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Befreit das Wechselmodell vom Kindesunterhalt? In seiner Entscheidung vom 05.11.2014 hatte der Bundesgerichtshof darüber zu befinden, welche Auswirkungen das Wechselmodell auf den Kindesunterhalt hat. Der geschiedene Ehemann betreute die beiden gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder (10 und 8 Jahre alt) an 6 von 14 Tagen. Er war vom Amtsgericht und Oberlandesgericht dennoch zur Zahlung von Kindesunterhalt verurteilt worden. Grundsätzlich stellte der BGH fest, dass bei einem Wechselmodell kein Elternteil vom Barunterhalt für das Kind befreit wird. Andernfalls wären beide Elternteile vom Barunterhalt befreit, obwohl nur der Betreuungsbedarf des Kindes gedeckt wäre. ... weiter lesen
Grundsätzlich sind Kinder nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als Verwandte in gerader Linie zum Unterhalt gegenüber ihren Eltern verpflichtet, wenn diese keinen Ehegatten oder Lebenspartner haben. NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich informiert: Hat ein Elternteil mehrere Kinder, so haften diese anteilig für den Unterhalt ihrer Eltern nach ihren Vermögens- und Erwerbsverhältnissen. Jeder Unterhaltsverpflichtete ist gegenüber den anderen Unterhaltsverpflichteten zur Geltendmachung von Auskunftsansprüchen nach dem Grundsatz von Treue und Glauben berechtigt. Im BGB sind jedoch die ... weiter lesen
Frankfurt/Main (jur). Auch während eines freiwilligen sozialen Jahres können Eltern unterhaltspflichtig für ihr Kind sein. Nach einem am Mittwoch, 2. Mai 2018, bekanntgegebenen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main besteht eine Unterhaltspflicht jedenfalls dann, „wenn das Kind bei Beginn minderjährig war und das Freiwilligenjahr auch der Berufsfindung dient“ (Az.: 2 UF 135/17) Im Streitfall geht es um einen Sohn getrennt lebender Eltern, der bei seiner Mutter in Nordhessen lebt. Er wollte Altenpfleger werden und begann nach der Schule mit siebzehneinhalb Jahren zunächst ein entsprechendes freiwilliges soziales Jahr beim Deutschen Roten Kreuz. Der Vater wollte hierfür ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Ein Unterhaltsanspruch soll nach den Karlsruher Richtern auch dann bestehen, wenn die Kinder weit über dem Alter von drei Jahren liegen. Sollte ein Betreuungsbedarf der Kinder bestehen, so soll dem betreuenden Elternteil, nach Ansicht des BGH, ein solcher Anspruch zustehen, der die Betreuung der Kinder führt. Sobald die Kinder eine Institution besuchen, in der sie betreut werden, soll nach der Ansicht des BGH eine persönliche Betreuung durch einen Elternteil grundsätzlich dann nicht mehr erforderlich sein. Dies solle auch dann gelten, wenn die ... weiter lesen
Nürnberg/Berlin (DAV). Wer Elterngeld bezieht, muss nicht arbeiten gehen, um die Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem weiteren Kind zu erfüllen. Liegt eine Erwerbsobliegenheit – also die Verpflichtung, erwerbstätig zu sein – allerdings vor, gilt sie auch dann, wenn das jüngere Kind noch nicht das dritte Lebensjahr erreicht hat. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 25. September 2014 (AZ: 10 UF 429/14). Die Eltern des 2008 geborenen Kindes sind geschieden. Der Junge lebt im Haushalt des Vaters. Die Mutter hat ein weiteres, 2012 geborenes Kind. Bis September 2013 bezog sie ... weiter lesen
Kassel (jur). Geht eine Frau direkt nach der Mutterschutzzeit wieder arbeiten, kann der die Kinderbetreuung übernehmende Vater in der Regel nicht bis zum 14. Lebensmonat des Kindes Elterngeld beanspruchen. Denn jeder Monat, in dem Mutterschutzgeld gezahlt wurde, ist für den Elterngeldanspruch „verbraucht“, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Freitag, 30. Juni 2017, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag (Az.: B 10 EG 6/16 R). Nach dem Elterngeldgesetz kann ein Elternteil bis zu zwölf Monate Elterngeld erhalten. Geht der andere Elternteil ebenfalls in Elternzeit, kann sich die Anspruchsdauer bis zum 14. Lebensmonat des Kindes verlängern. Für Mütter gilt zudem der ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof