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Der Kläger, der aufgrund früherer Verurteilung nachehelichen Unterhalt in Höhe von 800 DM an seine die gemeinsamen minderjährigen Kinder betreuende geschiedene Ehefrau zu zahlen hat, lebt inzwischen in nichtehelicher Lebensgemeinschaft mit einer anderen Partnerin zusammen, führt dort den Haushalt und betreut das aus dieser Verbindung hervorgegangene Kind, während seine Partnerin einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Seine Klage, das frühere Urteil wegen Leistungsunfähigkeit abzuändern, führte zur Herabsetzung des Ehegattenunterhalts auf gut 200 DM. Dagegen richtet sich die Revision der Beklagten.
Zu beurteilen war die Frage, ob die Beklagte, die wegen der Betreuung der gemeinschaftlichen Kinder unterhaltsbedürftig ist, den ... weiter lesen
München (jur). Verpflichten sich junge Erwachsene zu einen mehrjährigen Dienst im Katastrophenschutz bei der Freiwilligen Feuerwehr, können ihre Eltern deshalb nicht über das 25. Lebensjahr des Kindes hinaus Kindergeld erhalten. Eine Verlängerung des Kindergeldanspruchs sehen die gesetzlichen Bestimmungen für die Dienste im Katastrophenschutz nicht vor, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 18. April 2018 veröffentlichten Urteil (Az.: III R 8/17). Anderes gilt dagegen auch heute noch für einen freiwilligen Entwicklungsdienst.
Geklagt hatte ein Vater aus dem Saarland, der von der Kindergeldkasse weiter Kindergeld-Zahlungen verlangte. Sein Sohn hatte ein ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: In dem zu entscheidenden Fall haben die Beteiligten bei der Eheschließung im Jahre 1999 die gesetzlich normierte Gütertrennung vereinbart und haben sich im Jahre 2007 wieder scheiden lassen. Daraufhin verlangte der Ehemann die von ihm gezahlten Darlehensraten für ein gemeinsames Darlehen, das wohl für ein Familienheim und weitere Aufwendungen für dessen Errichtung aufgenommen worden sein soll, im Wege der ehebedingten Zuwendungen von der Ehefrau zurück. Der BGH stellte nun klar, dass dem Ehemann ... weiter lesen
Zur unterhaltsrechtlichen Berücksichtigung von Versorgungsleistungen, die ein unterhaltsberechtigter Ehegatte gegenüber einem neuen Lebenspartner erbringt
Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erneut mit der Frage zu befassen, wie sich Versorgungsleistungen des unterhaltsberechtigten Ehegatten gegenüber einem neuen Lebenspartner bei der Unterhaltsbemessung auswirken.
Ausgehend vom Gedanken der Gleichwertigkeit von Erwerbstätigkeit einerseits und Familienarbeit andererseits, die beide in gleicher Weise zum Familienunterhalt beitragen und den Lebensstandard der Familie erhöhen, hat der Senat schon im Jahre 2001 unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung entschieden, daß die für ... weiter lesen
Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg in Zivilsachen
Familienrecht
Unterhaltsverpflichteter muss vollstreckbaren Titel schaffen
Informationen zum Sachverhalt:
Im Scheidungsverfahren der beiden Parteien war der Ehemann zu angemessenem Unterhalt verklagt und verurteilt worden. Er hatte in 1. Instanz vor dem Familiengericht den Unterhaltsanspruch seiner geschiedenen Ehefrau teilweise anerkannt und deshalb beantragt, soweit er keinen Anlass zur Klage gegeben und den Unterhaltsanspruch sofort anerkannt habe, die Kosten des Rechtsstreits seiner Ehefrau aufzuerlegen. Diese Kostenentscheidung zu seinen Gunsten hat ihm der zuständige 2. Familiensenat des Oberlandesgerichts Bamberg versagt.
Die ... weiter lesen
Fast schon im Regelfall streiten Eheleute nach der Trennung auch um die Frage, wie eine Steuerrückerstattung unter den Eheleuten aufzuteilen ist. Gleiches gilt natürlich, wenn im ungünstigeren Fall an das Finanzamt Beträge nachgezahlt werden müssen.
Grundsätzlich gilt, dass Eheleute nach außen - also gegenüber dem Finanzamt - so genannte Gesamtschuldner sind. Dies bedeutet, dass das Finanzamt von jedem der Ehegatten den Gesamtbetrag anfordern kann. Im Innenverhältnis - also unter den Ehegatten - stellt sich dann die Frage, ob untereinander Erstattungsansprüche bestehen, wenn beispielsweise ein Ehegatte zunächst bei einer Steuerrückerstattung den gesamten Betrag erhalten ... weiter lesen
Ein Meilenstein der Rechtsprechung für Menschen- und Frauenrechte im Land.
