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Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in zwei Fällen darüber zu entscheiden, ob eine ohne Zustimmung des Kindes bzw. seiner allein sorgeberechtigten Mutter eingeholte sogenannte DNA-Vaterschaftsanalyse im Rahmen einer Vaterschaftsanfechtungsklage verwertet werden kann.
In beiden Fällen hatten die mit der jeweiligen Mutter des Kindes nicht verheirateten Kläger ihre Vaterschaft vor dem Jugendamt anerkannt. Jahre später ließen sie im einen Fall eine Haarprobe und im anderen Fall ein ausgespucktes Kaugummi sowie jeweils eigene Speichelproben ohne Wissen und Zustimmung des Kindes und der Mutter von einem privaten Labor genetisch analysieren. Die Analyse ergab jeweils, daß der Spender der ... weiter lesen
Nürnberg (jur). Der Familienname eines bislang namenlosen Kindes getrennt lebender Eltern kann davon abhängen, in welchem Haushalt das Kind lebt. Denn können sich Eltern nicht auf einen Familiennamen einigen, kann aus Kindeswohlgründen derselbe Familienname gewählt werden, den auch die anderen im Haushalt lebenden Familienangehörigen haben, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg in einem am Mittwoch, 7. November 2018, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 10 UF 838/18).
Im konkreten Fall hatten sich die Eltern des betroffenen Kindes noch vor der Geburt getrennt. Die Eltern, welche keinen gemeinsamen Ehenamen hatten, konnten sich weder auf den zweiten Vornamen noch auf den Nachnamen für ... weiter lesen
Oldenburg (jur). Eine „Kinderehe“ mit einer 16-Jährigen kann in besonderen Härtefällen gültig sein. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg im Fall eines rumänischen Ehepaares in einem am Donnerstag, 9. August 2018, bekanntgegebenen Hinweisbeschluss entschieden (Az.: 13 UF 23/18).
Das seit Sommer 2017 geltende „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“ erlaubt eine Heirat erst mit der Volljährigkeit. Die früher mögliche Ausnahmegenehmigung ab 16 Jahren gibt es nicht mehr. Ist ein Ehegatte zum Zeitpunkt der Heirat unter 16, ist die Ehe generell unwirksam, zwischen 16 und 18 soll diese per richterlicher Entscheidung aufgehoben werden. Nur besondere ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Ein Unterhaltsanspruch soll nach den Karlsruher Richtern auch dann bestehen, wenn die Kinder weit über dem Alter von drei Jahren liegen. Sollte ein Betreuungsbedarf der Kinder bestehen, so soll dem betreuenden Elternteil, nach Ansicht des BGH, ein solcher Anspruch zustehen, der die Betreuung der Kinder führt. Sobald die Kinder eine Institution besuchen, in der sie betreut werden, soll nach der Ansicht des BGH eine persönliche Betreuung durch einen Elternteil grundsätzlich dann nicht mehr erforderlich sein. Dies solle auch dann gelten, wenn die ... weiter lesen
Befreit das Wechselmodell vom Kindesunterhalt?
In seiner Entscheidung vom 05.11.2014 hatte der Bundesgerichtshof darüber zu befinden, welche Auswirkungen das Wechselmodell auf den Kindesunterhalt hat. Der geschiedene Ehemann betreute die beiden gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder (10 und 8 Jahre alt) an 6 von 14 Tagen. Er war vom Amtsgericht und Oberlandesgericht dennoch zur Zahlung von Kindesunterhalt verurteilt worden.
Grundsätzlich stellte der BGH fest, dass bei einem Wechselmodell kein Elternteil vom Barunterhalt für das Kind befreit wird. Andernfalls wären beide Elternteile vom Barunterhalt befreit, obwohl nur der Betreuungsbedarf des Kindes gedeckt wäre.
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Das OLG Karlsruhe hat in einem aktuellen Fall nochmals die Grundzüge klargestellt, ob und wann ein Unterhaltsanspruch wegen Unbilligkeit zu verneinen ist, wenn der ehemalige Ehepartner eine neue Beziehung bzw. eine neue Partnerschaft eingegangen ist (OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.02.2011-2 UF 21/10).
Wenn Ehepaare sich trennen bzw. scheiden lassen, stellt sich in der Regel irgendwann die Frage, ob der Unterhaltsverpflichtete auch dann noch zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet ist, wenn der unterhaltsberechtigte Partner eine neue Lebensbeziehung eingegangen ist.
