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Nürnberg/Berlin (DAV). Wer Elterngeld bezieht, muss nicht arbeiten gehen, um die Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem weiteren Kind zu erfüllen. Liegt eine Erwerbsobliegenheit – also die Verpflichtung, erwerbstätig zu sein – allerdings vor, gilt sie auch dann, wenn das jüngere Kind noch nicht das dritte Lebensjahr erreicht hat. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 25. September 2014 (AZ: 10 UF 429/14).
Die Eltern des 2008 geborenen Kindes sind geschieden. Der Junge lebt im Haushalt des Vaters. Die Mutter hat ein weiteres, 2012 geborenes Kind. Bis September 2013 bezog sie ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Wenn Eltern ihre Kinder nicht in die Schule schicken, müssen sie mit dem teilweisen Entzug ihres Sorgerechts rechnen. Denn die andauernde Schulverweigerung bedeutet eine Kindeswohlgefährdung, wie das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem am Dienstag, 11. Oktober 2022, bekanntgegebenen Beschluss entschied (Az.: 5 UFH 3/22). Dies gilt danach auch dann, wenn die Eltern die „Wissensvermittlung“ selbst zu Hause übernehmen. Denn der Zweck der Schulpflicht reiche weit darüber hinaus.
Im Streitfall war der Sohn als ältester von vier Kindern im September 2021 eingeschult worden. Bis zum Ende des Schuljahres im Sommer 2022 hatte er die Schule jedoch noch keinen einzigen Tag ... weiter lesen
Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit der Frage zu befassen, in welchem Umfang Kinder zu Unterhaltsleistungen für ihre betagten Eltern herangezogen werden können. Der Senat hatte vor ca. zehn Jahren über eine ähnliche Fallgestaltung zu entscheiden, die allerdings in seiner Rechtsprechung ein Einzelfall blieb, weil der sogenannte Aszendentenunterhalt damals normalerweise nicht Gegenstand eines Revisionsverfahrens werden konnte. Seit der Erweiterung des Zuständigkeitskatalogs der Familiengerichte durch die Kindschaftsrechtsreform 1998 ist auch der Verwandtenunterhalt in aufsteigender Linie Familiensache und damit revisibel geworden. Die steigenden Heim- und Pflegekosten einerseits ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Eine Vaterschaftsanerkennung ist auch nach dem Tod der Mutter noch möglich. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 19. Oktober 2023, veröffentlichten Beschluss erstmals entschieden (Az.: XII ZB 48/23). Danach genügt dann die Zustimmung des Kindes oder seines gesetzlichen Vertreters.
Die Klägerin aus Unterfranken ist heut 60 Jahre alt. Im Geburtenregister ist kein Vater eingetragen, ihre Mutter starb 2004. Mit notarieller Urkunde erkannte 2021 ein Mann die Vaterschaft an, die Klägerin stimmte dem ebenfalls mit notarieller Urkunde zu. Der Mann starb bereits im nächsten Jahr.
Das Amtsgericht Schweinfurt und das Oberlandesgericht Bamberg lehnten eine Eintragung der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Besteht ein Betreuungsbedarf der Kinder - wenn auch nicht vollumfänglich - so soll dem betreuenden Elternteil ein Unterhaltsanspruch zustehen, wenn er die Betreuung der Kinder führt. Dieser Anspruch soll nach den Karlsruher Richtern auch dann bestehen, wenn die Kinder weit über dem Alter von drei Jahren liegen. In dem jüngst entschiedenen Fall des BGH soll eine Mutter ihre drei Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren betreut haben. Zwar seien die Kinder vormittags in der Schule gewesen. Am Nachmittag sollen jedoch regelmäßig Trainings in ... weiter lesen
Ein Interview von Rechtsanwalt Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Familienrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.
Trennen sich die Eltern eines gemeinsamen Kindes oder kommt es zur Scheidung, wollen beide natürlich möglichst viel vom Kind haben. In diesem Beitrag klären Rechtsanwalt Bredereck und Fachanwalt Dineiger, wie das mit dem Umgangsrecht der Eltern funktioniert.
Rechtsanwalt Bredereck: Im Familienrecht geht es häufig darum, den Umgang mit den Kindern zu regeln. Was heißt das eigentlich?
