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Frankfurt, 01.07.13 - Bislang war es so, dass alleine Mütter nicht ehelich geborener Kinder das Sorgerecht für diese hatten. Dies bedeutete, dass nur sie alleine Entscheidungen für die genannten Kinder treffen durften und konnten. Väter nicht ehelich geborener Kinder hatten bislang nahezu keine Chance, Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen, indem sie auf Entscheidungen für das Kind vornehmen konnten. Es war die Mutter, die entschied, wo das Kind lebt, wo es zur Schule geht, welchen Kindergarten es besucht, welche Arztbesuche es vornimmt, welche Religion es ausüben soll usw.. Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen zum Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern als ... weiter lesen
Straßburg (jur). Schulverweigernde Eltern müssen mit einem teilweisen Entzug ihres Sorgerechts und der befristeten Unterbringung ihrer Kinder in ein Kinderheim rechnen. Bei einer angenommenen Kindeswohlgefährdung sind diese Maßnahmen als letztes Mittel gerechtfertigt und stellen keinen Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens dar, urteilte am Donnerstag, 10. Januar 2019, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg (Az.: 18925/15). Im konkreten Fall ging es um die Eltern von vier Kindern aus dem südhessischen Ober-Ramstadt. Diese wollten ihre zwischen 1999 und 2005 geborenen Kinder zu Hause unterrichten und verweigerten den ... weiter lesen
Berücksichtigung schwerwiegender seelischer Schäden des Kindes bei der Überprüfung einer erstinstanzlichen Entscheidung nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen im Beschwerdeverfahren Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss vom 07.07.2003, Az. 7 UF 954/03 1. Ist im Beschwerdeverfahren nach dem HKiEntÜ über eine erstinstanzliche Entscheidung zu befinden, die die Rückgabe der Kinder an den Antragsteller anordnet und die zu deren Vollstreckung im Wege der Gewaltanwendung erforderliche besondere Verfügung nach § 33 II S. 1 FGG enthält, sind auf einen entsprechenden Einwand die Auswirkungen der Trennung der Kinder von der Antragsgegnerin als mögliche Grundlage für ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Begründen erhebliche Verletzungen bei einem Kind den Verdacht der Kindesmisshandlung, müssen Jugendamt und Gerichte für einen Sorgerechtsentzug nicht die Ursachen vollends aufklären. „Je gewichtiger der zu erwartende Schaden für das Kind oder je weitreichender mit einer Beeinträchtigung des Kindeswohls zu rechnen ist, desto geringere Anforderungen müssen an den Grad der Wahrscheinlichkeit gestellt werden, mit der auf eine drohende oder erfolgte Verletzung geschlossen werden kann“, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Freitag, 11. November 2022, veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvR 1807/20). Konkret ging es um ein am 29. ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Der Verdacht des Jugendamtes über das Bestehen einer verbotenen Leihmutterschaft kann nicht automatisch die Wegnahme der Kinder von ihren vermeintlichen Eltern begründen. Ist die Elternschaft der vermeintlichen Eltern nicht geklärt, muss bei der Wegnahme gerade kleiner Kinder auch eine damit einhergehende Traumatisierung und Kindeswohlgefährdung berücksichtigt werden, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag, 6. Oktober 2022, veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvR 1654/22). Die Karlsruher Richter gaben damit dem Antrag eines Ehepaares auf einstweilige Anordnung statt. Im Streitfall hatten am 2. Oktober 2019 die damals 56-jährige deutsche ... weiter lesen
Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung on Kinderehen in Deutschland geht leider einen Schritt zu weit. Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) setzt sich in einer Stellungnahme jüngst mit dem neuen Entwurf der Bundesregierung zur Regelung von Kinderehen auseinander. Darin kritisieren die Familienrechtsanwälte zu weitreichende Verbote. Wie ist die Rechtslage? Derzeit wird die Ehemündigkeit nicht Volljähriger von § 1303 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Nur ausnahmsweise können Minderjährige vor Vollendung des 18. Lebensjahres heiraten, wenn der Antragsteller mindestens 16 Jahre alt ist und sein Partner volljährig. Eine Ehe, die unter ... weiter lesen
