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Nürnberg (jur). Der Familienname eines bislang namenlosen Kindes getrennt lebender Eltern kann davon abhängen, in welchem Haushalt das Kind lebt. Denn können sich Eltern nicht auf einen Familiennamen einigen, kann aus Kindeswohlgründen derselbe Familienname gewählt werden, den auch die anderen im Haushalt lebenden Familienangehörigen haben, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg in einem am Mittwoch, 7. November 2018, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 10 UF 838/18).
Im konkreten Fall hatten sich die Eltern des betroffenen Kindes noch vor der Geburt getrennt. Die Eltern, welche keinen gemeinsamen Ehenamen hatten, konnten sich weder auf den zweiten Vornamen noch auf den Nachnamen für ... weiter lesen
Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg in Zivilsachen
Der zuständige 7. ( Familien - ) Senat des Oberlandesgerichts Bamberg hat eine Entscheidung des Familiengerichts Würzburg bestätigt, wonach es zwischen getrenntlebenden Ehegatten kein „Recht zum persönlichen Umgang“ mit einem früher gemeinsam gehaltenen Hund – etwa entsprechend den Umgangsregeln mit einem gemeinsamen Kind – gibt.
Informationen zum Sachverhalt:
Die Parteien sind in Scheidung lebende Eheleute, die während der Ehezeit zwei Labradorhündinnen hielten. Der Ehemann, der sich zunächst mit einem Verbleib beider Hunde bei der Ehefrau einverstanden erklärt hatte, begehrte nunmehr ein alle zwei Wochen von Freitag Abend bis Sonntag Abend auszuübendes ... weiter lesen
Nicht wenige Ehegatten laufen in die Kindergeldfalle.
Das staatliche Kindergeld wird nach der Trennung dem Ehegatten ausbezahlt, der das Kind / die Kinder in seinen Haushalt aufgenommen hat. Es steht zwar grundsätzlich beiden Elternteilen zu, die Auszahlung erfolgt jedoch zur Vereinfachung des Verwaltungsaufwands nur an einen Elternteil.
Der andere Elternteil, der das Kind nicht in seinen Haushalt aufgenommen hat, kann seine Hälfte des Kindergeldes mit dem Unterhalt verrechnen, den er für das Kind zu zahlen hat. Ist (ausnahmsweise) kein Kindesunterhalt geschuldet, ist dem anderen Elternteil seine Hälfte am Kindergeld vom bezugsberechtigten Elternteil monatlich weiterzuleiten.
Die Besonderheit ... weiter lesen
Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte die Wirksamkeit eines notariellen Ehevertrages zu beurteilen.
Die seit 2001 geschiedenen Parteien hatten 1985 geheiratet. Der 1948 geborene Ehemann ist Unternehmensberater; seine sieben Jahre jüngere Ehefrau hatte vor der Ehe ein Hochschulstudium abgeschlossen und war als Archäologin tätig gewesen. 1988, zwei Jahre nach Geburt ihres ersten und rund ein Jahr vor Geburt ihres zweiten Kindes, vereinbarten sie Gütertrennung, schlossen den Versorgungsausgleich aus und verzichteten wechselseitig auf nachehelichen Unterhalt mit Ausnahme des Unterhalts der Ehefrau wegen Kindesbetreuung. Der Ehemann verpflichtete sich im übrigen, durch laufende ... weiter lesen
Am 13.01.2014 hat das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken entschieden, dass ein Scheidungsantrag, in welchem relevante Angaben fehlen, als unzulässig zurückzuweisen ist (AZ.: 9 WF 4/14).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich informiert:
Nach dem Familienverfahrensgesetz (FamFG) muss im Scheidungsantrag die Erklärung abgegeben werden, ob die Ehegatten eine Vereinbarung über die elterliche Sorge, den Umgang und die Unterhaltspflicht gegenüber den gemeinsamen minderjährigen Kindern, deren Namen und Aufenthaltsorte ebenfalls angegeben werden müssen, oder über die eheliche ... weiter lesen
Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung (BGH XII ZR 124/08) die Frage geklärt, ob Unterhaltsschuldner verpflichtet sind, auch über die Einkommensverhältnisse ihrer neuen Ehepartner Auskunft zu erteilen.
I. Ausgangslage:
Im Rahmen von Unterhaltsstreitigkeiten kommt es immer wieder zu der Fallgestaltung, dass der in Anspruch genommene Unterhaltsschuldner neu verheiratet ist, dabei selbst wenig verdient, aber eben sein neuer Ehepartner erhebliches Einkommen zu verzeichnen hat. Der Unterhaltsschuldner partizipiert im Rahmen der neuen Ehe nun hieran nicht nur faktisch wirtschaftlich, sondern auch rechtlich: Ihm steht bei bestehender Ehe ein Anspruch auf sogenannten Familienunterhalt zu, d..h. auf Teilhabe an ... weiter lesen
Grundsätzlich sind Kinder nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als Verwandte in gerader Linie zum Unterhalt gegenüber ihren Eltern verpflichtet, wenn diese keinen Ehegatten oder Lebenspartner haben.
