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Neustadt/Weinstraße (jur). Steuerpflichtige dürfen Unterhaltszahlungen für im Kosovo lebende erwachsene Kinder nur unter engen Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. Dies ist nur dann möglich, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass seine arbeitslosen Kinder sich um eine angemessene Erwerbstätigkeit bemüht haben, entschied das Finanzgericht Neustadt an der Weinstraße in einem am Montag, 19. Oktober 2015, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 4 K 2254/14).
Geklagt hatte ein aus dem Kosovo stammender und im Rhein-Lahn-Kreis lebender Kellner. Er hatte im Streitjahr 2013 an seine vier, im Kosovo lebenden erwachsenen Kinder insgesamt 4.200 Euro an ... weiter lesen
Zum Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn die Ehefrau in einer verfestigten Gemeinschaft mit einem homosexuellen Partner lebt
Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Abänderungsklage eines Ehemannes zu entscheiden, mit der er die Herabsetzung des Trennungsunterhalts, zu dem er 1997 verurteilt worden war, erreichen wollte. Der Kläger hatte geltend gemacht, aufgrund eines Herzinfarkts erwerbsunfähig geworden zu sein und infolge Rentenbezugs nur noch über geringeres Einkommen zu verfügen. Außerdem hatte er sein Abänderungsbegehren darauf gestützt, daß seine Ehefrau mittlerweile eine verfestigte eheähnliche Beziehung zu einem neuen Partner eingegangen sei.
Das ... weiter lesen
Düsseldorfer Tabelle 2011-Was ist neu?
Zum 01.01.2011 erscheint die neue Düsseldorfer Tabelle mit einigen Änderungen:
1. Der notwendige Selbstbehalt erwerbstätiger Unterhaltspflichtiger wird gegenüber den bedürftigen Kinder auf 950 EUR heraufgesetzt. Bislang betrug der Selbstbehalt 900 EUR. Was die nicht erwerbstätigen Unterhaltsverpflichteten betrifft, verbleibt es bei dem bislang geltenden Selbstbehalt i.H.v. 770 EUR.
2. Ebenfalls angehoben werden die Selbstbehalte derjenigen, die gegenüber ihren Ehegatten , gegenüber den Müttern oder Vätern eines gemeinsamen nichtehelichen Kindes, gegenüber volljährigen Kindern und gegenüber Eltern zu ... weiter lesen
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seiner jüngsten Entscheidung (Beschluss vom 25. Januar 2011 - 1 BvR 918/10 -) die Grundsätze zum nachehelichen Unterhalt und zur Unterhaltsberechnung im Falle der Neuverheiratung / Wiederheirat des geschiedenen Ehepartners revidiert.
I. Ausgangslage:
Der Bundesgerichtshof hatte anlässlich der zum 1. Januar 2008 erfolgten Gesetzesänderung zum Unterhaltsrecht in seiner Entscheidung vom 6. Februar 2008 - XII ZR 14/06 - die Grundsätze, wie der Unterhaltsbedarf eines geschiedenen Ehepartners und des neuen Ehepartner bei Wiederverheiratung des Unterhaltspflichtigen zu bemessen ist und wie sich die Ansprüche wechselseitig in der Höhe beeinflussen, ... weiter lesen
Leipzig (jur). Wenn sich Asylbewerber einen besseren Flüchtlingsschutz erklagen wollen, kann sich dies nachteilig auf anderweitige Rechte auswirken. Denn solange das Asylverfahren nicht „vollständig“ abgeschlossen ist, bekommen sie keinen Aufenthaltstitel, urteilte am Donnerstag, 17. Dezember 2015, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 1 C 31.14). Am Aufenthaltstitel hängen aber anderweitige Ansprüche, hier Eltern- und Kindergeld.
Konkret wies das Bundesverwaltungsgericht eine Frau aus Afghanistan ab. Sie war Ende 2010 nach Deutschland eingereist und hatte Asyl beantragt. Im September 2011 stellte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein Abschiebungsverbot fest, lehnte ... weiter lesen
Unterhalt gegenüber minderjährigen Kindern
Beim Kindesunterhalt wird unterschieden zwischen Barunterhalt und Naturalunterhalt. Barunterhalt leistet derjenige, der seinen Unterhaltspflichten durch Geldzahlungen nachkommt. Er wird von demjenigen Elternteil geschuldet, der nicht die Betreuung des Kindes übernommen hat. Im Gegensatz dazu leistet Naturalunterhalt, wer das Kind betreut, in der Regel sind das die Frauen.
