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Mit Beschluss vom 15.09.2014 entschied das Oberlandesgericht Hamm. dass ein deutsches Familiengericht eine ausländische Sorgerechtsentscheidung abändern darf (AZ.: 3 UF 109/13). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Nach Auffassung des OLG gilt dies jedenfalls dann, wenn das Kindeswohl eine Abänderung der Sorgerechtsentscheidung erfordere. Das sei hier der Fall gewesen, wie ein familienpsychatrisches Gutachten bestätigt habe. Hier stammen die Mutter und ihr Sohn aus Rumänien, leben seit der Trennung der Mutter vom Vater aber in Deutschland. Der rumänische Gerichtshof sprach der Mutter ... weiter lesen
Allein das Kindeswohl entscheidet – auch nach Ansicht des Oberlandesgerichtes in Frankfurt am Main. Danach kann eine genetische Mutter ihr durch eine ukrainische Leihmutter ausgetragenes Kind bereits dann adoptieren, wenn die Adoption dem Kindeswohl dient. An strengere Voraussetzungen sei eine Adoption nicht zu messen, so die Richter. Umstrittene Leihmutterschaft in der Ukraine Eine in der Ukraine vollzogene Leihmutterschaft sorgte vor deutschen Gerichten für Streit. Die klagende Frau hatte mit ihrem Ehemann in der Ukraine Kontakt zu einer Leihmutterklinik aufgenommen, um dort eine passende Leihmutter zu finden. Mit der späteren Leihmutter wurde vereinbart, dass die Frau für die genetischen ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Wenn Eltern ihre Kinder nicht in die Schule schicken, müssen sie mit dem teilweisen Entzug ihres Sorgerechts rechnen. Denn die andauernde Schulverweigerung bedeutet eine Kindeswohlgefährdung, wie das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem am Dienstag, 11. Oktober 2022, bekanntgegebenen Beschluss entschied (Az.: 5 UFH 3/22). Dies gilt danach auch dann, wenn die Eltern die „Wissensvermittlung“ selbst zu Hause übernehmen. Denn der Zweck der Schulpflicht reiche weit darüber hinaus. Im Streitfall war der Sohn als ältester von vier Kindern im September 2021 eingeschult worden. Bis zum Ende des Schuljahres im Sommer 2022 hatte er die Schule jedoch noch keinen einzigen Tag ... weiter lesen
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seiner jüngsten Entscheidung (Beschluss vom 25. Januar 2011 - 1 BvR 918/10 -) die Grundsätze zum nachehelichen Unterhalt und zur Unterhaltsberechnung im Falle der Neuverheiratung / Wiederheirat des geschiedenen Ehepartners revidiert. I. Ausgangslage: Der Bundesgerichtshof hatte anlässlich der zum 1. Januar 2008 erfolgten Gesetzesänderung zum Unterhaltsrecht in seiner Entscheidung vom 6. Februar 2008 - XII ZR 14/06 - die Grundsätze, wie der Unterhaltsbedarf eines geschiedenen Ehepartners und des neuen Ehepartner bei Wiederverheiratung des Unterhaltspflichtigen zu bemessen ist und wie sich die Ansprüche wechselseitig in der Höhe beeinflussen, ... weiter lesen
Die Immobilie bei der Scheidung-Teil I Eine Scheidung oder eine Trennung bringt oftmals wirtschaftliche Konsequenzen und Probleme mit sich. Dieser fortlaufende Beitrag befasst sich mit der Immobilie während einer Scheidung oder einer Trennung. Er soll Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Eckpunkte verschaffen, die zu beachten und ggf. zu regeln sind, um später wenig aussichtsreichen Auseinandersetzungen ausgeliefert zu sein. Wer zahlt für die Nutzung der Immobilie? Es bleibt den Ehegatten überlassen, zunächst eine einvernehmliche Regelung dahingehend zu finden, wer in der gemeinsamen Immobilie wohnen bleiben darf. Derjenige, der sodann aus dem gemeinsam Haus oder auch aus der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Besteht ein Betreuungsbedarf der Kinder - wenn auch nicht vollumfänglich - so soll dem betreuenden Elternteil ein Unterhaltsanspruch zustehen, wenn er die Betreuung der Kinder führt. Dieser Anspruch soll nach den Karlsruher Richtern auch dann bestehen, wenn die Kinder weit über dem Alter von drei Jahren liegen. In dem jüngst entschiedenen Fall des BGH soll eine Mutter ihre drei Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren betreut haben. Zwar seien die Kinder vormittags in der Schule gewesen. Am Nachmittag sollen jedoch regelmäßig Trainings in ... weiter lesen
