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HAMBURG (DAV). Wer sein Auto verkehrsbehindernd parkt und mit einem Zettel hinter der Windschutzscheibe seine jederzeitige Erreichbarkeit kundtun will, geht ein beträchtliches Risiko ein. Die Polizei oder die Ordnungsbehörde muss nämlich keine intensiven Nachforschungen nach dem Fahrer betreiben, bevor sie das falsch parkende Auto abschleppen lässt. Dies geht aus einem Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) hervor, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitgeteilt haben. Ein im Auto liegender, vorgefertigter Zettel mit der Information ?Bei Störung bitte anrufen, komme sofort? und die Angabe einer Handy-Nummer genügt nach Ansicht der Hamburger ... weiter lesen
Berlin (DAV). Will sich ein Autofahrer, dessen Fahrzeug am Fahrbahnrand geparkt war, in den fließenden Verkehr einordnen, hat er eine gesteigerte Sorgfaltspflicht. Kommt es zu einer Kollision mit einem fahrenden Pkw, so haftet er alleine. Auf diesen Beschluss des Kammergerichts vom 15. August 2007 machen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam (AZ: 12 U 202/06). Im vorliegenden Fall fuhr ein Wagen, der am rechten Fahrbahnrand geparkt hatte, an, um sich in den rollenden Verkehr einzufädeln. Kurz nach dem Anfahren stieß er mit einem fahrenden Auto zusammen, das im Begriff war, in die rechte Spur zu wechseln. Die Richter entschieden, dass der Fahrer des startenden Autos allein für den Unfall hafte. ... weiter lesen
I. Konkrete und fiktive Abrechnung im Überblick Im Falle eines reparaturwürdigen Fahrzeugschadens kann der Geschädigte zwischen der konkreten und fiktiven Schadensabrechnung wählen. Kurz gesagt bedeutet a) die konkrete Abrechnung die Durchführung der Reparatur in einer Werkstatt auf Rechnung und Erstattung der angefallenen und abgerechneten Reparaturkosten inkl. Mehrwertsteuer durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung, b) die fiktive Abrechnung die Erstattung der Netto-Reparaturkosten (ohne MwSt.) durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung auf Grundlage eines Haftpflichtschaden-Gutachtens oder Kostenvoranschlages, ohne dass es auf eine tatsächliche Reparatur des Fahrzeuges und ... weiter lesen
Berlin (DAV). Auch wenn ein Radfahrer auf einem Radweg in die falsche Richtung fährt, kann bei einer Kollision die alleinige Schuld den Autofahrer treffen. Dies urteilte das Landgericht Oldenburg am 07. Dezember 2005 (AZ.: 5 S 562/05). Wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hierzu mitteilen, verwechselte ein Autofahrer bei der Ausfahrt aus einem Grundstück Bremse und Gas. Es kam zu einem Zusammenstoß mit einer Fahrradfahrerin, die auf dem Radweg in die falsche Richtung fuhr. Die Radfahrerin verklagte den Autofahrer daraufhin auf Schadensersatz. Das Gericht sprach ihr einen Schadensersatzanspruch zu, da der Autofahrer eine Wartepflicht gehabt habe. Generell hätten Autofahrer gegenüber Radfahrern eine ... weiter lesen
Zur Frage, ob die Gemeinde für einen Verkehrsunfall zwischen einem Räumfahrzeug und einem Pkw allein deswegen haftet, weil das Räumschild über die Mittellinie ragt Kurzfassung Autofahrer müssen bei winterlichen Straßenverhältnissen mit entgegenkommenden Räumfahrzeugen rechnen. Und – auf schmalen Straßen – auch damit, dass das Räumschild etwas über die Straßenmitte ragt. Wer seine Fahrweise nicht auf diese Möglichkeit einstellt, muss bei einer Kollision mit einem Schneepflug möglicher Weise seinen Schaden selbst tragen und haftet für den Fremdschaden. Das zeigt ein vom Landgericht Coburg entschiedener und jetzt veröffentlichter Fall, bei dem ein Autofahrer (und seine Kfz-Haftpflichtversicherung) zur Zahlung von ... weiter lesen
In der Urlaubszeit tummeln sich nicht nur viele Deutsche im Ausland, sondern auch viele Ausländer bei uns. Bei einem Unfall mit einem Ausländer reicht es aus, wenn sich der deutsche Beteiligte alle Angaben auf der "Grünen Versicherungskarte" des Kontrahenten notiert. Er bekommt dann vom Verein "Deutsches Büro Grüne Karte e.V." (Hamburg) Ersatz seines Unfallschadens, entschied das Amtsgericht Aachen (AZ: 6 C 109/96). In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Urteil hieß es, eine Deckungszuage der ausländischen Pflichtversicherung sei für den Zahlungsanspruch des Geschädigten nicht erforderlich. Sinn der "Grünen Versicherungskarte" sei es ja gerade, den deutschen Unfallgegner eines ausländischen Verkehrsteilnehmers vor ... weiter lesen
