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Frankfurt/Main (jur). Eine geschiedene Mutter darf derzeit nicht mit ihrem Kind ohne Erlaubnis des ebenfalls sorgeberechtigten Vaters in die Türkei in den Badeurlaub fahren. Wegen des Ausnahmezustandes nach dem gescheiterten Putschversuch in der Türkei und der damit verbundenen politischen Lage müssen gemeinsam sorgeberechtigte Eltern auch gemeinsam über den Urlaub des Kindes dort entscheiden, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 21. Juli 2016 (Az.: 5 UF 206/16).
Im entschiedenen Fall hatte eine geschiedene Mutter aus Offenbach im Januar 2016 einen Badeurlaub in der türkischen Region Antalya in den Monaten Juli und August ... weiter lesen
Nachdem der Bundestag den Weg frei für die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare gemacht hat, hagelte es aus dem konservativen Freistaat im Süden Deutschlands Kritik an der Entscheidung. Nach zwei Rechtsgutachten sieht die bayerische Staatsregierung allerdings keine Erfolgsaussichten mehr für eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Bleibt die gleichgeschlechtliche Ehe dem Familienrecht nun dauerhaft erhalten?
Die Union im Wandel der Zeit
Nachdem Angela Merkel (CDU) den Weg für die Abstimmung bereitet hatte, entscheid sich der Bundestag in einer historischen Entscheidung mit 393 Ja- gegen 226 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen für die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe. 225 der 226 ... weiter lesen
Der Ehegattenunterhalt
Unter bestimmten Umständen kann die bedürftige Person nach der Scheidung weiterhin von dem geschiedenen Ehegatten Unterhalt verlangen.
Allerdings gilt zunächst der Grundsatz der Eigenverantwortung. Das heißt, dass nach der Scheidung ein jeder selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen muss.
Folgende Unterhaltsansprüche gibt es:
Unterhalt wegen Kindesbetreuung
Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder wegen Gebrechen
Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit
Aufstockungsunterhalt
Unterhalt für die Zeit der Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung
Unterhalt aus Billigkeitsgründen
1. Unterhalt wegen Kindesbetreuung
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Zur unterhaltsrechtlichen Berücksichtigung von Versorgungsleistungen, die ein unterhaltsberechtigter Ehegatte gegenüber einem neuen Lebenspartner erbringt
Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erneut mit der Frage zu befassen, wie sich Versorgungsleistungen des unterhaltsberechtigten Ehegatten gegenüber einem neuen Lebenspartner bei der Unterhaltsbemessung auswirken.
Ausgehend vom Gedanken der Gleichwertigkeit von Erwerbstätigkeit einerseits und Familienarbeit andererseits, die beide in gleicher Weise zum Familienunterhalt beitragen und den Lebensstandard der Familie erhöhen, hat der Senat schon im Jahre 2001 unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung entschieden, daß die für ... weiter lesen
Ein jahrzehntelanger Kampf wird ab dem 01.10.2017 beendet sein: Dann tritt die Gesetzesänderung im Familienrecht in Kraft, die es ermöglicht, dass Schwule und Lesben heiraten und damit die gleichen Rechte wie Hetero-Paare erhalten.
Was wird sich in Zukunft alles ändern?
Neugestaltete Rechtslage
Ab Oktober 2017 wird es die lang ersehnte Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches geben, wonach eine Ehe nicht nur zwischen zwei Personen verschiedenen, sondern auch gleichen Geschlechts auf Lebzeiten geschlossen werden kann. Bisher konnten gleichgeschlechtliche Beziehungen in Deutschland nur als sogenannte Lebenspartnerschaften offiziell eingetragen werden. Mit diesem ersten Schritt der Gleichstellung im ... weiter lesen
Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg in Zivilsachen
Familienrecht
Unterhaltsverpflichteter muss vollstreckbaren Titel schaffen
Informationen zum Sachverhalt:
Im Scheidungsverfahren der beiden Parteien war der Ehemann zu angemessenem Unterhalt verklagt und verurteilt worden. Er hatte in 1. Instanz vor dem Familiengericht den Unterhaltsanspruch seiner geschiedenen Ehefrau teilweise anerkannt und deshalb beantragt, soweit er keinen Anlass zur Klage gegeben und den Unterhaltsanspruch sofort anerkannt habe, die Kosten des Rechtsstreits seiner Ehefrau aufzuerlegen. Diese Kostenentscheidung zu seinen Gunsten hat ihm der zuständige 2. Familiensenat des Oberlandesgerichts Bamberg versagt.