I. Allgemeines: Unterhalt trotz neuer Partnerschaft des Unterhaltsfordernden
Seit der Gesetzesänderung 2008 ist die Aufnahme einer sogenannten ... weiter lesen
Die Immobilie bei der Scheidung-Teil I
Eine Scheidung oder eine Trennung bringt oftmals wirtschaftliche Konsequenzen und Probleme mit sich. Dieser fortlaufende Beitrag befasst sich mit der Immobilie während einer Scheidung oder einer Trennung. Er soll Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Eckpunkte verschaffen, die zu beachten und ggf. zu regeln sind, um später wenig aussichtsreichen Auseinandersetzungen ausgeliefert zu sein.
Wer zahlt für die Nutzung der Immobilie? Es bleibt den Ehegatten überlassen, zunächst eine einvernehmliche Regelung dahingehend zu finden, wer in der gemeinsamen Immobilie wohnen bleiben darf. Derjenige, der sodann aus dem gemeinsam Haus oder auch aus der ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Schwiegereltern können nach einer Scheidung Zahlungen zur Bedienung eines Wohnungskredits nur teilweise zurückverlangen. In Betracht kommt dafür nur die Hälfte des Tilgungsanteils, heißt es in einem am Freitag, 23. Januar 2015, veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe (Az.: XII ZB 666/13). Danach bleiben die Zinsen außen vor, weil sie dem laufenden Lebensunterhalt dienen.
Im Streitfall hatte ein Paar 1996 geheiratet und noch im selben Jahr ein Haus im Rheinland gekauft. 2008 trennten sie sich, 2011 wurde die Ehe geschieden. Bis zur Trennung hatten die Eltern der Frau monatlich 409 Euro auf das Konto des Mannes überwiesen, von dem die ... weiter lesen
Unterhalt gegenüber minderjährigen Kindern
Beim Kindesunterhalt wird unterschieden zwischen Barunterhalt und Naturalunterhalt. Barunterhalt leistet derjenige, der seinen Unterhaltspflichten durch Geldzahlungen nachkommt. Er wird von demjenigen Elternteil geschuldet, der nicht die Betreuung des Kindes übernommen hat. Im Gegensatz dazu leistet Naturalunterhalt, wer das Kind betreut, in der Regel sind das die Frauen.
Meistens trifft man im Alltag die folgenden Konstellationen: Nach der Trennung oder der Scheidung der Eltern verbleibt das minderjährige Kind bei einem Elternteil, welcher die Erziehung übernimmt und sich auch sonst um die Bedürfnisse und das Wohlergehen des Kindes kümmert. Der ... weiter lesen
Straßburg (jur). Intersexuelle Menschen mit einem nicht eindeutig zuzuordnenden Geschlecht können in ihrer Geburtsurkunde nicht den Geschlechtsvermerk „intersexuell“ oder „neutral“ anstelle von im Streitfall „männlich“ verlangen. Auch wenn intersexuelle Menschen sich auf ihr Recht auf Achtung des Privatlebens berufen können, kann nach der Europäischen Menschenrechtskonvention die Eintragung eines „neutralen“ Geschlechts nicht eingefordert werden, urteilte am Dienstag, 31. Januar 2023, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) (Az.: 76888/17). Da es zu dieser Frage keinen europäischen Konsens gebe, sei es den einzelnen Staaten ... weiter lesen
Frankfurt, 01.07.13 - Bislang war es so, dass alleine Mütter nicht ehelich geborener Kinder das Sorgerecht für diese hatten. Dies bedeutete, dass nur sie alleine Entscheidungen für die genannten Kinder treffen durften und konnten. Väter nicht ehelich geborener Kinder hatten bislang nahezu keine Chance, Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen, indem sie auf Entscheidungen für das Kind vornehmen konnten. Es war die Mutter, die entschied, wo das Kind lebt, wo es zur Schule geht, welchen Kindergarten es besucht, welche Arztbesuche es vornimmt, welche Religion es ausüben soll usw.. Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen zum Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern als ... weiter lesen
Wann beeinflusst ein "Karrieresprung" in der beruflichen Laufbahn des Unterhaltsverpflichteten den Unterhaltsanspruch seines geschiedenen Ehegatten?
Oberlandesgericht Nürnberg
Beschluss vom 01.12.2003 Az: 7 WF 3447/03
Die Einbeziehung einer nach der Scheidung erfolgten Beförderung des unterhaltspflichtigen Ehemannes vom Sonderschullehrer (Besoldungsgruppe A 13) zum Konrektor an einer Sonderschule (Besoldungsgruppe A 14 L) in die für die Bemessung des nachehelichen Unterhaltes maßgeblichen ehelichen Lebensverhältnisse kann im Ergebnis nicht auf diesen Karrieresprung wahrscheinlich machende Umstände gestützt werden, die vor der Scheidung, aber nach der Trennung eingetreten sind, und im Zeitpunkt der Trennung nicht ... weiter lesen