Frankfurt/Main (jur). Auch während eines freiwilligen sozialen Jahres können Eltern unterhaltspflichtig für ihr Kind sein. Nach einem am Mittwoch, 2. Mai 2018, bekanntgegebenen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main besteht eine Unterhaltspflicht jedenfalls dann, „wenn das Kind bei Beginn minderjährig war und das Freiwilligenjahr auch der Berufsfindung dient“ (Az.: 2 UF 135/17) Im Streitfall geht es um einen Sohn getrennt lebender Eltern, der bei seiner Mutter in Nordhessen lebt. Er wollte Altenpfleger werden und begann nach der Schule mit siebzehneinhalb Jahren zunächst ein entsprechendes freiwilliges soziales Jahr beim Deutschen Roten Kreuz. Der Vater wollte hierfür ... weiter lesen
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 30. Januar 2002 entschieden, dass es verfassungsrechtlich nicht geboten ist, Eltern zu ermöglichen, ihren Kindern einen Doppelnamen zu geben. Der Erste Senat hatte sich mit dieser Thematik auf Grund einer Vorlage des Amtsgerichts Hamburg zu beschäftigen; Hintergrund und Vorgeschichte des Verfahrens sind dargestellt in der Pressemitteilung Nr. 97/2001 vom 15. Oktober 2001, die auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts veröffentlicht ist. Wie der Erste Senat feststellt, verstößt es weder gegen das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG noch gegen das Persönlichkeitsrecht des Kindes oder der Eltern, dass - sofern ein gemeinsamer Familienname nicht ... weiter lesen
Ein Interview von Rechtsanwalt Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Familienrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen. Wenn eine Ehe oder eine Beziehung scheitert, dann kommt es zwischen den Partnern und Eltern gemeinsamer Kinder häufig zum Streit über die elterliche Sorge. In diesem Interview klären Rechtsanwalt Bredereck und Fachanwalt Dineiger, was elterliche Sorge eigentlich heißt, wer sie hat und wie mit ihr umgegangen wird. Rechtsanwalt Bredereck: In der anwaltlichen Beratung nach Trennung und Scheidung taucht häufig der Wunsch auf, für gemeinsame Kinder die elterliche Sorge zu bekommen. Was ist elterliche Sorge genau? Fachanwalt Dineiger: Das Thema ist nach einer Trennung ... weiter lesen
Kassel (jur). Geht eine Frau direkt nach der Mutterschutzzeit wieder arbeiten, kann der die Kinderbetreuung übernehmende Vater in der Regel nicht bis zum 14. Lebensmonat des Kindes Elterngeld beanspruchen. Denn jeder Monat, in dem Mutterschutzgeld gezahlt wurde, ist für den Elterngeldanspruch „verbraucht“, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Freitag, 30. Juni 2017, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag (Az.: B 10 EG 6/16 R). Nach dem Elterngeldgesetz kann ein Elternteil bis zu zwölf Monate Elterngeld erhalten. Geht der andere Elternteil ebenfalls in Elternzeit, kann sich die Anspruchsdauer bis zum 14. Lebensmonat des Kindes verlängern. Für Mütter gilt zudem der ... weiter lesen
Oberlandesgericht Nürnberg Beschluß vom 30.05.2003, Az: 11 UF 850/03 1. Der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen kann im Mangelfall herabgesetzt werden, wenn er mit einem Partner in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenlebt und dadurch Wohn- und Haushaltskosten spart. 2. Zins- und Tilgungsraten für Schulden können in der Regel nur bis zur Höhe des pfändbaren Betrages (§ 850 c Abs. 1 Satz 2 ZPO) berücksichtigt werden, wenn der das Existenzminimum ohnehin nicht abdeckende niedrigste Unterhaltsbetrag nach der Düsseldorfer Tabelle für minderjährige Kinder nicht geleistet werden kann. BGB § 1603 Abs. 2, ZPO § 850c Abs. 1weiter lesen
Geschenke unter Ehegatten Üblicherweise werden in der Ehe zu Weihnachten, an Geburtstagen oder zu sonstigen besonderen Ereignissen Geschenke gemacht. Dies können kleine Aufmerksamkeiten sein, es kann sich aber auch um sehr wertvolle Geschenke handeln. Man denke hier beispielsweise an die Übertragung von Immobilien oder Geschäftsanteilen, an die Übernahme von Schulden des Ehegatten. Man spricht in solchen Fällen nicht mehr von Geschenken, sondern von ehebedingten Zuwendungen. Hierunter sind Leistungen zu verstehen, die um der Ehe willen erbracht werden, und denen die Vorstellung zu Grunde liegt, dass die Ehe auch weiterhin noch Bestand hat. Solche Zuwendungen erfolgen gerade für die Ehe. Es ... weiter lesen