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Düsseldorf/Berlin (DAV). Auch für ein Luxusmotorrad kann der Geschädigte Nutzungsausfall verlangen. Dies ist selbst dann möglich, wenn er neben dem Motorrad noch einen Pkw besitzt. Auf diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10. März 2008 (AZ: 1 U 198/07) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Der Kläger fuhr ein Motorrad der Luxusklasse (Harley Davidson), welches bei einem Unfall schwer beschädigt wurde. Wegen der langen Reparatur verlangte er einen Nutzungsausfall für 78 Tage zu je 66 Euro. Er begründete dies damit, dass er das Motorrad nicht nur für reine Freizeitfahrten verwende, sondern ? je nach Witterung ? damit unter anderem auch zur Arbeit fahre. Die gegnerische Versicherung ... weiter lesen
Der unter anderem für das Verkehrsunfallrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit der rechtlichen Einordnung von Inline-Skates im Straßenverkehr zu befassen. Im zugrundeliegenden Fall machte die Klägerin Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend, bei dem sie auf einer Straße im außerörtlichen Bereich auf Inline-Skates in einer langgezogenen Linkskurve mit dem ihr auf einem bei der Beklagten zu 1 haftpflichtversicherten Motorroller entgegenkommenden Beklagten zu 2 zusammenstieß und sich schwere Verletzungen zuzog. Die Straße ist dort knapp fünf Meter breit und hat keinen Rad- oder Fußgängerweg. Der linke Fahrbahnrand wies zur Unfallzeit zahlreiche Unebenheiten auf. Die zulässige ... weiter lesen
Berlin (DAV). Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes (BGH) sind Inline-Skaters keine Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Diese müssen sich daher den Verkehrsraum mit den Fußgängern teilen, heißt es in einem Urteil vom 19. März 2002 (AZ VI ZR 333/00). In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall fuhr eine Inline-Skaterin auf einer Straße außerorts in einer langgezogenen Linkskurve. Dabei prallte sie mit einem Motorroller zusammen und zog sich schwere Verletzungen zu. Die Straße war dort knapp 5 m breit und hatte keinen Rad- und Fußgängerweg. Der linke Fahrbahnrand wies zur Unfallzeit zahlreiche Unebenheiten auf, so dass die Klägerin in der Mitte der Fahrbahn fuhr. Die vorherige Instanz gab der Klägerin nur zu ... weiter lesen
„Nichts wie weg!" Immer mehr Kraftfahrer entfernen sich im Anschluss an einen Unfall nach einer zu kurzen Wartezeit zu Fuß oder mit ihrem Fahrzeug vom Unfallort. Die Beweggründe sind vielfältig: Alkohol- oder Medikamentenkonsum, Angst vor Unannehmlichkeiten, Verlust des Schadensfreiheitsrabatts der Haftpflichtversicherung, Ärger mit dem Fahrzeughalter, negative berufliche Konsequenzen, Bekanntwerden mit wem man im Auto unterwegs war und so weiter. Das Gesetz dagegen ist einzigartig: Nach § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) wird ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft! Nach ... weiter lesen
MANNHEIM (DAV). Berufskraftfahrer setzen ihre Fahrerlaubnis aufs Spiel, wenn sie wiederholt schwer betrunken angetroffen werden. Dabei spielt es nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg keine Rolle, dass der Betroffene im Straßenverkehr noch nie auffällig geworden ist, wie die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitteilen. In dem zu Grunde liegenden Fall hatte die Straßenverkehrsbehörde einem Taxifahrer die Fahrerlaubnis entzogen, weil er sich weigerte, an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU - ?*****entest?) teilzunehmen. Diese war angeordnet worden, nachdem der Mann zum zweiten Mal innerhalb von fünfeinhalb Jahren stark betrunken - zuletzt mit ... weiter lesen
Hamburg (jur). Vermieter von E-Scootern müssen im Zweifel als Halter für rücksichtlos auf dem Fußwegen abgestellte Elektroroller geradestehen. Dies gilt zumindest dann, wenn der E-Scooter-Vermieter nicht den tatsächlichen Fahrer des Elektrorollers benennen kann oder will, entschied das Amtsgericht Hamburg-Altona in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 23. Januar 2023 (Az.: 327b OWi 1/23). Im Streitfall war der Hamburger Polizei am 8. September 2022 ein E-Scooter aufgefallen, der den Gehweg blockierte und andere gefährdete. Die Beamten sahen darin einen Parkverstoß und doku-mentierten diesen mit einem Foto. Halter des E-Scooters war eine Verleihfirma, die für ihre Kunden die Elektroroller im öffentlichen ... weiter lesen
