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MÜHLHAUSEN (DAV). Wenn ein Passant auf einem unebenen Fußweg stürzt und sich dabei verletzt, haftet die zuständige Kommune in aller Regel nicht. Nur wenn der Weg "völlig unerwartete oder völlig atypische" Gefahrenquellen aufweise, komme eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in Betracht, entschied das Landgericht Mühlhausen in einem von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlichten Urteil. Auf dem Gehweg, der Gegenstand des Streits war, hatte die Kommune Bauarbeiten vorgenommen, in deren Verlauf die Bitumendecke abgefräst wurde. Zwischen Gehweg und Bankett bestand deswegen ein Höhenunterschied. Die Klägerin knickte nachts an dieser Kante um und erlitt als ... weiter lesen
Berlin (DAV). Auch bei einem kurzen Stopp vor einer roten Ampel darf der Autofahrer seinen Gurt nicht öffnen und sein Mobiltelefon nicht benutzen. Daran erinnert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 24. November 2005 (AZ.: 211 Ss 111/05). Ein Autofahrer hatte vor Gericht darauf hingewiesen, dass er die Ampelschaltung an der betroffenen Kreuzung sehr gut kenne, da er die Strecke sehr oft befahre. Er wisse daher, dass die Rotphase sehr lange dauere. Da er mit seinem Wagen gestanden habe, habe er den Gurt abgeschnallt und einen Anruf auf seinem Handy angenommen. Somit habe er keine Ordnungswidrigkeit begangen. Die Richter sahen dies ... weiter lesen
Dresden (jur). Autofahrer haben kaum Chancen, für einen mit neuer Software nachgerüsteten Diesel-Pkw eine Kaufpreisminderung durchzusetzen. Nach einem am Donnerstag, 1. März 2018, verkündeten Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden müssten sie hierfür nachweisen, dass die neue Software nachteilige Auswirkungen auf Verbrauch, Leistung oder Lebensdauer des Autos hat (Az.: 10 U 1561/17). Im konkreten Fall sei dies dem Kläger nicht gelungen. Der Autofahrer hatte einen Skoda Octavia Kombi II Scout mit Zwei-Liter-Dieselmotor gekauft. Das Auto verfügte über eine Manipulationssoftware, wodurch die vorgeschriebenen Abgaswerte nur auf dem Prüfstand, nicht aber im Straßenverkehr ... weiter lesen
Berlin/Frankfurt am Main (DAV). Die Neulackierung eines gebrauchten Kraftfahrzeugs, die lediglich der Beseitigung von Kratzern, Parkdellen und Steinschlagschäden dient, ist kein Mangel. Wenn jedoch mit der Lackierung ein echter Unfallschaden oder Durchrostung verdeckt werden soll, kann der Kauf rückgängig gemacht werden. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 15. Februar 2001 (AZ: 3 U 86/2000), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen. Der Käufer hatte die Rückabwicklung des Kaufvertrages über einen drei Jahre alten BMW verlangt und geltend gemacht, ihm sei die Durchführung einer Neulackierung verschwiegen worden. Das Gericht gab dem Verkäufer Recht. ... weiter lesen
Berlin (DAV). Bereits ein einmaliger Drogenmissbrauch kann den Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigen, meint das Verwaltungsgericht Berlin. Es lehnte den Eilantrag eines in Berlin lebenden Autofahrers gegen die Entziehung seines Führerscheines ab. Auf die Entscheidung vom 2. März 2006 (Az.: 20 A 14.06) verweist die Deutsche Anwaltauskunft. Der Mann hatte im Oktober 2004 seinen Wagen unter dem Einfluss von Amphetaminen und der Modedroge Ecstasy gelenkt. Die zuständige Verkehrsbehörde hatte ihm den Führerschein abgenommen, weil sie ihn für ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen einstufte. Das Gericht bestätigte die Behördenentscheidung. Es spiele keine Rolle, ob der Autofahrer von harten Drogen abhängig sei oder diese ... weiter lesen
Von Bundesland zu Bundesland existieren unterschiedliche Vorschriften über die Frage, wer eigentlich eine Geschwindigkeitsmessung auswerten darf. Gerne bedient man sich auf Behördenseite privater Firmen, obschon eine solche Vorgehensweise teilweise strikt untersagt ist. Wurde man beispielsweise in Sachsen-Anhalt geblitzt, gilt nach dem Runderlass des Innenministeriums Sachsen-Anhalts vom Juli 1998 (Ziff.4.1), dass ,,die Filmentwicklung und -auswertung [des Blitzerfotos] Aufgabe der Kommunen" ist und die zuständige Behörde diese ausschließlich der zentralen Bußgeldstelle (gg. Kostenerstattung) übertragen darf. Dementsprechend ist die Ausführung von Teilaufgaben oder der Gesamtaufgabe in der ... weiter lesen