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Karlsruhe (jur). Der Verdacht des Jugendamtes über das Bestehen einer verbotenen Leihmutterschaft kann nicht automatisch die Wegnahme der Kinder von ihren vermeintlichen Eltern begründen. Ist die Elternschaft der vermeintlichen Eltern nicht geklärt, muss bei der Wegnahme gerade kleiner Kinder auch eine damit einhergehende Traumatisierung und Kindeswohlgefährdung berücksichtigt werden, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag, 6. Oktober 2022, veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvR 1654/22). Die Karlsruher Richter gaben damit dem Antrag eines Ehepaares auf einstweilige Anordnung statt.
Im Streitfall hatten am 2. Oktober 2019 die damals 56-jährige deutsche ... weiter lesen
Der Unterhaltsbedarf der nicht verheirateten Mutter ist zur Höhe durch den Halbteilungsgrundsatz begrenzt
Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit einem weiteren Teilaspekt des Unterhaltsanspruchs der nicht mit dem Vater des Kindes verheirateten Mutter
nach § 1615 l Abs. 2 BGB zu befassen.
Nach dieser Vorschrift steht der Mutter ein Unterhaltsanspruch für die Dauer von mindestens drei Jahren zu, soweit von ihr wegen der Pflege und Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Dieser Unterhaltsanspruch kann auch über die Dauer von drei Jahren hinaus
gewährt werden, wenn dies aus Billigkeitsgrün-den mit Blick auf die Belange des Kindes geboten ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Sollte ein Betreuungsbedarf der Kinder bestehen, so soll dem betreuenden Elternteil nach Ansicht des BGH ein Unterhaltsanspruch zustehen, wenn er die Betreuung der Kinder führt. Dieser Anspruch soll nach den Karlsruher Richtern auch dann bestehen, wenn die Kinder weit über dem Alter von drei Jahren liegen. In der Entscheidung des BGH hatte eine Mutter auf Unterhalt geklagt, die ihre drei Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren betreut hatte. Vormittags seien die Kinder in der Schule gewesen. An den Nachmittagen sollen die Kinder regelmäßig an ... weiter lesen
Wegfall des Unterhaltsanspruchs einer nicht verheirateten Mutter bei Heirat eines anderen Mannes
Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des
Bundesgerichtshofs hatte sich erstmals mit der Frage zu befassen, ob der
Unterhaltsanspruch einer nicht ver-heirateten Mutter gegen den Vater ihres
Kindes entfällt, wenn sie einen anderen Mann heiratet. Im Bereich des
nachehelichen Unterhalts ist in § 1586 BGB ausdrück-lich geregelt, daß der
Unterhaltsanspruch einer geschiedenen Ehefrau, die wegen der Pflege und
Erziehung ihrer ehelichen Kinder unterhaltsberechtigt ist, entfällt, wenn
sie neu heiratet.
Der Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten Mutter aus Anlaß der Geburt
gemäß § 1615 l BGB soll sie ... weiter lesen
Leipzig (jur). Ob von Deutschen im Ausland adoptierte Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, hängt vom jeweiligen Adoptionsrecht des Landes ab. Wie am 25. Oktober 2017 das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, erhalten die Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit nur dann, „wenn die Auslandsadoption auch zum Erlöschen des Eltern-Kind-Verhältnisses zu den leiblichen Eltern führt“ (Az.: 1 C 30.16).
Die Klägerin stammt aus dem Kongo. Nachdem ihre Eltern verstorben waren, wurde sie im Alter von 17 Jahren von ihrem Onkel adoptiert, der die deutsche Staatsangehörigkeit hat.
Das Recht der Republik Kongo sieht eine sogenannte „schwache Adoption“ ... weiter lesen
Der Versorgungsausgleich
Versorgungsausgleich - was ist das?
Ein Versorgungsausgleich kann zwischen geschiedenen Ehegatten durchgeführt werden. Hierbei werden die in der Ehezeit erworbenen Anrechte der Eheleute intern, das heißt schon im Versorgungssystem des jeweils ausgleichspflichtigen Ehegatten geteilt. Es werden alle Versorgungsanrechte unter den ehemaligen Eheleuten untereinander aufgeteilt, so dass es genauso viele Ausgleichsberechtigte und Ausgleichsverpflichtete gibt, wie Versorgungsanrechte bestehen. Versorgungsanrechte sind nur in so weit auszugleichen, als sie in der Ehezeit geschaffen worden sind. Die Ehezeit beginnt mit dem ersten Tag des Monats in dem die Ehe geschlossen worden ist und ... weiter lesen