und Anhänger) seitlich kollidiert war. Dessen Fahrspur war 2,50 Meter breit. Trotz der Einschaltung eines Sachverständigen konnte das Gericht in der Beweisaufnahme kein überwiegendes Verschulden eines der beiden unfallbeteiligten Fahrer feststellen. So blieb ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer trotz nach rechts gesetzten Blinkers weiter geradeaus fährt und dadurch einen Unfall verursacht, muss unter Umständen allein für den Schaden aufkommen, auch wenn der Unfallgegner eigentlich hätte warten müssen. Darauf machen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam. Sie verweisen dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts Homburg vom 2. Mai 2006 (AZ - 16 C 65/06 -). Ein Autofahrer hatte sein Blinklicht nach rechts gesetzt, war aber trotzdem auf der vorfahrtsberechtigten Straße geradeaus weiter gefahren. An der Straßenkreuzung fuhr eine wartepflichtige Autofahrerin aus einer Seitenstraße auf die Kreuzung. Sie war der Meinung, dass der Autofahrer nach rechts in die Seitenstraße einbiegen ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer einen Kraftwagen mit Sandalen lenkt, darf nicht mit einem Bußgeld belegt werden. Dies gilt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle zumindest dann, wenn Dritte nicht geschädigt, gefährdet oder belästigt werden. Auf das Urteil vom 13. März 2007 (Az.: 322 Ss 46/07) macht die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam. Im entschiedenen Fall lenkte ein LKW-Fahrer sein Fahrzeug mit Schuhen, die vorn geschlossen aber hinten offen waren und keinen Fersenriemen hatten. Das Amtsgericht hatte den LKW-Fahrer unter Hinweis auf die Unfallverhütungsvorschrift für Fahrzeuge, in der vorgeschrieben wird, dass beim Führen eines LKWs ?Schuhwerk getragen werden muss, das den Fuß umschließt?, mit einem Bußgeld in Höhe von 57,50 ? ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Anordnung der Straßenverkehrsbehörde gegenüber einem Fahrzeughalter, ein Jahr lang ein Fahrtenbuch für die auf ihn angemeldeten Fahrzeuge zu führen, offensichtlich rechtmäßig ist. Im Einzelnen lag der Entscheidung folgender Sachverhalt zugrunde: Der Antragsteller, ein Rentner, ist Halter von drei Fahrzeugen. Mit einem dieser Fahrzeuge wurde im Sommer 2004 eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen, der Fahrer des Wagens überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 41 km/h. Der Antragsteller gab im Ermittlungsverfahren gegenüber der Polizei an, nicht selbst gefahren zu sein. Er war trotz eines Beweisfotos nicht bereit, Angaben zur Identität des ... weiter lesen
OLDENBURG (DAV). Auch bei einem hartnäckigen Verkehrssünder kann die erfolgreiche Teilnahme an verkehrspsychologischen Maßnahmen helfen, die Fahrerlaubnis zu erhalten. Dies berichtet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweisen auf einen entsprechenden Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg. Darin ging es um einen Autofahrer, der nach einer Reihe Verkehrsdelikten wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden war. Zugleich hatte er die Fahrerlaubnis entzogen bekommen. Die verhängte Sperrfrist für eine Neuerteilung betrug drei Monate. Die Berufung des Angeklagten gegen dieses Urteil wurde vom Landgericht verworfen. In der ... weiter lesen
Begeht eine Person eine Geschwindigkeitsüberschreitung, kann von der Verwaltungsbehörde oder dem Gericht unter bestimmten Umständen gemäß § 25 Abs. 1 S. 1 StVG neben einer Geldbuße zusätzlich ein Fahrverbot von bis zu 3Monaten angeordnet werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Betroffene beharrlich gegen seine Pflichten als Kraftfahrzeugführer verstoßen hat. Was unter einer „beharrlichen Pflichtverletzung“ zu verstehen ist, ergibt sich aus § 4 Abs. 2 BkatV (Bußgeldkatalogverordnung). Der Führer eines Kraftfahrzeugs begeht dann einen beharrlichen Pflichtenverstoß, wenn gegen ihn wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von ... weiter lesen
Celle (DAV) - Wer seinen Autoschlüssel in einen Werkstatt-Briefkasten wirft, riskiert seinen Versicherungsschutz. Wird der Pkw mit Hilfe des Schlüssels gestohlen, muss die Kaskoversicherung nicht zahlen. Das meldet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes Celle vom 9. Juni 2005 (Az: 8 U 182/04). Im vorliegenden Fall hatte der Kläger seinen Wagen auf dem Gelände einer Kfz-Werkstatt abgestellt. Das Fahrzeug sollte dort am nächsten Tag repariert werden. Den Autoschlüssel steckte der Besitzer wie verabredet in den Außenbriefkasten der Werkstatt. Am nächsten Tag waren Schlüssel und Pkw weg. Die Richter entschieden, die Kaskoversicherung des ... weiter lesen