äußerte sich am 18.03.2009 erstmals grundlegend zu dem seit 01.01.2008 neu gefassten Unterhaltsrecht. Grundsätzlich betont der Bundesgerichtshof, dass ein geschiedener Ehegatte (dies gilt aber auch für die nicht verheiratete Kindesmutter) grundsätzlich nur für drei Jahre nach der Geburt des Kindes Unterhalt verlangen kann. Eine Verlängerung des Unterhaltsanspruchs ist aber möglich, wobei es hier immer auf den konkreten Einzelfall ankommt. Dabei sind die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kindesbetreuung zu berücksichtigen. Weiterhin verlängert sich der Anspruch auf Betreuungsunterhalt, wenn dies unter ... weiter lesen
Zur unterhaltsrechtlichen Berücksichtigung von Versorgungsleistungen, die ein unterhaltsberechtigter Ehegatte gegenüber einem neuen Lebenspartner erbringt Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erneut mit der Frage zu befassen, wie sich Versorgungsleistungen des unterhaltsberechtigten Ehegatten gegenüber einem neuen Lebenspartner bei der Unterhaltsbemessung auswirken. Ausgehend vom Gedanken der Gleichwertigkeit von Erwerbstätigkeit einerseits und Familienarbeit andererseits, die beide in gleicher Weise zum Familienunterhalt beitragen und den Lebensstandard der Familie erhöhen, hat der Senat schon im Jahre 2001 unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung entschieden, daß die für ... weiter lesen
Essen (jur). Die „Mütterrente“ ist nach Überzeugung des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen verfassungsgemäß. Für vor 1992 geborene Kinder können Mütter oder auch Väter danach keine völlige Gleichstellung verlangen, wie das LSG in einem am Mittwoch, 27. Januar 2016, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: L 21 R 374/14). 1992 hatte das Bundesverfassungsgericht der Politik aufgegeben, stärker die Nachteile bei der Rente auszugleichen, die Eltern meist durch die Kindererziehung entstehen. Der Gesetzgeber reagierte unter anderem mit einer besseren Anrechnung von Erziehungszeiten für seit Anfang 1992 geborene Kinder. Für sie werden nun drei ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Endet die Zugewinngemeinschaft der Ehegatten, so muss nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ein Zugewinnausgleich zwischen den Ehegatten erfolgen. Der Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen des einen Ehegatten das Anfangsvermögen dieses Ehegatten übersteigt, sodass dieser letztlich immer eine Geldsumme darstellt. Ergibt sich bei der Berechnung des Zugewinns ein negativer Betrag, so ist der Zugewinn mit Null anzusetzen, denn der Betrag darf nicht negativ sein. Es handelt sich bei ... weiter lesen
Wann beeinflusst ein "Karrieresprung" in der beruflichen Laufbahn des Unterhaltsverpflichteten den Unterhaltsanspruch seines geschiedenen Ehegatten? Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss vom 01.12.2003 Az: 7 WF 3447/03 Die Einbeziehung einer nach der Scheidung erfolgten Beförderung des unterhaltspflichtigen Ehemannes vom Sonderschullehrer (Besoldungsgruppe A 13) zum Konrektor an einer Sonderschule (Besoldungsgruppe A 14 L) in die für die Bemessung des nachehelichen Unterhaltes maßgeblichen ehelichen Lebensverhältnisse kann im Ergebnis nicht auf diesen Karrieresprung wahrscheinlich machende Umstände gestützt werden, die vor der Scheidung, aber nach der Trennung eingetreten sind, und im Zeitpunkt der Trennung nicht ... weiter lesen
Geschenke unter Ehegatten Üblicherweise werden in der Ehe zu Weihnachten, an Geburtstagen oder zu sonstigen besonderen Ereignissen Geschenke gemacht. Dies können kleine Aufmerksamkeiten sein, es kann sich aber auch um sehr wertvolle Geschenke handeln. Man denke hier beispielsweise an die Übertragung von Immobilien oder Geschäftsanteilen, an die Übernahme von Schulden des Ehegatten. Man spricht in solchen Fällen nicht mehr von Geschenken, sondern von ehebedingten Zuwendungen. Hierunter sind Leistungen zu verstehen, die um der Ehe willen erbracht werden, und denen die Vorstellung zu Grunde liegt, dass die Ehe auch weiterhin noch Bestand hat. Solche Zuwendungen erfolgen gerade für die Ehe. Es ... weiter lesen