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Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg in Zivilsachen
Der zuständige 7. ( Familien - ) Senat des Oberlandesgerichts Bamberg hat eine Entscheidung des Familiengerichts Würzburg bestätigt, wonach es zwischen getrenntlebenden Ehegatten kein „Recht zum persönlichen Umgang“ mit einem früher gemeinsam gehaltenen Hund – etwa entsprechend den Umgangsregeln mit einem gemeinsamen Kind – gibt.
Informationen zum Sachverhalt:
Die Parteien sind in Scheidung lebende Eheleute, die während der Ehezeit zwei Labradorhündinnen hielten. Der Ehemann, der sich zunächst mit einem Verbleib beider Hunde bei der Ehefrau einverstanden erklärt hatte, begehrte nunmehr ein alle zwei Wochen von Freitag Abend bis Sonntag Abend auszuübendes ... weiter lesen
Zum Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn die Ehefrau in einer verfestigten Gemeinschaft mit einem homosexuellen Partner lebt
Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Abänderungsklage eines Ehemannes zu entscheiden, mit der er die Herabsetzung des Trennungsunterhalts, zu dem er 1997 verurteilt worden war, erreichen wollte. Der Kläger hatte geltend gemacht, aufgrund eines Herzinfarkts erwerbsunfähig geworden zu sein und infolge Rentenbezugs nur noch über geringeres Einkommen zu verfügen. Außerdem hatte er sein Abänderungsbegehren darauf gestützt, daß seine Ehefrau mittlerweile eine verfestigte eheähnliche Beziehung zu einem neuen Partner eingegangen sei.
Das ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: In dem zu entscheidenden Fall haben die Beteiligten bei der Eheschließung im Jahre 1999 die gesetzlich normierte Gütertrennung vereinbart und haben sich im Jahre 2007 wieder scheiden lassen. Daraufhin verlangte der Ehemann die von ihm gezahlten Darlehensraten für ein gemeinsames Darlehen, das wohl für ein Familienheim und weitere Aufwendungen für dessen Errichtung aufgenommen worden sein soll, im Wege der ehebedingten Zuwendungen von der Ehefrau zurück. Der BGH stellte nun klar, dass dem Ehemann ... weiter lesen
Neustadt/Weinstraße (jur). Steuerpflichtige dürfen Unterhaltszahlungen für im Kosovo lebende erwachsene Kinder nur unter engen Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. Dies ist nur dann möglich, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass seine arbeitslosen Kinder sich um eine angemessene Erwerbstätigkeit bemüht haben, entschied das Finanzgericht Neustadt an der Weinstraße in einem am Montag, 19. Oktober 2015, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 4 K 2254/14).
Geklagt hatte ein aus dem Kosovo stammender und im Rhein-Lahn-Kreis lebender Kellner. Er hatte im Streitjahr 2013 an seine vier, im Kosovo lebenden erwachsenen Kinder insgesamt 4.200 Euro an ... weiter lesen
Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung (BGH XII ZR 124/08) die Frage geklärt, ob Unterhaltsschuldner verpflichtet sind, auch über die Einkommensverhältnisse ihrer neuen Ehepartner Auskunft zu erteilen.
I. Ausgangslage:
Im Rahmen von Unterhaltsstreitigkeiten kommt es immer wieder zu der Fallgestaltung, dass der in Anspruch genommene Unterhaltsschuldner neu verheiratet ist, dabei selbst wenig verdient, aber eben sein neuer Ehepartner erhebliches Einkommen zu verzeichnen hat. Der Unterhaltsschuldner partizipiert im Rahmen der neuen Ehe nun hieran nicht nur faktisch wirtschaftlich, sondern auch rechtlich: Ihm steht bei bestehender Ehe ein Anspruch auf sogenannten Familienunterhalt zu, d..h. auf Teilhabe an ... weiter lesen
Die 1945 geborene Klägerin wollte im Jahre 2000 ihren schwer erkrankten, 1913 geborenen Verlobten, den sie circa 2 Jahre zuvor kennengelernt hatte, kurz vor seinem Tode heiraten. Am Morgen des 01.09.2000 drängte auch der Mann auf eine schnelle Eheschließung, da es ihm schlecht ging. Die Klägerin vereinbarte darauf telefonisch mit dem Standesbeamten in A., dass die Trauung um 15.00 Uhr am Krankenbett stattfinden solle. Gegen 12.30 Uhr verschlechterte sich der Gesundheitszustand weiter. Während der Hausarzt um 12.48 Uhr im Hause des Todkranken eintraf, konnte der zuständige Standesbeamte nicht mehr erreicht werden, weil er sich in seiner Mittagspause befand und die Diensträume des Standesamts verlassen hatte. Gegen 13.10 Uhr verstarb der ... weiter lesen
Der für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß ein sorgeberechtigter Elternteil dem anderen Elternteil schadenersatzpflichtig werden kann, wenn er diesem die Wahrnehmung seines Umgangsrechts mit dem gemeinsamen Kind nicht in der vom Gericht vorgesehenen Weise ermöglicht und dem anderen Elternteil daraus Mehraufwendungen entstehen.
