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Nürnberg/Berlin (DAV). Wer Elterngeld bezieht, muss nicht arbeiten gehen, um die Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem weiteren Kind zu erfüllen. Liegt eine Erwerbsobliegenheit – also die Verpflichtung, erwerbstätig zu sein – allerdings vor, gilt sie auch dann, wenn das jüngere Kind noch nicht das dritte Lebensjahr erreicht hat. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 25. September 2014 (AZ: 10 UF 429/14). Die Eltern des 2008 geborenen Kindes sind geschieden. Der Junge lebt im Haushalt des Vaters. Die Mutter hat ein weiteres, 2012 geborenes Kind. Bis September 2013 bezog sie ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Hat ein Kind eine gute soziale Bindung zu seinem rechtlichen Vater, kann der leibliche Vater die rechtliche Vaterschaft nicht erfolgreich anfechten. Die Anfechtung ist dann „stets unbegründet“, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 4. Januar 2018, veröffentlichten Beschluss entschied (Az.: XII ZB 389/16). Das gilt danach auch, wenn der leibliche Vater ebenfalls eine enge Beziehung zu dem Kind hat. Hintergrund des Streits sind die wechselnden Beziehungen einer Frau zu zwei Männern. Vom ersten Mann bekam sie zwei 2007 und 2011 geborene Söhne. Der Vater hatte nie mit der Mutter und den Kindern zusammengewohnt, hatte diese aber nahezu täglich ... weiter lesen
Der Kläger, der aufgrund früherer Verurteilung nachehelichen Unterhalt in Höhe von 800 DM an seine die gemeinsamen minderjährigen Kinder betreuende geschiedene Ehefrau zu zahlen hat, lebt inzwischen in nichtehelicher Lebensgemeinschaft mit einer anderen Partnerin zusammen, führt dort den Haushalt und betreut das aus dieser Verbindung hervorgegangene Kind, während seine Partnerin einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Seine Klage, das frühere Urteil wegen Leistungsunfähigkeit abzuändern, führte zur Herabsetzung des Ehegattenunterhalts auf gut 200 DM. Dagegen richtet sich die Revision der Beklagten. Zu beurteilen war die Frage, ob die Beklagte, die wegen der Betreuung der gemeinschaftlichen Kinder unterhaltsbedürftig ist, den ... weiter lesen
Frankenthal (jur). Erteilten Eltern einem ihrer Kinder eine notarielle Generalvollmacht, beinhaltet dies auch das umfassende Recht der Totenfürsorge. Entscheidet sich das bevollmächtigte Kind die verstorbenen Eltern in Rumänien zu bestatten, können die weiteren Geschwister dies nicht verhindern, entschied das Landgericht Frankenthal in einem am Montag, 4. September 2023, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 8 O 282/22). Im Streitfall ging es um ein verstorbenes Ehepaar aus Ludwigshafen mit rumänischen Wurzeln. Zu Lebzeiten hatten sie einem ihrer beiden Söhne eine notarielle Generalvollmacht erteilt, die auch über den Tod hinauswirken sollte. Laut Vollmacht sollte der Sohn auch die Bestattung durchführen. Dem kann er nach und ... weiter lesen
Wer mietfrei im Eigenheim lebt, hat sich beim Unterhalt einen Wohnwert anrechnen zu lassen. Dieser bestimmt sich bis zur Scheidung nach der Miete für vergleichbaren Ersatzwohnraum. Danach wird die ortsübliche Vergleichsmiete in Ansatz gebracht. Wer also bis zur Scheidung nicht auszieht, der hat entweder mehr Unterhalt zu zahlen oder bekommt weniger Unterhalt. Von diesem Wohnwert können quasi nur noch die Kosten der Hausverwaltung und die Kosten des Geldverkehrs bei einer Eigentumswohnung abgezogen werden, bei einem Haus jedoch nicht. Leistet der Bewohner des Eigenheims den Schuldendienst, kann dieser nach der neueren Rechtsprechung des BGH abgezogen werden, also Zins und Tilgung. Die ... weiter lesen
Sie haben ein familienrechtliches Problem, sind aber der Meinung, sich keinen Rechtsanwalt leisten zu können? Falsch! Bedürftige Menschen, wie z.B. Geringverdiener und ALG II Empfänger haben Anspruch auf einen Beratungshilfeschein und Verfahrenskostenhilfe. Gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise erhalten Sie den Beratungshilfeschein bei dem für Sie zuständigem Amtsgericht. Zögern Sie also nicht, nachzufragen! Auch Ihre familienrechtlichen Probleme können somit anwaltlich gelöst werden. weiter lesen