Berlin (DAV). Eine Geldbuße darf nicht ohne weiteres vom Gericht verdoppelt werden, wenn auf ein Fahrverbot verzichtet wird. Das geht aus einem Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken vom 22. Februar 2006 (Az.: 1 Ss 10/06) hervor, auf den die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam macht. Gegen den Betroffenen war ursprünglich ein Bußgeldbescheid über 250 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt worden. Er hatte unter dem Einfluss von Amphetaminen sein Fahrzeug gesteuert. Als das Amtsgericht Kaiserslautern erfuhr, dass der Betroffene gar keinen Führerschein mehr besaß, verzichtete es auf das Fahrverbot und verdoppelte stattdessen die Geldbuße auf 500 Euro. Das OLG reduzierte die Buße wieder auf 250 ... weiter lesen
Das OLG Oldenburg hatte am 16.09.2011 über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Autofahrer die zulässige Geschwindigkeit von 30 km/h um 22 km/h überschritten hatte, woraufhin er vom Amtsgericht Bersenbrück zu einer Geldbuße von 80,00 € verurteilt wurde. Gegen das Urteil wendete sich der Autofahrer mit seiner Rechtsbeschwerde und begründete dies damit, dass er vor der Messung längere Zeit auf einem Parkplatz eines Schwimmbads geparkt hatte und – nachdem er den Parkplatz wieder verlassen hatte – bis zur Messstelle kein Schild mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung passiert hatte. Zwar hatte er bei der Hinfahrt zum Schwimmbad unmittelbar vor dem Parkplatz ein Schild ... weiter lesen
Karlsruhe/Berlin (DAV). Nach einem Unfall erhält der Geschädigte für ein gewerblich genutztes Auto dann keine Nutzungsausfallentschädigung, wenn ihm kein Nachteil entstanden ist. Daran fehlt es, wenn man ein Ersatzfahrzeug erhält. Auf diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 4. Dezember 2007 (Az: VI ZR 241/06) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Bei einem Unfall wurde der der Klägerin gehörende Firmenwagen schwer beschädigt. Für die Zeit der etwa zweimonatigen Reparatur stellte ihr die Werkstatt ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu einem ?Freundschaftspreis? von 1.500 Euro zur Verfügung. Neben dem Ersatz der Mietkosten verlangte sie eine Nutzungsausfallentschädigung. Dies lehnten die ... weiter lesen
Allein die Tatsache, dass ein Fahrerlaubnisinhaber, der bisher noch nie als alkoholisierter Fahrzeugführer in Erscheinung getreten ist, stark an Alkohol gewöhnt ist, ohne jedoch alkoholabhängig zu sein, rechtfertigt es regelmäßig nicht, die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Frage drohenden Alkoholmissbrauchs zu verlangen. Etwas anderes kommt in Betracht, wenn über die bloße Tatsache der Alkoholgewöhnung hinaus es besondere verkehrsbezogene Umstände nahe legen, dass der Fahrerlaubnisinhaber in überschaubarer Zukunft nach dem Genuss von Alkohol auch ein Kraftfahrzeug führen wird. Gericht: OVG-RHEINLAND-PFALZ Entscheidung, AZ: Urteil, 10 A 10062/07.OVG Verkündungsdatum: ... weiter lesen
Berlin (DAV). Von der Verhängung eines Fahrverbots kann abgesehen werden, wenn der einzige Hinweis auf den Beginn einer 30-km/h-Zone leicht übersehen werden kann. Auf diesen Beschluss des Amtsgerichts Hanau vom 08. Juni 2006 (Az. - 2965 Js.Owi 5308/05 - 54 OWi) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Der Betroffene darf aber keine Eintragungen in Flensburg haben. Der Betroffene fuhr auf einer Straße die erst in ihrem weiteren Verlauf eine 30-km/h-Zone wurde. Den einzigen Hinweis darauf hatte er übersehen. 200 Meter weiter wurde er mit 68 km/h geblitzt. Gegen ihn wurde ein Bußgeldbescheid in Höhe von 100 ? und ein Fahrverbot von einem Monat erlassen. Bis dahin hatte er keine Eintragungen im ... weiter lesen
Eine Straftat wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB oder wegen Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB (Strafgesetzbuch) kann schon ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,3 Promille oder weniger vorliegen, wenn Ausfallerscheinungen hinzutreten. Man spricht in einem solchen Fall von einer relativen Fahrunsicherheit bzw. relativen Fahruntauglichkeit. Von einer absoluten Fahrunsicherheit bzw. absoluten Fahruntauglichkeit spricht man, wenn eine Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und darüber vorliegt. Eine Ausfallerscheinung braucht dann nicht mehr hinzuzukommen, um bestraft zu werden. Bestraft wird eine strafbare Trunkenheitsfahrt mit einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder mit ... weiter lesen