Meistens trifft man im Alltag die folgenden Konstellationen: Nach der Trennung oder der Scheidung der Eltern verbleibt das minderjährige Kind bei einem Elternteil, welcher die Erziehung übernimmt und sich auch sonst um die Bedürfnisse und das Wohlergehen des Kindes kümmert. Der ... weiter lesen
Allein das Kindeswohl entscheidet – auch nach Ansicht des Oberlandesgerichtes in Frankfurt am Main. Danach kann eine genetische Mutter ihr durch eine ukrainische Leihmutter ausgetragenes Kind bereits dann adoptieren, wenn die Adoption dem Kindeswohl dient. An strengere Voraussetzungen sei eine Adoption nicht zu messen, so die Richter.
Umstrittene Leihmutterschaft in der Ukraine
Eine in der Ukraine vollzogene Leihmutterschaft sorgte vor deutschen Gerichten für Streit. Die klagende Frau hatte mit ihrem Ehemann in der Ukraine Kontakt zu einer Leihmutterklinik aufgenommen, um dort eine passende Leihmutter zu finden. Mit der späteren Leihmutter wurde vereinbart, dass die Frau für die genetischen ... weiter lesen
Nürnberg (jur). Der Familienname eines bislang namenlosen Kindes getrennt lebender Eltern kann davon abhängen, in welchem Haushalt das Kind lebt. Denn können sich Eltern nicht auf einen Familiennamen einigen, kann aus Kindeswohlgründen derselbe Familienname gewählt werden, den auch die anderen im Haushalt lebenden Familienangehörigen haben, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg in einem am Mittwoch, 7. November 2018, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 10 UF 838/18).
Im konkreten Fall hatten sich die Eltern des betroffenen Kindes noch vor der Geburt getrennt. Die Eltern, welche keinen gemeinsamen Ehenamen hatten, konnten sich weder auf den zweiten Vornamen noch auf den Nachnamen für ... weiter lesen
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom
30. Januar 2002 entschieden, dass es verfassungsrechtlich nicht geboten
ist, Eltern zu ermöglichen, ihren Kindern einen Doppelnamen zu geben.
Der Erste Senat hatte sich mit dieser Thematik auf Grund einer Vorlage
des Amtsgerichts Hamburg zu beschäftigen; Hintergrund und Vorgeschichte
des Verfahrens sind dargestellt in der Pressemitteilung Nr. 97/2001 vom
15. Oktober 2001, die auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts
veröffentlicht ist.
Wie der Erste Senat feststellt, verstößt es weder gegen das Elternrecht
aus Art. 6 Abs. 2 GG noch gegen das Persönlichkeitsrecht des Kindes
oder der Eltern, dass - sofern ein gemeinsamer Familienname nicht ... weiter lesen
Berlin (jur). Stirbt der Partner nach langer Krankheit und nach nur 19 Tagen Ehe, kann immer noch ein Anspruch auf eine Witwenrente bestehen. Denn war die Heirat zeitig geplant, wegen eines vorherigen langen Scheidungsverfahrens aber unmöglich, kann dies ein Hinweis gegen das Bestehen einer Versorgungsehe sein, entschied das Sozialgericht Berlin in einem am Donnerstag, 14. Juni 2012, bekanntgegebenen Urteil (Az.: S 11 R 5359/08). Nach den gesetzlichen Bestimmungen besteht ein Witwen- oder Witwerrentenanspruch in der Regel erst, wenn die Ehe mindestens ein Jahr gedauert hat. Stirbt der Ehepartner vorher, ist zu vermuten, dass die Ehe nur zur späteren Versorgung des Ehegatten geschlossen wurde. Ein Anspruch auf eine ... weiter lesen
In Zeiten zunehmender Lebenserwartung und kleiner Renten nehmen die rechtlichen Probleme rund um das Thema Elternunterhalt spürbar zu. Immer häufiger kommt es dazu, dass die Renten- und Pflegeversicherungsleistungen nicht mehr ausreichen, um den Bedarf älterer Menschen zu decken. Die Kinder dieser Menschen leben "gefährlich". Beantragen die Eltern nämlich am Ende in ihrer Not Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, kommt es nach § 94 SGB XII zu einem Übergang von Ansprüchen der Eltern gegen die Kinder auf Unterhaltszahlungen auf die Behörden. Denn: Kinder schulden ihren in Not geratenen Eltern nach dem BGB direkt Unterhalt. § 1601 BGB bestimmt: Verwandte in gerader Linie sind ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Besteht ein Betreuungsbedarf der Kinder - wenn auch nicht vollumfänglich - so soll dem betreuenden Elternteil ein Unterhaltsanspruch zustehen, wenn er die Betreuung der Kinder führt. Dieser Anspruch soll nach den Karlsruher Richtern auch dann bestehen, wenn die Kinder weit über dem Alter von drei Jahren liegen. In dem jüngst entschiedenen Fall des BGH soll eine Mutter ihre drei Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren betreut haben. Zwar seien die Kinder vormittags in der Schule gewesen. Am Nachmittag sollen jedoch regelmäßig Trainings in ... weiter lesen