(DAV). Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall scheuen Geschädigte oft den Weg zum Anwalt und "verschenken" damit häufig Ersatzansprüche, die ihnen in Wirklichkeit zustehen, zum Beispiel Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und vieles mehr. Erleidet jemand schuldlos einen Unfall, so ist er so zu stellen, wie er ohne diesen stehen würde. Zu ersetzen sind auch notwendige Kosten der Rechtsverfolgung, mithin grundsätzlich auch die Kosten, die dadurch entstehen, daß eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird. Nur dann, wenn dies ganz und gar nicht erforderlich erscheint, wird der Gang zum Rechtsanwalt als "entbehrlich" angesehen. Dies ist beispielsweise in solchen Fällen der Fall, wenn es dann allein um die ... weiter lesen
HAMM (DAV). Wenn nach einem nächtlichen Bagatell-Unfall der Geschädigte und die eigene Versicherung sofort am nächsten Morgen informiert werden, liegt kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor. So hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem Fall entschieden, den die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitgeteilt haben. Ein Autofahrer war nachts gegen 02.30 Uhr in einem Gewerbegebiet von der Straße abgekommen und hatte eine städtische Grünanlage beschädigt mit einem Schaden von weniger als 600 EURO. Der Mann rief über Handy seine Frau an, die ihn etwa eine halbe Stunde nach dem Unfall abholte. Der Unfallwagen blieb an Ort und Stelle stehen. Sofort am Morgen, zu Beginn der ... weiter lesen
MÜNCHEN (DAV). Wenn an einer ?Grün? zeigenden Ampel ein Autofahrer ohne jeden erkennbaren Grund plötzlich abbremst, trifft den Fahrer des nachfolgenden Autos bei einem Auffahrunfall in der Regel keine Schuld. Dies hat das Amtsgericht München in einem rechtskräftigen Urteil entschieden, wie die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) berichten. In dem Fall waren mehrere Autos an einer Kreuzung auf der Linksabbiegerspur losgefahren, als für sie die Ampel auf ?Grün? gesprungen war. Der Fahrer des ersten Wagens machte plötzlich eine Vollbremsung, weil die Ampel für den Geradeaus-Verkehr auf ?Rot? umgeschaltet hatte und er dachte, dies gelte auch für die Abbiegespur. Das ihm nachfolgende ... weiter lesen
Schweinfurt/Berlin (DAV). Normalerweise kann man nach Unfällen auf einen Mietwagen zurückgreifen. Der Unfallverursacher muss zwar die Kosten übernehmen, allerdings gilt: Er darf nur den „Normaltarif“ vereinbaren und keinen teureren Unfallersatztarif. Eine Ausnahme gilt in seltenen Fällen – beispielsweise wenn bei Selbständigen akuter Termindruck die Preisrecherche verhindert. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Schweinfurt vom 20. März 2009 (AZ: 23 O 313/08), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Nach einem Unfall war das Auto der Klägerin schwer beschädigt und nicht mehr fahrtüchtig. Die Schuld an dem Unfall trug der Unfallgegner. Die Klägerin, eine selbständige ... weiter lesen
Naumburg/Berlin (DAV). Auch für einen zum Behindertentransport genutzten Kleinbus gibt es nach einem Unfall Geld für den Nutzungsausfall. Voraussetzung ist, dass auf die teure Anmietung eines Ersatzfahrzeugs verzichtet wird. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg vom 8. August 2013 (AZ: 2 U 147/12). Der Kleinbus eines gemeinnützigen Vereins, der dem Behindertentransport dient, wurde bei einem Verkehrsunfall beschädigt. Der Verein mietete keinen Ersatztransporter an. Die Fahrten übernahmen die übrigen Fahrzeuge. Hierfür mussten die Dienstpläne dementsprechend angepasst werden. Die ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer an einem Stau vorbeifährt, muss auf Grundstücksausfahrten achten. Ansonsten trägt er bei einem Unfall den überwiegenden Teil des Schadens. Auf dieses Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main vom 25. November 2005 (Az. - 24 U 138/05) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Auf der Straße einer Tankstelle hatte sich eine Schlange gebildet. Die Klägerin wollte von der Tankstellenausfahrt nach links abbiegen. Der Fahrer eines im Bereich der Ausfahrt wartenden Autos hatte für die Ausfahrt eine Lücke gelassen. Der Beklagte fuhr mit hoher Geschwindigkeit am Stau vorbei und kollidierte an der Ausfahrt mit dem Auto der Klägerin. Die Richter sprachen dem Beklagten die Schuld zu 60 ... weiter lesen