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Zur Unterhaltspflicht einer wieder verheirateten Hausfrau gegenüber einem vom Vater betreuten Kind aus früherer Ehe
Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich im Rahmen seiner sogenannten Hausmann-Rechtsprechung erneut mit der Frage zu befassen, in welchem Umfang ein Elternteil, der in einer neuen Ehe die Haushaltsführung übernommen hat, gegenüber seinem Kind aus einer früheren Ehe, das vom anderen Elternteil betreut wird, Barunterhalt zu leisten hat.
Der 1991 geborene Kläger verlangt von der Beklagten, seiner Mutter, einen monatlichen Unterhalt von 296 DM. Der Kläger lebt seit der Scheidung der Ehe seiner Eltern bei seinem Vater, der ihn betreut. Der Vater des Klägers ist ... weiter lesen
Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Unterhaltspflichtiger, der für seine Mutter Unterhalt leistet, von der Ehefrau seines Bruders, den er ebenfalls für unterhaltspflichtig hält, Auskunft über deren Einkünfte verlangen kann.
Der Kläger und der Beklagte zu 1 sind Brüder, deren Mutter seit 1998 in einem Altenpflegeheim lebt. Für die in Höhe von monatlich 1.036 DM ungedeckten Heimko-sten kommt der Kläger derzeit alleine auf. Hierzu hat er sich gegenüber dem Sozialamt bereiterklärt.
Zur Vorbereitung eines Ausgleichsanspruchs gegen den Bruder machte der Kläger gegen diesen und dessen Ehefrau, die Beklagte zu 2, in deren Betrieb der Bruder ... weiter lesen
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seiner jüngsten Entscheidung (Beschluss vom 25. Januar 2011 - 1 BvR 918/10 -) die Grundsätze zum nachehelichen Unterhalt und zur Unterhaltsberechnung im Falle der Neuverheiratung / Wiederheirat des geschiedenen Ehepartners revidiert.
I. Ausgangslage:
Der Bundesgerichtshof hatte anlässlich der zum 1. Januar 2008 erfolgten Gesetzesänderung zum Unterhaltsrecht in seiner Entscheidung vom 6. Februar 2008 - XII ZR 14/06 - die Grundsätze, wie der Unterhaltsbedarf eines geschiedenen Ehepartners und des neuen Ehepartner bei Wiederverheiratung des Unterhaltspflichtigen zu bemessen ist und wie sich die Ansprüche wechselseitig in der Höhe beeinflussen, ... weiter lesen
Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über den Unterhaltsanspruch einer volljährigen, im Haushalt ihrer berufstätigen Mutter lebenden Schülerin gegen ihren nichtehelichen Vater zu entscheiden.
Die 1980 geborene Klägerin besuchte seit August 1997 die höhere Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung (Höhere Handelsschule). Dabei handelt es sich um einen "vollzeitschulischen" Bildungsgang, der den Erwerb der Fachhochschulreife ermöglicht. Der Beklagte ist verheiratet. Aus seiner Ehe sind zwei in den Jahren 1991 und 1992 geborene Kinder hervorgegangen, die von seiner nicht erwerbstätigen Ehefrau betreut werden.
Die Klägerin hat den Beklagten auf Zahlung von ... weiter lesen
Straßburg (jur). Mit einem heimlich durchgeführten Vaterschaftstest kann die Vaterschaft für ein vermeintliches Kuckuckskind nicht angefochten werden. Weigert sich das Kind, einen gerichtlich angeordneten DNA-Test bei sich durchführen zu lassen, ist dies ebenfalls noch kein Grund, die Vaterschaft anzuzweifeln, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am 31. Mai 2018 in Straßburg (Az.: 28475/14).
Er wies damit einen polnischen Vater ab. Er wurde 2005 geschieden und äußerte ab 2010 gegenüber dem damals 13-Jährigen Sohn immer wieder den Verdacht, dass dieser ein Kuckuckskind sei. Der Sohn zeigte sich enttäuscht und brach den Kontakt ab. ... weiter lesen
Die Klägerin ist die 1970 geborene Tochter des Beklagten aus dessen geschiedener Ehe. Nach dem 1991 abgelegten Abitur hat sie im November 1992 eine Ausbildung zur Heilpraktikerin begonnen. Da der Beklagte im September 1993 seine Unterhaltszahlungen einstellte, nahm sie im November 1993 eine Anstellung in der Verwaltung einer Universität an. Im Mai 1994 brach sie die Ausbildung als Heilpraktikerin ab. In der Folgezeit bewarb sie sich bei der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen um einen Studienplatz für das Medizinstudium, nahm im November 1994 erfolgreich an dem (damals erforderlichen) Eignungstest teil und begann im April 1995 mit dem Studium, in dem sie im September 1997 das Physikum bestand. Sie nimmt den Beklagten für ... weiter lesen
Der Ehegattenunterhalt
Unter bestimmten Umständen kann die bedürftige Person nach der Scheidung weiterhin von dem geschiedenen Ehegatten Unterhalt verlangen.