Karlsruhe (jur). Bei der Bestellung eines Betreuers für eine hilfebedürftige Person sind nicht nur deren Kinder, sondern auch andere Verwandte bevorzugt zu berücksichtigen. Dies gebietet allein schon der im Grundgesetz verankerte Schutz der Familie, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag, 7. Juli 2017, veröffentlichten Beschluss (Az.: XII ZB 550/16). Die im Streit stehende Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für die Beteiligung im gerichtlichen Betreuungsverfahren lehnte der BGH jedoch ab. Hintergrund des Rechtsstreits war die Betreuung einer schizophrenen Frau, die krankheitsbedingt nicht mehr ihre eigenen Angelegenheiten regeln konnte. Das Amtsgericht Gießen ... weiter lesen
Das OLG Hamm in einer aktuellen Entscheidung die Frage geklärt, ob vor einem Gerichtsverfahren im Hinblick auf die Regelung des Umgangsrechtes der jeweilige Antragsteller zunächst eine Beratung beim Jugendamt in Anspruch genommen haben muss (OLG Hamm , Beschluss vom 03.03.2011 (Az. II-8 WF 34/11)) I. Allgemeines Umgangsrecht Rechtsstreitigkeiten im Hinblick auf das Umgangsrecht entstehen in der Regel dann, wenn der betreuende Elternteil dem anderen Elternteil entweder überhaupt keinerlei Umgang mit dem gemeinsamen Kind einräumen will oder aber den regelmäßigen Umgangskontakt zum Kind einschränkt oder sonst wie vereitelt. Andererseits kann eine rechtskräftige Festlegung der ... weiter lesen
Der für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß ein sorgeberechtigter Elternteil dem anderen Elternteil schadenersatzpflichtig werden kann, wenn er diesem die Wahrnehmung seines Umgangsrechts mit dem gemeinsamen Kind nicht in der vom Gericht vorgesehenen Weise ermöglicht und dem anderen Elternteil daraus Mehraufwendungen entstehen. Die Parteien sind geschiedene Eheleute. Das Familiengesicht hatte der Mutter die Sorge für das gemeinsame Kind übertragen und in einem gesonderten Verfahren das Umgangsrecht des Vaters geregelt. Danach sollte das Kind u. a. den Vater an bestimmten Wochenenden an dessen Wohnsitz in Berlin besuchen. Zu diesem Zweck sollte die Mutter das Kind zum Flughafen ... weiter lesen
Ausschluß des gegen den Erben des Unterhaltsschuldners gerichteten Anspruchs auf nachehelichen Ehegattenunterhalt Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit der Frage zu befassen, ob sich ein auf Ehegattenunterhalt in Anspruch genommener Erbe des Unterhaltsschuldners auf den Wegfall des Unterhaltsanspruchs berufen kann, obwohl der Erblasser bis zu seinem Tode Unterhalt gezahlt hatte. Die Klägerin, die den Wegfall der Unterhaltspflicht begehrt, ist die Tochter der Beklagten. Ihr Vater hatte sich nach der Ehescheidung zur Zahlung eines monatlichen Ehegattenunterhalts i.H. von 500 DM verpflichtet und diesen bis zu seinem Tode gezahlt. Seine laufende Rente wurde deswegen noch ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Ein Unterhaltsanspruch soll nach den Karlsruher Richtern auch dann bestehen, wenn die Kinder weit über dem Alter von drei Jahren liegen. Sollte ein Betreuungsbedarf der Kinder bestehen, so soll dem betreuenden Elternteil, nach Ansicht des BGH, ein solcher Anspruch zustehen, der die Betreuung der Kinder führt. Sobald die Kinder eine Institution besuchen, in der sie betreut werden, soll nach der Ansicht des BGH eine persönliche Betreuung durch einen Elternteil grundsätzlich dann nicht mehr erforderlich sein. Dies solle auch dann gelten, wenn die ... weiter lesen
Sind in einer Ehe wirtschaftliche Werte angewachsen, stellt sich die Frage, wie im Falle einer Trennung zu verfahren ist. Grundsätzlich sollten die Parteien versuchen, Vermögen einverständlich aufzuteilen und die Aufteilung in einem Vertrag fixieren. Dies schafft für beide Parteien Rechtssicherheit und spart Geld, da bei einer streitigen Geltendmachung vor Gericht erhebliche Kosten entstehen. Hinsichtlich der Aufteilung gilt Folgendes: Beträge, die auf Konten liegen, die auf den Namen beider Ehegatten lauten, stehen beiden Parteien zu gleichen Teilen zu; unerheblich ist dabei, dass gegebenenfalls der besserverdienende Ehegatte mehr einbezahlt hat, als die andere Partei. Beträge, die auf Konten ... weiter lesen