Die Parteien sind geschiedene Eheleute. Das Familiengesicht hatte der Mutter die Sorge für das gemeinsame Kind übertragen und in einem gesonderten Verfahren das Umgangsrecht des Vaters geregelt. Danach sollte das Kind u. a. den Vater an bestimmten Wochenenden an dessen Wohnsitz in Berlin besuchen. Zu diesem Zweck sollte die Mutter das Kind zum Flughafen ... weiter lesen
Zum Anspruch der Witwe gegen die Erben des Ehemannes auf Ausgleich des während langjähriger Trennung erzielten Zugewinns
Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über den Zugewinnausgleichsanspruch einer Witwe zu entscheiden, die ihren 28 Jahre älteren, schwer erkrankten Ehemann vier Jahre nach der Eheschließung verlassen hatte und seitdem unbekannten Aufenthalts war. 17 Jahre nach der Trennung hatte der Ehemann ihr einen Scheidungsantrag öffentlich zustellen lassen, war kurz darauf verstorben und von seinen drei Schwestern beerbt worden.
Die Klägerin, die selbst keinen Zugewinn erzielt hat, nahm die Erbinnen auf Zugewinnausgleich in Höhe der Hälfte des Endvermögens des Erblassers ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Sollte ein Betreuungsbedarf der Kinder bestehen, so soll dem betreuenden Elternteil nach Ansicht des BGH ein Unterhaltsanspruch zustehen, wenn er die Betreuung der Kinder führt. Dieser Anspruch soll nach den Karlsruher Richtern auch dann bestehen, wenn die Kinder weit über dem Alter von drei Jahren liegen. In der Entscheidung des BGH hatte eine Mutter auf Unterhalt geklagt, die ihre drei Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren betreut hatte. Vormittags seien die Kinder in der Schule gewesen. An den Nachmittagen sollen die Kinder regelmäßig an ... weiter lesen
In einer Entscheidung vom 31. Januar 2024 (Aktenzeichen XII ZB 385/23 ) hat der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt, dass Elternvereinbarungen zum Umgang mit dem Kind, die mittels Vertragsstrafen oder ähnlichen Klauseln durchgesetzt werden sollen, unzulässig sind. Dies gilt besonders, wenn dadurch eine gerichtliche Prüfung des Kindeswohls umgangen wird.
BGH kippt Umgangsvereinbarung ohne Kindeswohlprüfung
Eine peruanische Staatsbürgerin und ihr deutscher Ex-Ehemann regelten in einem Vergleich die Umgangszeiten für ihre zwei Kinder mit der Bedingung, dass der Vater Zugewinnausgleichszahlungen leistet, sofern er zuvor Umgang mit den Kindern in Deutschland hatte.
Nach der Trennung lebte die Mutter mit den Kindern in ... weiter lesen
Es herrschen in einigen Bereichen Unterschiede bei der Behandlung ehelicher und nichtehelicher Mütter, die der Gesetzgeber auch bewusst eingeführt hat. So auch bei der Frage der Unterhaltspflicht des Kindesvater, wie das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main in seinem aktuellen Beschluss aufführt.
Unterhaltanspruch auch nach Wiedereinstieg in die Berufstätigkeit
Der Entscheidung lag ein Rechtsstreit zweier Eltern zugrunde. Bereits vor der Geburt des gemeinsamen Kindes hatten sich die Eltern, die nicht verheiratet gewesen waren, wieder getrennt. Nach der Geburt kümmerte sich überwiegend die Mutter um die Versorgung des Kindes. Diese war nach der Elternzeit zunächst zu 50% und ... weiter lesen
Düsseldorfer Tabelle 2011-Was ist neu?
Zum 01.01.2011 erscheint die neue Düsseldorfer Tabelle mit einigen Änderungen:
1. Der notwendige Selbstbehalt erwerbstätiger Unterhaltspflichtiger wird gegenüber den bedürftigen Kinder auf 950 EUR heraufgesetzt. Bislang betrug der Selbstbehalt 900 EUR. Was die nicht erwerbstätigen Unterhaltsverpflichteten betrifft, verbleibt es bei dem bislang geltenden Selbstbehalt i.H.v. 770 EUR.
2. Ebenfalls angehoben werden die Selbstbehalte derjenigen, die gegenüber ihren Ehegatten , gegenüber den Müttern oder Vätern eines gemeinsamen nichtehelichen Kindes, gegenüber volljährigen Kindern und gegenüber Eltern zu ... weiter lesen