Karlsruhe (jur). Schwiegereltern können nach einer Scheidung Zahlungen zur Bedienung eines Wohnungskredits nur teilweise zurückverlangen. In Betracht kommt dafür nur die Hälfte des Tilgungsanteils, heißt es in einem am Freitag, 23. Januar 2015, veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe (Az.: XII ZB 666/13). Danach bleiben die Zinsen außen vor, weil sie dem laufenden Lebensunterhalt dienen.
Im Streitfall hatte ein Paar 1996 geheiratet und noch im selben Jahr ein Haus im Rheinland gekauft. 2008 trennten sie sich, 2011 wurde die Ehe geschieden. Bis zur Trennung hatten die Eltern der Frau monatlich 409 Euro auf das Konto des Mannes überwiesen, von dem die ... weiter lesen