Ein neuer Leckerbissen ausländischer Rechtsprechung schafft es sogar in die deutschen Medien: Indiens oberster Gerichtshof hat zu einer bisher traditionellen islamischen Methode der Scheidung entschieden. Während sich bei uns schon beim Lesen des Sachverhalts die Haare sträuben mögen, feiern Frauenrechtler im Lande und weltweit das Urteil als einen Meilenstein zur Gleichberechtigung der Frauen in Indien – dem diesbezüglich wohl rückständigsten Ort der Erde.
Scheidung per WhatsApp?
Es geht um die indische Tradition, sich von einer islamischen Frau durch Verstoßen zu trennen. Wie soll man ... weiter lesen
Straßburg (jur). Mit einem heimlich durchgeführten Vaterschaftstest kann die Vaterschaft für ein vermeintliches Kuckuckskind nicht angefochten werden. Weigert sich das Kind, einen gerichtlich angeordneten DNA-Test bei sich durchführen zu lassen, ist dies ebenfalls noch kein Grund, die Vaterschaft anzuzweifeln, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am 31. Mai 2018 in Straßburg (Az.: 28475/14).
Er wies damit einen polnischen Vater ab. Er wurde 2005 geschieden und äußerte ab 2010 gegenüber dem damals 13-Jährigen Sohn immer wieder den Verdacht, dass dieser ein Kuckuckskind sei. Der Sohn zeigte sich enttäuscht und brach den Kontakt ab. ... weiter lesen
Der Versorgungsausgleich
Versorgungsausgleich - was ist das?
Ein Versorgungsausgleich kann zwischen geschiedenen Ehegatten durchgeführt werden. Hierbei werden die in der Ehezeit erworbenen Anrechte der Eheleute intern, das heißt schon im Versorgungssystem des jeweils ausgleichspflichtigen Ehegatten geteilt. Es werden alle Versorgungsanrechte unter den ehemaligen Eheleuten untereinander aufgeteilt, so dass es genauso viele Ausgleichsberechtigte und Ausgleichsverpflichtete gibt, wie Versorgungsanrechte bestehen. Versorgungsanrechte sind nur in so weit auszugleichen, als sie in der Ehezeit geschaffen worden sind. Die Ehezeit beginnt mit dem ersten Tag des Monats in dem die Ehe geschlossen worden ist und ... weiter lesen
Köln/Berlin (DAV). Ein Umgangs- und Ergänzungspfleger darf bestimmte Ordnungsmittel beantragen, um im Konfliktfall das Umgangsrecht eines Elternteils durchzusetzen. Tut er das nicht, verletzt er nicht das Persönlichkeitsrecht des Elternteils, der Anspruch auf den Umgang hat . Dieser hat dann auch keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 16. Oktober 2014 (AZ: I-19 U 45/14).
Die Mutter hatte das alleinige Sorgerecht für das 2006 geborene Kind, der Vater erhielt 2010 ein Umgangsrecht. Zugleich beschloss das Gericht, eine Ergänzungs- und Umgangspflegerin ... weiter lesen
Oberlandesgericht Nürnberg
Beschluß vom 30.05.2003, Az: 11 UF 850/03
1. Der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen kann im Mangelfall herabgesetzt werden, wenn er mit einem Partner in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenlebt und dadurch Wohn- und Haushaltskosten spart.
2. Zins- und Tilgungsraten für Schulden können in der Regel nur bis zur Höhe des pfändbaren Betrages (§ 850 c Abs. 1 Satz 2 ZPO) berücksichtigt werden, wenn der das Existenzminimum ohnehin nicht abdeckende niedrigste Unterhaltsbetrag nach der Düsseldorfer Tabelle für minderjährige Kinder nicht geleistet werden kann.
BGB § 1603 Abs. 2, ZPO § 850c Abs. 1weiter lesen
In seinem Urteil vom 06.10.2010 hatte der Bundesgerichtshof u.a. darüber zu entscheiden, ob Unterhaltsrückstände bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen sind.
Der Ehemann hatte zum Zeitpunkt des Beginns des Scheidungsverfahrens gegenüber seiner Ehefrau Unterhaltsschulden in Höhe von EUR 1.818,18. Die Ehefrau nahm ihn im Rahmen der Scheidung auf Zugewinnausgleich in Anspruch.
Gegen die Höhe des von seiner Ehefrau geltend gemachten Zugewinnausgleichs wendete der Ehemann u.a. ein, sein Vermögen sei um diesen Betrag von EUR 1.818,18 vermindert, während das Vermögen seiner Ehefrau um eben diesen Betrag vermehrt sei.
Hierzu führte der BGH aus, dass bereits ... weiter lesen