Allerdings gilt zunächst der Grundsatz der Eigenverantwortung. Das heißt, dass nach der Scheidung ein jeder selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen muss.
Folgende Unterhaltsansprüche gibt es:
Unterhalt wegen Kindesbetreuung
Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder wegen Gebrechen
Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit
Aufstockungsunterhalt
Unterhalt für die Zeit der Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung
Unterhalt aus Billigkeitsgründen
1. Unterhalt wegen Kindesbetreuung
Die ... weiter lesen
Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg in Zivilsachen
Der zuständige 7. ( Familien - ) Senat des Oberlandesgerichts Bamberg hat eine Entscheidung des Familiengerichts Würzburg bestätigt, wonach es zwischen getrenntlebenden Ehegatten kein „Recht zum persönlichen Umgang“ mit einem früher gemeinsam gehaltenen Hund – etwa entsprechend den Umgangsregeln mit einem gemeinsamen Kind – gibt.
Informationen zum Sachverhalt:
Die Parteien sind in Scheidung lebende Eheleute, die während der Ehezeit zwei Labradorhündinnen hielten. Der Ehemann, der sich zunächst mit einem Verbleib beider Hunde bei der Ehefrau einverstanden erklärt hatte, begehrte nunmehr ein alle zwei Wochen von Freitag Abend bis Sonntag Abend auszuübendes ... weiter lesen
In Zeiten zunehmender Lebenserwartung und kleiner Renten nehmen die rechtlichen Probleme rund um das Thema Elternunterhalt spürbar zu. Immer häufiger kommt es dazu, dass die Renten- und Pflegeversicherungsleistungen nicht mehr ausreichen, um den Bedarf älterer Menschen zu decken. Die Kinder dieser Menschen leben "gefährlich". Beantragen die Eltern nämlich am Ende in ihrer Not Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, kommt es nach § 94 SGB XII zu einem Übergang von Ansprüchen der Eltern gegen die Kinder auf Unterhaltszahlungen auf die Behörden. Denn: Kinder schulden ihren in Not geratenen Eltern nach dem BGB direkt Unterhalt. § 1601 BGB bestimmt: Verwandte in gerader Linie sind ... weiter lesen
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschied am 09. April 2024, dass die bestehenden Regelungen zur Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter nicht mit dem Elterngrundrecht vereinbar sind (Az.: 1 BvR 2017/21 ).
Leiblicher Vater verliert: Gericht verwehrt Vaterschaftsanerkennung
Ein nichtehelicher Vater klagte auf Anerkennung seiner Vaterschaft, nachdem die Mutter des gemeinsamen Kindes und ihr neuer Partner die Vaterschaft rechtlich anerkannten. Der leibliche Vater unterhielt weiterhin Kontakt zum Kind und strebte nach der rechtlichen Anerkennung seiner Vaterschaft.
Sein Antrag wurde jedoch unter Berufung auf § 1600 Abs. 2, Abs. 3 BGB vom Oberlandesgericht abgelehnt, da der rechtliche Vater bereits eine ... weiter lesen
Unterhalt gegenüber minderjährigen Kindern
Beim Kindesunterhalt wird unterschieden zwischen Barunterhalt und Naturalunterhalt. Barunterhalt leistet derjenige, der seinen Unterhaltspflichten durch Geldzahlungen nachkommt. Er wird von demjenigen Elternteil geschuldet, der nicht die Betreuung des Kindes übernommen hat. Im Gegensatz dazu leistet Naturalunterhalt, wer das Kind betreut, in der Regel sind das die Frauen.
Meistens trifft man im Alltag die folgenden Konstellationen: Nach der Trennung oder der Scheidung der Eltern verbleibt das minderjährige Kind bei einem Elternteil, welcher die Erziehung übernimmt und sich auch sonst um die Bedürfnisse und das Wohlergehen des Kindes kümmert. Der ... weiter lesen
Mannheim (jur). Eine mögliche Kindesentführung durch den Ex-Partner ist allein noch kein „wichtiger Grund“ für eine Änderung des Familiennamens beim Kind. Dass die verschiedenen Namen eine Reise des Ex-Partner mit den Kindern erschweren und Behörden bei Kontrollen misstrauisch machen sollen, reicht als Grund nicht aus, entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 20. Mai 2022 (Az.: 1 S 388/22). Maßgeblich seien sämtliche Aspekte des Kindeswohls, die hier für eine Beibehaltung des väterlichen Namens sprächen.
Im entschiedenen Fall ging es um ein unverheiratetes Elternpaar ... weiter lesen