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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Der Ehegattenunterhalt
Unter bestimmten Umständen kann die bedürftige Person nach der Scheidung weiterhin von dem geschiedenen Ehegatten Unterhalt verlangen.
Allerdings gilt zunächst der Grundsatz der Eigenverantwortung. Das heißt, dass nach der Scheidung ein jeder selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen muss.
Folgende Unterhaltsansprüche gibt es:
Unterhalt wegen Kindesbetreuung
Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder wegen Gebrechen
Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit
Aufstockungsunterhalt
Unterhalt für die Zeit der Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung
Unterhalt aus Billigkeitsgründen
1. Unterhalt wegen Kindesbetreuung
Die ... weiter lesen
Fast schon im Regelfall streiten Eheleute nach der Trennung auch um die Frage, wie eine Steuerrückerstattung unter den Eheleuten aufzuteilen ist. Gleiches gilt natürlich, wenn im ungünstigeren Fall an das Finanzamt Beträge nachgezahlt werden müssen.
Grundsätzlich gilt, dass Eheleute nach außen - also gegenüber dem Finanzamt - so genannte Gesamtschuldner sind. Dies bedeutet, dass das Finanzamt von jedem der Ehegatten den Gesamtbetrag anfordern kann. Im Innenverhältnis - also unter den Ehegatten - stellt sich dann die Frage, ob untereinander Erstattungsansprüche bestehen, wenn beispielsweise ein Ehegatte zunächst bei einer Steuerrückerstattung den gesamten Betrag erhalten ... weiter lesen
Straßburg (jur). Mit einem heimlich durchgeführten Vaterschaftstest kann die Vaterschaft für ein vermeintliches Kuckuckskind nicht angefochten werden. Weigert sich das Kind, einen gerichtlich angeordneten DNA-Test bei sich durchführen zu lassen, ist dies ebenfalls noch kein Grund, die Vaterschaft anzuzweifeln, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am 31. Mai 2018 in Straßburg (Az.: 28475/14).
Er wies damit einen polnischen Vater ab. Er wurde 2005 geschieden und äußerte ab 2010 gegenüber dem damals 13-Jährigen Sohn immer wieder den Verdacht, dass dieser ein Kuckuckskind sei. Der Sohn zeigte sich enttäuscht und brach den Kontakt ab. ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof äußerte sich am 18.03.2009 erstmals grundlegend zu dem seit 01.01.2008 neu gefassten Unterhaltsrecht.
Grundsätzlich betont der Bundesgerichtshof, dass ein geschiedener Ehegatte (dies gilt aber auch für die nicht verheiratete Kindesmutter) grundsätzlich nur für drei Jahre nach der Geburt des Kindes Unterhalt verlangen kann. Eine Verlängerung des Unterhaltsanspruchs ist aber möglich, wobei es hier immer auf den konkreten Einzelfall ankommt. Dabei sind die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kindesbetreuung zu berücksichtigen. Weiterhin verlängert sich der Anspruch auf Betreuungsunterhalt, wenn dies unter ... weiter lesen
Leipzig (jur). Wenn sich Asylbewerber einen besseren Flüchtlingsschutz erklagen wollen, kann sich dies nachteilig auf anderweitige Rechte auswirken. Denn solange das Asylverfahren nicht „vollständig“ abgeschlossen ist, bekommen sie keinen Aufenthaltstitel, urteilte am Donnerstag, 17. Dezember 2015, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 1 C 31.14). Am Aufenthaltstitel hängen aber anderweitige Ansprüche, hier Eltern- und Kindergeld.
Konkret wies das Bundesverwaltungsgericht eine Frau aus Afghanistan ab. Sie war Ende 2010 nach Deutschland eingereist und hatte Asyl beantragt. Im September 2011 stellte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein Abschiebungsverbot fest, lehnte ... weiter lesen
Die Immobilie bei der Scheidung-Teil I
Eine Scheidung oder eine Trennung bringt oftmals wirtschaftliche Konsequenzen und Probleme mit sich. Dieser fortlaufende Beitrag befasst sich mit der Immobilie während einer Scheidung oder einer Trennung. Er soll Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Eckpunkte verschaffen, die zu beachten und ggf. zu regeln sind, um später wenig aussichtsreichen Auseinandersetzungen ausgeliefert zu sein.
Wer zahlt für die Nutzung der Immobilie? Es bleibt den Ehegatten überlassen, zunächst eine einvernehmliche Regelung dahingehend zu finden, wer in der gemeinsamen Immobilie wohnen bleiben darf. Derjenige, der sodann aus dem gemeinsam Haus oder auch aus der ... weiter lesen
Sind Mann und Frau verheiratet gilt automatisch mit der Geburt eines Kindes das gemeinsame Sorgerecht. Dementsprechend sind beide Elternteile befugt über Fragen der Gesundheitsfürsorge, schulischen Entwicklung, Vermögensfürsorge etc. zu bestimmen. Das gemeinsame Sorgerecht besteht auch automatisch nach einer Scheidung fort.