Fachanwalt Dineiger: Wenn die Beziehung zwischen den Eltern noch intakt ist, haben ja beide Elternteile Umgang mit den Kindern, sie haben ja täglich im Alltag Kontakt mit ihnen. Geht ... weiter lesen
Oldenburg (jur). Heiratet eine Mutter ihren neuen Partner, kann dieser das in die Ehe mitgebrachte Kind nur unter strengen Voraussetzungen als Stiefkind adoptieren. Gegen den Willen des leiblichen Vaters ist dies nur bei erheblichen Vorteilen für das Kind möglich, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg in einem am Dienstag, 16. Mai 2017, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 4 UF 33/17).
Rechtlich gesehen wird bei einer Stiefkindadoption der neue Partner der rechtliche Vater des Kindes. Die rechtlichen Bande zu dem leiblichen Vater werden gekappt. Das Kind könnte von dem leiblichen Vater keinen Pflichterbanteil oder Kindesunterhalt geltend machen. Umgekehrt müsste das Kind bei Bedürftigkeit des ... weiter lesen
Internationale Kindesentführung nach dem Haager Übereinkommen – Vertretung in Bulgarien
Bulgarien ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung . Das Übereinkommen schafft einen rechtlichen Mechanismus zur schnellen Rückführung von Kindern, die widerrechtlich aus ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsstaat verbracht oder dort zurückgehalten wurden.
Für ausländische Eltern, deren Kind nach Bulgarien gebracht oder dort zurückgehalten wird, sind Verfahren nach dem Haager Übereinkommen besonders zeitkritisch , formell streng geregelt und häufig mit weiteren nationalen Gerichtsverfahren verbunden. Eine effektive rechtliche Vertretung erfordert daher nicht nur fundierte ... weiter lesen
Der Unterhaltsbedarf der nicht verheirateten Mutter ist zur Höhe durch den Halbteilungsgrundsatz begrenzt
Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit einem weiteren Teilaspekt des Unterhaltsanspruchs der nicht mit dem Vater des Kindes verheirateten Mutter
nach § 1615 l Abs. 2 BGB zu befassen.
Nach dieser Vorschrift steht der Mutter ein Unterhaltsanspruch für die Dauer von mindestens drei Jahren zu, soweit von ihr wegen der Pflege und Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Dieser Unterhaltsanspruch kann auch über die Dauer von drei Jahren hinaus
gewährt werden, wenn dies aus Billigkeitsgrün-den mit Blick auf die Belange des Kindes geboten ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Bei einem vorliegenden Betreuungsbedarf, sei dieser auch nicht vollumfänglich, bestehe ein Unterhaltsanspruch für das die Betreuung der Kinder führende Elternteil. So führte der Bundesgerichtshof in seinem Urteil aus. Dies gelte auch, wenn die Altersgrenze von drei Jahren längst überschritten sei. Im konkreten Fall soll eine Mutter ihre drei Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren betreut haben. Die Kinder befänden sich zwar vormittags in der Schule, würden aber nachmittags ihren regelmäßigen sportlichen ... weiter lesen
Eine Scheidung an sich ist in aller Regel bereits eine unschöne Angelegenheit. Ein Scheidungsverfahren kann darüber hinaus aber auch sehr teuer werden, insbesondere wenn ein Scheidungsstreit herrscht. Möchten sich die Ehegatten aber einvernehmlich scheiden lassen, stellt sich schnell die Frage, ob dies auch ohne (hohe) Anwalts- und Gerichtskosten möglich ist. Wie man diese Scheidungskosten niedrig halten kann und was es des Weiteren zur Scheidung zu wissen gibt, erfahren Sie hier:
Wann ist eine Scheidung überhaupt möglich?
Eine Scheidung ist gem. § 1565 Absatz 1 BGB [Bürgerliches Gesetzbuch] nur dann möglich, wenn die Ehe gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn ... weiter lesen
Düsseldorfer Tabelle 2011-Was ist neu?
Zum 01.01.2011 erscheint die neue Düsseldorfer Tabelle mit einigen Änderungen:
1. Der notwendige Selbstbehalt erwerbstätiger Unterhaltspflichtiger wird gegenüber den bedürftigen Kinder auf 950 EUR heraufgesetzt. Bislang betrug der Selbstbehalt 900 EUR. Was die nicht erwerbstätigen Unterhaltsverpflichteten betrifft, verbleibt es bei dem bislang geltenden Selbstbehalt i.H.v. 770 EUR.
2. Ebenfalls angehoben werden die Selbstbehalte derjenigen, die gegenüber ihren Ehegatten , gegenüber den Müttern oder Vätern eines gemeinsamen nichtehelichen Kindes, gegenüber volljährigen Kindern und gegenüber Eltern zu ... weiter lesen