DRESDEN (DAV). Ein Unfallgeschädigter muss keine Marktforschung nach dem günstigsten Tarif betreiben, wenn er sich als Ersatzfahrzeug einen Mietwagen nimmt. Dies gilt zumindest für eine vorhersehbare Mietdauer von nicht mehr als 14 Tagen, entschied das Amtsgericht Dresden. Das entsprechende Urteil wurde von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein ( DAV) mitgeteilt. In dem Rechtsstreit war die Haftung des Unfallverursachers unstreitig. Dessen Versicherung machte lediglich geltend, sie wolle die Mietwagenkosten nicht in voller Höhe übernehmen, weil vor Ort ein vergleichbares Mietfahrzeug günstiger zu haben gewesen wäre. Das Gericht hielt die Differenz ? rund 250 Euro - für nicht so gravierend: Nur wenn es ... weiter lesen
Berlin (DAV).Jeden Tag ereignen sich vielfach Unfälle auf deutschen Straßen. Viele Beteiligte sind an diesen Unfällen schuldlos. Grundsätzlich bezahlt immer der Schuldige die Anwaltskosten, teilt die Deutsche Anwaltsauskunft mit. Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall scheuen aber viele Geschädigte oft den Weg zum Anwalt und ?verschenken? damit häufig Ersatzansprüche, die ihnen in Wirklichkeit zustehen. Hierzu gehören z.B. Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und vieles mehr. Sollte die Schuldfrage einmal ungeklärt sein, ist Expertenwissen unverzichtbar. Nur dann, wenn die Einschaltung eines Rechtsanwalts ganz und gar nicht erforderlich erscheint, werden die Gebühren nicht ersetzt. Dies ist beispielsweise bei der reinen ... weiter lesen
Relevant wird die Entscheidung, ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt, für die Bemessung des Bußgeldes, da dieses bei Vorsatz in der Regel verdoppelt wird. In vorliegenden Fall hatte ein LKW-Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 46,48 % überschritten. Die Besonderheit lag darin, dass der Betroffene eine Bundesautobahn befuhr, die zum Berliner Stadtgebiet zählt (Bundesstraße 113). Der Betroffene ließ sich dahingehend auf die Sache und brachte vor, nicht geahnt zu haben, dass er sich schon im Berliner Raum aufhalte und er zudem das die Geschwindigkeit begrenzende Verkehrsschild übersehen habe. Zur Ermittlung der vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung ... weiter lesen
Berlin (DAV). Bei einer Alkoholkontrolle im Straßenverkehr muss die Polizei darauf achten, dass bei dem kontrollierten Autofahrer zwischen dem letzten Schluck Alkohol und der Atem-Kontrolle mehr als 20 Minuten vergangen sind. Nur dann sind Schwankungen zwischen Atemalkohol- und Blutalkoholkonzentration zu vernachlässigen. Darauf macht die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam und weist auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 5. Mai 2006 hin (AZ.: 1 Ss 32/06). Eine Autofahrerin hatte bei der Kontrolle angegeben, sie habe zuletzt vor zweieinhalb Stunden Alkohol getrunken. Die Polizeibeamten verzichteten daher auf die nötige Wartezeit. Die Messung ergab dann etwa 0,6 Promille ... weiter lesen
SAARBRÜCKEN (DAV). Selbst ernannte Wohltäter, die Autofahrer vor Radarfallen warnen, stoßen im Gegensatz zu entsprechenden Radio-Durchsagen bei Verwaltung und Justiz auf wenig Gegenliebe. Das Verwaltungsgericht des Saarlands bestätigt in einem von den Verkehrsrechts-Anwälten des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Beschluss jetzt eine behördliche Verfügung, die es einem Mann unter Androhung eines Zwangsgeldes von 500 Euro untersagte, mit Schildern, Transparenten und Handzeichen auf Radarkontrollen hinzuweisen. Der Betroffene war unter anderem nahe einer aufgestellten Radar-Anlage mit einem Schild aufgetaucht, auf dem für die Autofahrer zu lesen stand: ?Ich bin für Radarkontrollen!? Listigerweise hatte er den Wortteil ?Radar? ... weiter lesen
ERLANGEN (DAV). Eine Frist von 14 Tagen muss für eine Versicherung ausreichen, bei eindeutigem Sachverhalt einen Schaden zu regulieren. Dies folgt aus einem von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts Erlangen. Im zu Grunde liegenden Fall ging es um Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall mit eindeutig geklärter Schuldfrage. Der Geschädigte setzte durch seinen Anwalt der Versicherung des Gegners eine Frist von zwei Wochen, um den Schaden zu regulieren. Der Versicherer reagierte innerhalb der Frist überhaupt nicht und überwies neun Tage nach Fristablauf einen Betrag, der unter der geforderten Summe lag. Mittlerweile hatte der Geschädigte jedoch schon ... weiter lesen