Anders war die Rechtslage bei Paaren mit Kindern, die nicht verheiratet sind: Sofern die Kindesmutter das Sorgerecht dem Kindesvater nicht explizit eingeräumt hat, verblieb es beim alleinigen Sorgerecht der Kindesmutter.
Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr dieses Jahr klargestellt, dass über dem Grundgesetz nicht vereinbar ist, den nichtehelichen Kindesvater kategorisch vom ... weiter lesen
Frankfurt/Main (jur). Ein getrennt lebender Vater kann auch gegen den Willen der Mutter regelmäßig verlangen, dass das gemeinsame Kind die von der Ständigen Impfkommission (Stiko) am Robert-Koch-Institut empfohlenen Impfungen erhält. Orientiert sich der Vater an den Stiko-Empfehlungen, kann der andere Elternteil grundsätzlich nicht die Einholung eines Sachverständigengutachtens einfordern, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 11. Juli 2023 (Az.: 6 UF 53/23). Der die Impfung befürwortende Elternteil dürfe dann bei kleineren Kindern entscheiden.
Im konkreten Fall ging es um getrennt lebende Eltern eines sechsjährigen Jungen. Der Vater hatte gerichtlich ... weiter lesen
Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Unterhaltspflichtiger, der für seine Mutter Unterhalt leistet, von der Ehefrau seines Bruders, den er ebenfalls für unterhaltspflichtig hält, Auskunft über deren Einkünfte verlangen kann.
Der Kläger und der Beklagte zu 1 sind Brüder, deren Mutter seit 1998 in einem Altenpflegeheim lebt. Für die in Höhe von monatlich 1.036 DM ungedeckten Heimko-sten kommt der Kläger derzeit alleine auf. Hierzu hat er sich gegenüber dem Sozialamt bereiterklärt.
Zur Vorbereitung eines Ausgleichsanspruchs gegen den Bruder machte der Kläger gegen diesen und dessen Ehefrau, die Beklagte zu 2, in deren Betrieb der Bruder ... weiter lesen
Düsseldorfer Tabelle 2011-Was ist neu?
Zum 01.01.2011 erscheint die neue Düsseldorfer Tabelle mit einigen Änderungen:
1. Der notwendige Selbstbehalt erwerbstätiger Unterhaltspflichtiger wird gegenüber den bedürftigen Kinder auf 950 EUR heraufgesetzt. Bislang betrug der Selbstbehalt 900 EUR. Was die nicht erwerbstätigen Unterhaltsverpflichteten betrifft, verbleibt es bei dem bislang geltenden Selbstbehalt i.H.v. 770 EUR.
2. Ebenfalls angehoben werden die Selbstbehalte derjenigen, die gegenüber ihren Ehegatten , gegenüber den Müttern oder Vätern eines gemeinsamen nichtehelichen Kindes, gegenüber volljährigen Kindern und gegenüber Eltern zu ... weiter lesen
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seiner jüngsten Entscheidung (Beschluss vom 25. Januar 2011 - 1 BvR 918/10 -) die Grundsätze zum nachehelichen Unterhalt und zur Unterhaltsberechnung im Falle der Neuverheiratung / Wiederheirat des geschiedenen Ehepartners revidiert.
I. Ausgangslage:
Der Bundesgerichtshof hatte anlässlich der zum 1. Januar 2008 erfolgten Gesetzesänderung zum Unterhaltsrecht in seiner Entscheidung vom 6. Februar 2008 - XII ZR 14/06 - die Grundsätze, wie der Unterhaltsbedarf eines geschiedenen Ehepartners und des neuen Ehepartner bei Wiederverheiratung des Unterhaltspflichtigen zu bemessen ist und wie sich die Ansprüche wechselseitig in der Höhe beeinflussen, ... weiter lesen
Sind in einer Ehe wirtschaftliche Werte angewachsen, stellt sich die Frage, wie im Falle einer Trennung zu verfahren ist. Grundsätzlich sollten die Parteien versuchen, Vermögen einverständlich aufzuteilen und die Aufteilung in einem Vertrag fixieren. Dies schafft für beide Parteien Rechtssicherheit und spart Geld, da bei einer streitigen Geltendmachung vor Gericht erhebliche Kosten entstehen. Hinsichtlich der Aufteilung gilt Folgendes:
Beträge, die auf Konten liegen, die auf den Namen beider Ehegatten lauten, stehen beiden Parteien zu gleichen Teilen zu; unerheblich ist dabei, dass gegebenenfalls der besserverdienende Ehegatte mehr einbezahlt hat, als die andere Partei. Beträge, die auf Konten ... weiter lesen