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich informiert:
Hat ein Elternteil mehrere Kinder, so haften diese anteilig für den Unterhalt ihrer Eltern nach ihren Vermögens- und Erwerbsverhältnissen. Jeder Unterhaltsverpflichtete ist gegenüber den anderen Unterhaltsverpflichteten zur Geltendmachung von Auskunftsansprüchen nach dem Grundsatz von Treue und Glauben berechtigt.
Im BGB sind jedoch die ... weiter lesen
Berlin (jur). Stirbt der Partner nach langer Krankheit und nach nur 19 Tagen Ehe, kann immer noch ein Anspruch auf eine Witwenrente bestehen. Denn war die Heirat zeitig geplant, wegen eines vorherigen langen Scheidungsverfahrens aber unmöglich, kann dies ein Hinweis gegen das Bestehen einer Versorgungsehe sein, entschied das Sozialgericht Berlin in einem am Donnerstag, 14. Juni 2012, bekanntgegebenen Urteil (Az.: S 11 R 5359/08). Nach den gesetzlichen Bestimmungen besteht ein Witwen- oder Witwerrentenanspruch in der Regel erst, wenn die Ehe mindestens ein Jahr gedauert hat. Stirbt der Ehepartner vorher, ist zu vermuten, dass die Ehe nur zur späteren Versorgung des Ehegatten geschlossen wurde. Ein Anspruch auf eine ... weiter lesen
Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung on Kinderehen in Deutschland geht leider einen Schritt zu weit.
Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) setzt sich in einer Stellungnahme jüngst mit dem neuen Entwurf der Bundesregierung zur Regelung von Kinderehen auseinander. Darin kritisieren die Familienrechtsanwälte zu weitreichende Verbote.
Wie ist die Rechtslage?
Derzeit wird die Ehemündigkeit nicht Volljähriger von § 1303 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Nur ausnahmsweise können Minderjährige vor Vollendung des 18. Lebensjahres heiraten, wenn der Antragsteller mindestens 16 Jahre alt ist und sein Partner volljährig.
Eine Ehe, die unter ... weiter lesen
Neustadt/Weinstraße (jur). Steuerpflichtige dürfen Unterhaltszahlungen für im Kosovo lebende erwachsene Kinder nur unter engen Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. Dies ist nur dann möglich, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass seine arbeitslosen Kinder sich um eine angemessene Erwerbstätigkeit bemüht haben, entschied das Finanzgericht Neustadt an der Weinstraße in einem am Montag, 19. Oktober 2015, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 4 K 2254/14).
Geklagt hatte ein aus dem Kosovo stammender und im Rhein-Lahn-Kreis lebender Kellner. Er hatte im Streitjahr 2013 an seine vier, im Kosovo lebenden erwachsenen Kinder insgesamt 4.200 Euro an ... weiter lesen
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom
30. Januar 2002 entschieden, dass es verfassungsrechtlich nicht geboten
ist, Eltern zu ermöglichen, ihren Kindern einen Doppelnamen zu geben.
Der Erste Senat hatte sich mit dieser Thematik auf Grund einer Vorlage
des Amtsgerichts Hamburg zu beschäftigen; Hintergrund und Vorgeschichte
des Verfahrens sind dargestellt in der Pressemitteilung Nr. 97/2001 vom
15. Oktober 2001, die auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts
veröffentlicht ist.
Wie der Erste Senat feststellt, verstößt es weder gegen das Elternrecht
aus Art. 6 Abs. 2 GG noch gegen das Persönlichkeitsrecht des Kindes
oder der Eltern, dass - sofern ein gemeinsamer Familienname nicht ... weiter lesen
Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit einer weiteren Fallgestaltung des Elternunterhalts zu befassen.
Der klagende Landkreis gewährte dem Vater der Beklagten seit Mai 2000 Sozialhilfe in Höhe der nicht durch eigenes Einkommen gedeckten Kosten des Aufenthalts in einem Alten- und Pflegeheim. Die 1939 geborene Beklagte ist das einzige noch lebende Kind aus der seit 1971 geschiedenen Ehe ihrer Eltern; ihre Mutter ist verstorben. Die Beklagte ist Rentnerin; sie verfügte - nach Abzug der Kosten der Kranken- und Pflegeversicherung - über Renteneinkünfte von monatlich ca. 2.480 DM, die Renteneinkünfte ihres Ehemannes beliefen sich auf monatlich ca. 2.160 DM. Die Eheleute bewohnen eine ... weiter lesen