Frankfurt, 01.07.13 - Bislang war es so, dass alleine Mütter nicht ehelich geborener Kinder das Sorgerecht für diese hatten. Dies bedeutete, dass nur sie alleine Entscheidungen für die genannten Kinder treffen durften und konnten. Väter nicht ehelich geborener Kinder hatten bislang nahezu keine Chance, Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen, indem sie auf Entscheidungen für das Kind vornehmen konnten. Es war die Mutter, die entschied, wo das Kind lebt, wo es zur Schule geht, welchen Kindergarten es besucht, welche Arztbesuche es vornimmt, welche Religion es ausüben soll usw.. Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen zum Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern als ... weiter lesen
Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit der Frage zu befassen, in welchem Umfang Kinder zu Unterhaltsleistungen für ihre betagten Eltern herangezogen werden können. Der Senat hatte vor ca. zehn Jahren über eine ähnliche Fallgestaltung zu entscheiden, die allerdings in seiner Rechtsprechung ein Einzelfall blieb, weil der sogenannte Aszendentenunterhalt damals normalerweise nicht Gegenstand eines Revisionsverfahrens werden konnte. Seit der Erweiterung des Zuständigkeitskatalogs der Familiengerichte durch die Kindschaftsrechtsreform 1998 ist auch der Verwandtenunterhalt in aufsteigender Linie Familiensache und damit revisibel geworden. Die steigenden Heim- und Pflegekosten einerseits ... weiter lesen
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat unlängst (Beschluss vom 21. Juli 2010 - 1 BvR 420/09 -) die bisherigen gesetzlichen Regelungen zum Sorgerecht nicht verheirateter Väter für verfassungswidrig erklärt. Das BVerfG folgte damit den auch seitens des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) bereits aufgestellten Vorgaben nunmehr in letzter Konsequenz. Welche Rechte können betroffene Väter aber nun aktuell daraus herleiten, bis der Gesetzgeber den Vorgaben des BVerfG entspricht und eine gesetzliche Neuregelung geschaffen hat ? I. Alte Rechtslage und Inhalt der Verfassungsbeschwerde Die Verfassungsbeschwerde betraf die Frage, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass gegen den Willen der ... weiter lesen
Unterhaltsansprüche - wessen Ansprüche sind vorrangig? Aus verschiedenen Konstellationen kann sich ergeben, dass eine Person mehreren Berechtigten gegenüber zum Unterhalt verpflichtet ist. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn der Pflichtige erneut heiratet und sodann der geschiedenen, als auch der neuen Ehefrau gegenüber Unterhalt leisten muss. Oftmals passierte es dann, dass das vorhandene Einkommen nicht ausreicht, um alle gleichermaßen finanziell zu versorgen. Insofern stellt sich die Frage, wessen Unterhaltsansprüche zuerst zu befriedigen sind. Der Gesetzgeber hat diesbezüglich eine Rangordnung geschaffen: An erster Stelle stehen die minderjährigen und unverheirateten ... weiter lesen
Der Kläger verlangt von dem verklagten Rechtsanwalt Schadensersatz aufgrund des Vorwurfs fehlerhafter anwaltlicher Beratung. Der Kläger, damals griechischer Staatsangehöriger, ging 1962 vor einem griechisch-orthodoxen Geistlichen in Hannover die Ehe mit einer Griechin ein. Der Geistliche wurde erst 1964 gegenüber der deutschen Regierung zu Eheschließungen in Deutschland ermächtigt. 1989 trennte sich der Kläger - inzwischen Arzt und deutscher Staatsangehöriger - von der Frau. Er beauftragte den jetzt verklagten Rechtsanwalt mit seiner Interessenwahrnehmung dieser gegenüber. Der Beklagte erwirkte für den Kläger in Deutschland ein Scheidungsurteil, mit dem zugleich der Versorgungsausgleich zu Lasten des Klägers angeordnet wurde; ... weiter lesen
Anfang September dieses Jahres wurde der Gesetzentwurf über das eingetragene Lebenspartnerschaftsgesetz erneut dem Nationalen Parlament der Republik Serbien vorgelegt. Dieser Gesetzesentwurf zielt darauf ab, erstmals in Serbien eine gesetzliche Regelung für die Lebensgemeinschaft zweier volljähriger Personen gleichen Geschlechts zu schaffen. Das Gesetz hat das Ziel, den rechtlichen Rahmen für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften zu verbessern, indem es eine Reihe von Rechten und Pflichten einführt, die bisher für Ehepartner reserviert waren. Der vorgeschlagene Gesetzestext regelt wesentliche Lebensfragen, wie das Recht auf Unterhalt der Partner, ihre Vermögensverhältnisse, Erbschaft, ... weiter lesen